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BFH, 08.10.1999 - I S 2/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Prozeßkostenhilfe - Schätzungsbescheid - Bestandskraft - Restitutionsklage - Willkür
- Judicialis
ZPO § 580 Nr. 7 b; ; ZPO § 114; ; FGO § 142; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 76 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 08.10.1999 - I S 2/99
- BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 32/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 18.01.1996 - V S 11/95
Auszug aus BFH, 08.10.1999 - I S 2/99
Der Senat kann dahingestellt sein lassen, welche Anforderungen an die Begründung eines PKH-Antrags für eine beabsichtigte Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde zu stellen sind (vgl. hierzu Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 1996 V S 11/95, V B 122/95, BFH/NV 1996, 633). - BFH, 27.04.1998 - X B 182/97
Zeitpunkt der Kenntnis der die Wiederaufnahme begründenden Tatsachen als …
Auszug aus BFH, 08.10.1999 - I S 2/99
Soweit der Antragsteller umfänglich die Unrichtigkeit der Vorentscheidung rügt, kann diese als solche nicht zur Revisionszulassung führen (vgl. z.B. auch BFH-Beschluß vom 27. April 1998 X B 182/97, BFH/NV 1998, 1496). - BFH, 19.02.1997 - XI S 1/97
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein finanzgerichtliches Verfahren
Auszug aus BFH, 08.10.1999 - I S 2/99
Jedenfalls ergibt sich weder aus dem Vorbringen des Antragstellers, noch aus der Vorentscheidung, noch aus dem Protokoll über die mündliche Verhandlung, daß die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde erfolgversprechend sein könnte (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Februar 1997 XI S 1/97, BFH/NV 1997, 703;… ähnlich BFH-Beschluß vom 13. Mai 1998 II S 2/98, BFH/NV 1998, 1517).
- BFH, 12.04.1994 - VII S 31/93
Mangelnde Substantiierung einer angeblichen Divergenzentscheidung
Auszug aus BFH, 08.10.1999 - I S 2/99
Eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann im Rahmen der hier gebotenen summarischen Überprüfung (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 12. April 1994 VII S 31/93, BFH/NV 1995, 57) nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten, wenn Anhaltspunkte für das Vorliegen von Revisionszulassungsgründen i.S. des § 115 Abs. 2 FGO vorliegen. - BFH, 13.05.1998 - II S 2/98
Auszug aus BFH, 08.10.1999 - I S 2/99
Jedenfalls ergibt sich weder aus dem Vorbringen des Antragstellers, noch aus der Vorentscheidung, noch aus dem Protokoll über die mündliche Verhandlung, daß die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde erfolgversprechend sein könnte (…vgl. BFH-Beschluß vom 19. Februar 1997 XI S 1/97, BFH/NV 1997, 703; ähnlich BFH-Beschluß vom 13. Mai 1998 II S 2/98, BFH/NV 1998, 1517). - BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Auszug aus BFH, 08.10.1999 - I S 2/99
Im übrigen hat der BFH bereits wiederholt entschieden, daß willkürliche oder sachfremde Erwägungen bei Erlaß von Schätzungsbescheiden die --vom Antragsteller begehrte-- Nichtigkeit von Bescheiden zur Folge haben können (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259; BFH-Beschluß in BFHE 156, 376, BStBl II 1990, 351). - BFH, 14.04.1989 - III B 5/89
Selbst grobe Schätzungsfehler bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen …
Auszug aus BFH, 08.10.1999 - I S 2/99
Im übrigen hat der BFH bereits wiederholt entschieden, daß willkürliche oder sachfremde Erwägungen bei Erlaß von Schätzungsbescheiden die --vom Antragsteller begehrte-- Nichtigkeit von Bescheiden zur Folge haben können (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259; BFH-Beschluß in BFHE 156, 376, BStBl II 1990, 351).
- BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
NZB; persönlich gestellter PKH-Antrag
Ebenso hält der Senat die vorab mit Schriftsatz vom 24. April 1999 beantragte Verbindung des vorliegenden PKH-Verfahrens der Klägerin mit dem von Herrn B initiierten PKH-Verfahren für eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des FG im Verfahren 2 K 3068/98 des Beschwerdeführers Barth (hiesiges Az. I S 2/99) für nicht zweckmäßig (§ 73 Abs. 1 FGO), weil es sich dabei um ein anderes Verfahren handelt, das hinsichtlich des Vorbringens von Gründen für die Zulassung der Revision eigenständiger Beurteilung unterliegt.