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   OLG Hamm, 12.10.2010 - I-15 W 306/10   

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https://dejure.org/2010,8457
OLG Hamm, 12.10.2010 - I-15 W 306/10 (https://dejure.org/2010,8457)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.10.2010 - I-15 W 306/10 (https://dejure.org/2010,8457)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - I-15 W 306/10 (https://dejure.org/2010,8457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29; BGB § 705
    Anforderungen an den Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer Grundeigentum erwerbenden BGB -Gesellschaft gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Wie wird die Existenz einer GbR nachgewiesen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gründung der BGB-Gesellschaft im Zusammenhang mit notariellem Kaufvertrag ausreichend! (IMR 2012, 1007)

Verfahrensgang

  • AG Bad Oeynhausen - G0-4762
  • OLG Hamm, 12.10.2010 - I-15 W 306/10

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 474 (Ls.)
  • NZM 2011, 527
  • Rpfleger 2011, 269
  • NZG 2011, 387
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 20.07.2010 - 34 Wx 63/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 15 W 306/10
    Dieses und damit auch gerade § 29 GBO soll den Grundbuchinhalt nach Möglichkeit mit der wirklichen Rechtslage in Einklang halten und die dem Grundbuchsystem immanente Gefahr eines Rechtsverlusts des sachlich Berechtigten durch einen redlichen Erwerb seitens eines Dritten aufgrund des von unrichtigen Grundbucheinträgen ausgehenden Rechtsscheins minimieren (OLG München DB 2010, 1932 = ZIP 2010, 1496; Knothe in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 29 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1962 - V ZR 120/60

    Angabe des abgelaufenen Tages in der notariellen Urkunde - Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 15 W 306/10
    Die Bestimmung ist zwar ihrer Fassung nach nur eine Ordnungsvorschrift (BGH DNotZ 1963, 313; Knothe a.a.O. § 29 Rn. 5), es steht jedoch nicht im Belieben des Grundbuchamts, ob die Formvorschrift bei Eintragungen eingehalten wird oder nicht.
  • OLG München, 04.04.2011 - 34 Wx 159/10

    Grundbuchverfahren: Eintragung einer GbR als Grundstückserwerberin

    in der Form des § 29 GBO nachzuweisen (OLG Hamm vom 12.10.2011 I-15 W 306/10 bei juris = ZIP 2011, 474 - Leitsatz).
  • OLG Celle, 28.01.2015 - 1 Ws 29/15

    Zulässigkeit der Verlängerung der Bewährungszeit über 5 Jahre hinaus

    Soweit in der Fachöffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, der Senat habe bislang die Ansicht vertreten, dass die Regelung des § 56f Abs. 2 Satz 2 StGB nur eine Begrenzung hinsichtlich der Verlängerung der Bewährungszeit über die nach § 56a StGB festgesetzte Höchstfrist von fünf Jahren Bedeutung habe und mithin eine Verlängerung der Bewährungszeit bis zu fünf Jahren plus der Hälfte der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit möglich sei (so auch OLG Braunschweig, Nds.Rpfl. 2011, 269; OLG Jena, VRS 118, 274), trifft dies nicht zu.
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