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BFH, 17.03.2010 - I R 91/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesfinanzhof
Parallelentscheidung ohne Text
- rewis.io
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 21.07.2006 - VII 310/02
- BFH, 17.03.2010 - I R 91/06
- BFH - I R 14/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ...
- FG Hessen, 26.04.2012 - 4 K 2239/09
Auslegung des § 58 Nr.1 und Nr. 2 AO: Identität des Satzungszwecks mit …
Der ursprüngliche, für die Veranlagungszeiträume 2005 und 2006 geltende Gesellschaftsvertrag vom ...08.2004 (geändert durch eine Gesellschafterversammlung am ...02.2007, Eintragung der Änderungen in das Handelsregister am ...04.2007) entsprach nicht den Voraussetzungen des § 61 Abs. 1 AO, weil der Zweck, für den das verbleibende Vermögen verwendet werden soll, in § 17 des Gesellschaftsvertrages nicht so genau bestimmt wird, dass allein anhand des Vertrages geprüft werden kann, ob der Zweck steuerbegünstigt ist (vgl. zu den Anforderungen BFH-Urteil vom 12.01.2011 I R 91/06, BFH/NV 2011, 1111, dabei ist die im jeweiligen Veranlassungszeitraum geltende Satzung zugrunde zu legen, § 60 Abs. 2 AO, BFH-Urteil vom 21.07.1999 I R 2/98, BFH/NV 2000, 297).