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   OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - I-15 W 27/15   

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https://dejure.org/2015,48662
OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - I-15 W 27/15 (https://dejure.org/2015,48662)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2015 - I-15 W 27/15 (https://dejure.org/2015,48662)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2015 - I-15 W 27/15 (https://dejure.org/2015,48662)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15
    Ergibt sich die Besorgnis der Befangenheit allerdings erst aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Gutachten, läuft die Frist zur Ablehnung gleichzeitig mit derjenigen Frist ab, die das Gericht der Partei für ihre Stellungnahme zum Gutachten gesetzt hat, wobei Verlängerungen dieser Frist auch hier zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2005, 1869; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 2833).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15
    Einerseits wird der Anschein der Voreingenommenheit noch nicht dadurch hervorgerufen, dass das Gutachten inhaltliche Mängel aufweist bzw. lückenhaft ist (BGH GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II; OLG Köln MDR 2008, 361; BGH GRUR 2012, 92 - Sachverständigenablehnung IV), insbesondere dann, wenn sich die Unzulänglichkeiten bei einer mündlichen Anhörung beseitigen lassen, dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet und dies nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden kann (BGH MDR 2013, 739), etwa weil er den Gutachtenauftrag missverstanden hat (OLG Karlsruhe MDR 2014, 425) oder dass der Sachverständige sich gegen Angriffe einer Partei oder ihres Anwalts mit deutlichen Worten zur Wehr setzt (OLG Zweibrücken MDR 2013, 1425).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15
    Schädlich sind jedoch böswillig unterstellende, abwertende und abfällige Formulierungen in Gutachten oder bei der Auseinandersetzung mit Kritik und substantiierten Einwendungen (OLG Celle MDR 2012, 1309; KG MDR 2008, 528; OLG Saarbrücken MDR 2008, 1121; OLG Hamm MDR 2010, 653), dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag dadurch überschreitet, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt und seiner Beurteilung nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen zugrunde legt (OLG Saarbrücken a.a.O.) oder bei seiner Begutachtung einseitig von dem zwischen den Parteien streitigen Vortrag einer Partei ausgeht, ohne hinreichend darzulegen, weshalb er die gegenteilige Behauptung der anderen Partei für nicht verlässlich hält (vgl. zum Ganzen auch Kühnen a.a.O., Rdnrn. 2804 ff.).
  • BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08

    Sachverständigenablehnung IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15
    Einerseits wird der Anschein der Voreingenommenheit noch nicht dadurch hervorgerufen, dass das Gutachten inhaltliche Mängel aufweist bzw. lückenhaft ist (BGH GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II; OLG Köln MDR 2008, 361; BGH GRUR 2012, 92 - Sachverständigenablehnung IV), insbesondere dann, wenn sich die Unzulänglichkeiten bei einer mündlichen Anhörung beseitigen lassen, dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet und dies nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden kann (BGH MDR 2013, 739), etwa weil er den Gutachtenauftrag missverstanden hat (OLG Karlsruhe MDR 2014, 425) oder dass der Sachverständige sich gegen Angriffe einer Partei oder ihres Anwalts mit deutlichen Worten zur Wehr setzt (OLG Zweibrücken MDR 2013, 1425).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15
    Einerseits wird der Anschein der Voreingenommenheit noch nicht dadurch hervorgerufen, dass das Gutachten inhaltliche Mängel aufweist bzw. lückenhaft ist (BGH GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II; OLG Köln MDR 2008, 361; BGH GRUR 2012, 92 - Sachverständigenablehnung IV), insbesondere dann, wenn sich die Unzulänglichkeiten bei einer mündlichen Anhörung beseitigen lassen, dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet und dies nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden kann (BGH MDR 2013, 739), etwa weil er den Gutachtenauftrag missverstanden hat (OLG Karlsruhe MDR 2014, 425) oder dass der Sachverständige sich gegen Angriffe einer Partei oder ihres Anwalts mit deutlichen Worten zur Wehr setzt (OLG Zweibrücken MDR 2013, 1425).
  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15
    Zur Besorgnis der Befangenheit genügt jede Tatsache, die ein auch nur subjektives Misstrauen der Partei - nicht ihres Prozessbevollmächtigten - in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann (BGH NJW 1975, 1363; Zöller/Greger, a.a.O.).
  • KG, 06.09.2007 - 12 W 52/07

    Befangenheit des Sachverständigen: Unsachliche Reaktion auf einen Vorhalt des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15
    Schädlich sind jedoch böswillig unterstellende, abwertende und abfällige Formulierungen in Gutachten oder bei der Auseinandersetzung mit Kritik und substantiierten Einwendungen (OLG Celle MDR 2012, 1309; KG MDR 2008, 528; OLG Saarbrücken MDR 2008, 1121; OLG Hamm MDR 2010, 653), dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag dadurch überschreitet, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt und seiner Beurteilung nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen zugrunde legt (OLG Saarbrücken a.a.O.) oder bei seiner Begutachtung einseitig von dem zwischen den Parteien streitigen Vortrag einer Partei ausgeht, ohne hinreichend darzulegen, weshalb er die gegenteilige Behauptung der anderen Partei für nicht verlässlich hält (vgl. zum Ganzen auch Kühnen a.a.O., Rdnrn. 2804 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 4 W 53/13

    Sachverständiger darf sich gegen (verbale) Angriffe wehren!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15
    Einerseits wird der Anschein der Voreingenommenheit noch nicht dadurch hervorgerufen, dass das Gutachten inhaltliche Mängel aufweist bzw. lückenhaft ist (BGH GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II; OLG Köln MDR 2008, 361; BGH GRUR 2012, 92 - Sachverständigenablehnung IV), insbesondere dann, wenn sich die Unzulänglichkeiten bei einer mündlichen Anhörung beseitigen lassen, dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet und dies nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden kann (BGH MDR 2013, 739), etwa weil er den Gutachtenauftrag missverstanden hat (OLG Karlsruhe MDR 2014, 425) oder dass der Sachverständige sich gegen Angriffe einer Partei oder ihres Anwalts mit deutlichen Worten zur Wehr setzt (OLG Zweibrücken MDR 2013, 1425).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2013 - 9 W 28/13

    Befangenheit eines Sachverständigen: Überschreitung des Gutachtenauftrags und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15
    Einerseits wird der Anschein der Voreingenommenheit noch nicht dadurch hervorgerufen, dass das Gutachten inhaltliche Mängel aufweist bzw. lückenhaft ist (BGH GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II; OLG Köln MDR 2008, 361; BGH GRUR 2012, 92 - Sachverständigenablehnung IV), insbesondere dann, wenn sich die Unzulänglichkeiten bei einer mündlichen Anhörung beseitigen lassen, dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet und dies nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden kann (BGH MDR 2013, 739), etwa weil er den Gutachtenauftrag missverstanden hat (OLG Karlsruhe MDR 2014, 425) oder dass der Sachverständige sich gegen Angriffe einer Partei oder ihres Anwalts mit deutlichen Worten zur Wehr setzt (OLG Zweibrücken MDR 2013, 1425).
  • OLG Hamm, 20.01.2010 - 1 W 85/09

    Abwertende Äußerungen des Sachverständigen = Befangen!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15
    Schädlich sind jedoch böswillig unterstellende, abwertende und abfällige Formulierungen in Gutachten oder bei der Auseinandersetzung mit Kritik und substantiierten Einwendungen (OLG Celle MDR 2012, 1309; KG MDR 2008, 528; OLG Saarbrücken MDR 2008, 1121; OLG Hamm MDR 2010, 653), dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag dadurch überschreitet, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt und seiner Beurteilung nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen zugrunde legt (OLG Saarbrücken a.a.O.) oder bei seiner Begutachtung einseitig von dem zwischen den Parteien streitigen Vortrag einer Partei ausgeht, ohne hinreichend darzulegen, weshalb er die gegenteilige Behauptung der anderen Partei für nicht verlässlich hält (vgl. zum Ganzen auch Kühnen a.a.O., Rdnrn. 2804 ff.).
  • OLG Celle, 11.09.2012 - 11 W 43/12

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Mangelnde Sachkunde, inhaltliche Unzulänglichkeiten, handwerkliche formale Fehler oder Lückenhaftigkeit rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit, weil diese Umstände nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betreffen und die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kein Mittel zur Fehlerkontrolle ist (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1555; StV 2011, 709, 710; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 08496; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat] BeckRS 2016, 06352).
  • LG Bremen, 02.02.2021 - 1 O 201/18

    Sachverständiger reicht für die Parteien unterschiedliche Gutachtenversionen ein:

    Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Unzulänglichkeiten bei einer mündlichen Anhörung beseitigen lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2015 - I-15 W 27/15).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1

    Hat das Gericht eine Frist zur Stellungnahme zu dem Gutachten nach § 411 Abs. 4 ZPO gesetzt, läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen in der Regel gleichzeitig mit dieser Frist ab (BGH, NJW 2005, 1869; OLG Stuttgart, NJW-RR 2012, 1109; OLG Köln, Beschl. v. 03.12.2012, Az.: 17 W 141/12, BeckRS 2013, 52; Senat, Beschl. v. 25.11.2015, Az.: 15 W 27/15, BeckRS 2016, 6352; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.05.2021, Az.: 12 W 14/21, BeckRS 2021, 12895).

    Eine unsachliche Grundhaltung kann sich beispielsweise in überflüssigen und unangemessenen, tendenziell ehrverletzenden, herabwürdigenden und abfälligen Äußerungen (OLG Hamm MDR 2010, 653; OLG Celle, Beschl. v. 11.09.2012, Az.: 11 W 43/12, BeckRS 2012, 10287; OLG Köln, Beschl. v. 03.12.2012, Az.: 17 W 141/12, BeckRS 2013, 52; Senat, Beschl. v. 25.11.2015, Az.: 15 W 27/15, BeckRS 2016, 6352; OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.5.2022, Az.: 11 W 12/22, BeckRS 2022, 12997), bei unsachlichen Äußerungen zum Sachvortrag einer Partei (KG Berlin, NVZ 2008, 359), bei wertenden Formulierungen, die den Eindruck erwecken oder verstärken, der Sachverständige empfinde sich als Gegner einer Partei (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.03.2013, Az.: 21 W 57/12, BeckRS 2013, 7447) oder bei sprachlichen Entgleisungen des Sachverständigen (OLG Dresden, Beschl. v. 25.01.2010, Az.: 9 U 2258/05, BeckRS 2011, 2487; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 26.02.2015, Az.: 2 WF 409/14, BeckRS 2015, 14285; OLG Hamm, Beschl. v. 28.07.2015, Az.: 9 U 160/13, BeckRS 2015, 16052) offenbaren.

  • OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19

    Sachverständigenablehnung; Frist; Fristverlängerung; Fiskus; Staat; Land

    Wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss, ist das Ablehnungsgesuch nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung dabei innerhalb der der Partei zur Stellungnahme zum Gutachten gem. § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Frist geltend zu machen, wobei Verlängerungen dieser Frist auch hier zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 - Rn. 12, juris; OLG Düsseldorf Beschluss vom 25.11.2015 - 15 W 27/15 - Rn. 3, juris; OLG Celle Beschluss vom 18.01.2018 - 7 W 79/17 - Rn. 5, juris; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2022 - 11 W 12/22

    Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen; Subjektives Misstrauen

    b) Andererseits sind sprachliche Entgleisungen sowie beleidigende, abquailfizierende oder sonstige unsachliche - etwa ironische - Äußerungen, die sich nicht in schlichten kritischen Bemerkungen erschöpfen, in Richtung einer Partei, deren Prozessbevollmächtigten oder Privatgutachter, nicht zuletzt in Reaktion auf sachliche Kritik an der eigenen gutachterlichen Leistung, in aller Regel geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des gerichtlichen Sachverständigen zu rechtfertigen, es sei denn, sie wurden - durch bewusst unangemessene oder unqualifizierte Erklärungen diesem gegenüber - herausgefordert (vgl. dazu insb. OLG Brandenburg a.d.H., Beschl. v. 08.07.2010 - 12 W 17/10, juris Rdn. 10 = BeckRS 2010, 17185; Beschl. v. 05.11.2008 - 12 W 41/08, LS, juris Rdn. 14 = BeckRS 2009, 3271; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.11.2015 - 15 W 27/15, juris Rdn. 16 = BeckRS 2016, 6352 Rdn. 18; OLG Hamm, Beschl. v. 20.01.2010 - 1 W 85/09, LS, juris Rdn. 4 f. = BeckRS 2010, 3790; BeckOK-ZPO/Scheuch, 44. Ed., § 406 Rdn. 24.5; Meinert, Befangenheit im Rechtsstreit, Rdn. 266 ff.; Schneider/Gronemann, Befangenheitsablehnung im Zivilprozess, 4. Aufl., § 4 Rdn. 17 ff.; ferner BGH, Urt. v. 12.03.1981 - IVa ZR 108/80, juris Rdn. 19 ff. = BeckRS 1981, 258; Beschl. v. 21.12.2006 - IX ZB 60/06, Rdn. 9, juris = BeckRS 2007, 1774; Wittmann, DS 2009, 138, 142 f.; Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 406 Rdn. 7; jeweils m.w.N.).
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