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   OLG Hamm, 28.06.2011 - I-15 W 170/11   

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https://dejure.org/2011,10636
OLG Hamm, 28.06.2011 - I-15 W 170/11 (https://dejure.org/2011,10636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2011 - I-15 W 170/11 (https://dejure.org/2011,10636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - I-15 W 170/11 (https://dejure.org/2011,10636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichen von Berichtigungsbewilligungen der im Grundbuch gem. § 47 Abs. 2 GBO eingetragenen Gesellschafter für die Eintragung des Ausscheidens eines Gesellschafters einer GbR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 47 Abs. 2; BGB § 705
    Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Bad Oeynhausen - LO-1210
  • OLG Hamm, 28.06.2011 - I-15 W 170/11

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 226
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2011 - 15 W 170/11
    Unabhängig davon, ob der nach dem angefochtenen Beschluss ergangenen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10 -) der Grundsatz zu entnehmen ist, dass mit Rücksicht auf den Zweck des § 47 Abs. 2 GBO im Grundbuchverfahren grundsätzlich keine Nachweise hinsichtlich der inneren Verhältnisse der Gesellschaft verlangt werden können, schließt sich der Senat damit im Ergebnis der bereits zuvor ergangenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte München (NZG 2011, 548) und Zweibrücken (DNotZ 2011, 207) an.
  • OLG München, 01.12.2010 - 34 Wx 119/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragung eines Wechsels in der GbR nach Übertragung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2011 - 15 W 170/11
    Unabhängig davon, ob der nach dem angefochtenen Beschluss ergangenen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10 -) der Grundsatz zu entnehmen ist, dass mit Rücksicht auf den Zweck des § 47 Abs. 2 GBO im Grundbuchverfahren grundsätzlich keine Nachweise hinsichtlich der inneren Verhältnisse der Gesellschaft verlangt werden können, schließt sich der Senat damit im Ergebnis der bereits zuvor ergangenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte München (NZG 2011, 548) und Zweibrücken (DNotZ 2011, 207) an.
  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 15 W 440/10

    Anforderungen an den Nachweis des Bestehens einer BGB -Gesellschaft bei

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2011 - 15 W 170/11
    Der Kritik von Bestelmeyer (Rpfleger 2010, 185f), dessen dogmatische Bedenken gegen die Gesetzesreform durch das ERVGBG bzw. deren Reichweite der Senat bis zur o.a. Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2011 jedenfalls in Teilbereichen durchaus geteilt hat (vgl. Senat ZIP 2010, 2245ff), kann der Senat an dieser Stelle nicht folgen.
  • OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10

    Grundbuchverfahren: Bewilligungsbefugnis im Grundbuch eingetragener

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2011 - 15 W 170/11
    Unabhängig davon, ob der nach dem angefochtenen Beschluss ergangenen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10 -) der Grundsatz zu entnehmen ist, dass mit Rücksicht auf den Zweck des § 47 Abs. 2 GBO im Grundbuchverfahren grundsätzlich keine Nachweise hinsichtlich der inneren Verhältnisse der Gesellschaft verlangt werden können, schließt sich der Senat damit im Ergebnis der bereits zuvor ergangenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte München (NZG 2011, 548) und Zweibrücken (DNotZ 2011, 207) an.
  • OLG Jena, 06.11.2000 - 6 W 685/00

    Berichtigungsbewilligung erfordert schlüssigen Sachvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2011 - 15 W 170/11
    In der überkommenen Rechtsprechung wurde im Rahmen des § 22 GBO für die Berichtigung des Gesellschafterbestandes jedoch eine allseitige Berichtigungsbewilligung unter schlüssiger Darlegung desjenigen Vorgangs, der den Wechsel (nach damaligem Verständnis den Eigentümerwechsel) außerhalb des Grundbuchs bewirkt hatte (vgl. etwa OLG Jena FGPrax 2001, 12f nebst Anmerkung von Demharter m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2012 - 11 Wx 61/11

    Grundbuchverfahren: Vermutungswirkung hinsichtlich der Bewilligungsberechtigung

    Dagegen haben die bisher mit dieser Fragestellung befassten Oberlandesgerichte, soweit dies aus den veröffentlichten Entscheidungen ersichtlich ist, die Auffassung vertreten, dass §§ 899 a BGB, 47 GBO einen Vermutungstatbestand begründen, der im Regelfall zum Nachweis der Bewilligungsbefugnis der im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter einer GbR bei einer Verfügung über einen Gesellschaftsanteil gegenüber dem Grundbuchamt ausreicht (vgl. OLG Zweibrücken, FG Prax 2010, 286 f.; OLG München ZIP 2011, 467; OLG Frankfurt NotBZ 2011, 402 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht NZM 2011, 522; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.05.2011, 20 W 444/10, Juris; OLG Hamm FGPrax 2011, 226; OLG München, Beschluss vom 12.03.2012, 34 Wx 245/11, Juris).
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