Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - I-18 U 175/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeit einer Vereinbarung über die Reduzierung des Kaufpreises für Anteile an einer BGB-Gesellschaft wegen Geschäftsunfähigkeit des Übertragenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 104 Nr. 2; BGB § 105 Abs. 1
Nichtigkeit einer Vereinbarung über die Reduzierung des Kaufpreises für Anteile an einer BGB -Gesellschaft wegen Geschäftsunfähigkeit des Übertragenden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.04.2009 - 5 O 675/06
- OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - I-18 U 175/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 18 U 175/09
Eine derartige krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die ihrer Natur nach nicht vorübergehend sein darf, liegt vor, wenn jemand nicht imstande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von der gegebenen Geistesstörung zu bilden und nach den unter Abwägung des Für und Wider zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln; bestimmte Vorstellungen oder Empfindungen oder aber Einflüsse dritter Personen müssen derart überwiegend den Willen beherrschen, dass eine Bestimmbarkeit des Willens durch vernünftige Erwägungen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 1953, 1342; BayObLG, NJW 1989, 1678 f.;… Ehrman/Palm, BGB, 12. Aufl., § 104 Rdnr. 6).Daher wird eine auf besonders schwierige Geschäfte beschränkte partielle Geschäftsunfähigkeit von der Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. BGH, NJW 1953, 1342).
- OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 7 U 210/95
Geschäftsfähigkeit - Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Beweislast
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 18 U 175/09
Demgegenüber genügen bloße Willensschwäche oder leichte Beeinflussbarkeit ebenso wenig, wie das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärungen zu erfassen (vgl. BGH, NJW 1961, 261; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1064, 1065).Auch wenn der Sachverständige keine übermäßig krankhafte Beherrschung durch den Willen anderer feststellen konnte, die für sich allein bereits die Anwendung von § 104 Nr. 2 BGB rechtfertigt (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1064), so kann die Beteiligung des an dem Urspungsgeschäft beteiligten Herrn B. nicht unberücksichtigt bleiben.
- BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 3 Z 149/88
Kriterien; Annahme; Geschäftsunfähigkeit; Partiell
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 18 U 175/09
Eine derartige krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die ihrer Natur nach nicht vorübergehend sein darf, liegt vor, wenn jemand nicht imstande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von der gegebenen Geistesstörung zu bilden und nach den unter Abwägung des Für und Wider zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln; bestimmte Vorstellungen oder Empfindungen oder aber Einflüsse dritter Personen müssen derart überwiegend den Willen beherrschen, dass eine Bestimmbarkeit des Willens durch vernünftige Erwägungen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 1953, 1342; BayObLG, NJW 1989, 1678 f.;… Ehrman/Palm, BGB, 12. Aufl., § 104 Rdnr. 6). - BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 18 U 175/09
Demgegenüber genügen bloße Willensschwäche oder leichte Beeinflussbarkeit ebenso wenig, wie das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärungen zu erfassen (vgl. BGH, NJW 1961, 261; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1064, 1065).
- OLG Koblenz, 22.08.2012 - 5 U 578/12
Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Person des Empfängers
Die darin beschriebenen Ausfallerscheinungen sind indikativ für eine fortgeschrittene Demenz, die den Tatbestand des § 104 Nr. 2 BGB erfüllt (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.05.2007 - 4 U 192/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.02.2011 - 18 U 175/09; OLG München NJW-RR 2009, 1599 ) und von der Erblasserin abgegebene Willenserklärungen nichtig machte (§ 105 Abs. 1 BGB ). - OLG Koblenz, 27.07.2012 - 5 U 578/12
Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Person des Empfängers
Die darin beschriebenen Ausfallerscheinungen sind indikativ für eine fortgeschrittene Demenz, die den Tatbestand des § 104 Nr. 2 BGB erfüllt (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.05.2007 - 4 U 192/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.02.2011 - 18 U 175/09; OLG München NJW-RR 2009, 1599) und von der Erblasserin abgegebene Willenserklärungen nichtig machte (§ 105 Abs. 1 BGB).