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   OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - I-2 U 55/14   

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OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - I-2 U 55/14 (https://dejure.org/2015,54586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2015 - I-2 U 55/14 (https://dejure.org/2015,54586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - I-2 U 55/14 (https://dejure.org/2015,54586)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 11.10.2007 - 19 U 34/07

    Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Einrede der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - 2 U 55/14
    Bei juristischen Personen (wie der Klägerin) entscheidet über den Aufenthaltsort der Unternehmenssitz (BGH, NJW-RR 2005, 148), wobei es nicht auf den bloß satzungsgemäßen, sondern - entsprechend dem "gewöhnlichen Aufenthalt" von natürlichen Personen - auf den tatsächlichen Verwaltungssitz ankommt (Senat, Urteil vom 22.11.2012 - I-2 U 30/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; OLG München, ZIP 2010, 2069).

    Die Existenz einer zustellungsfähigen Anschrift in der EU/im EWR stellt insofern eine notwendige Bedingung des Verwaltungssitzes dar, weswegen ein solcher Sitz nicht angenommen werden kann, wenn es schon an einer europäischen Zustellmöglichkeit fehlt (Senat, Urteil vom 22.11.2012 - I-2 U 30/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944).

    Ihr Vorhandensein bildet umgekehrt jedoch - entgegen anderslautender Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; LG München I, ZIP 2009, 1979) - keine hinreichende Bedingung für den Verwaltungssitz.

  • OLG München, 24.06.2010 - 29 U 3381/09

    Prozesskostensicherheit: Gewöhnlicher Aufenthalt einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - 2 U 55/14
    Bei juristischen Personen (wie der Klägerin) entscheidet über den Aufenthaltsort der Unternehmenssitz (BGH, NJW-RR 2005, 148), wobei es nicht auf den bloß satzungsgemäßen, sondern - entsprechend dem "gewöhnlichen Aufenthalt" von natürlichen Personen - auf den tatsächlichen Verwaltungssitz ankommt (Senat, Urteil vom 22.11.2012 - I-2 U 30/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; OLG München, ZIP 2010, 2069).

    Von Bedeutung ist die Hauptverwaltung des Klägers, von der im Rechtsverkehr insbesondere eine Zustellungsmöglichkeit erwartet wird, so dass der Sitz von Zweigniederlassungen ebenso wenig genügt wie der von bloßen Betriebsstätten (OLG München, ZIP 2010, 2069).

    Ihr Vorhandensein bildet umgekehrt jedoch - entgegen anderslautender Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; LG München I, ZIP 2009, 1979) - keine hinreichende Bedingung für den Verwaltungssitz.

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03

    Rechte des Beklagten nach Leistung einer unzureichenden Sicherheit für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - 2 U 55/14
    Bei juristischen Personen (wie der Klägerin) entscheidet über den Aufenthaltsort der Unternehmenssitz (BGH, NJW-RR 2005, 148), wobei es nicht auf den bloß satzungsgemäßen, sondern - entsprechend dem "gewöhnlichen Aufenthalt" von natürlichen Personen - auf den tatsächlichen Verwaltungssitz ankommt (Senat, Urteil vom 22.11.2012 - I-2 U 30/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; OLG München, ZIP 2010, 2069).
  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 105/07

    Anwendung der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - 2 U 55/14
    Der Ort, wo die Verwaltung geführt wird, ist der Tätigkeitsort der Geschäftsführung oder der sonst dazu berufenen Vertretungsorgane, also der Ort, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführerakte umgesetzt werden (BGH, NJW 2009, 1610).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2018 - 6 U 56/17

    Parteifähigkeit einer irischen "general partnership" vor deutschen Gerichten

    Dieses gilt auch dann, wenn die Obergesellschaft die Untergesellschaft konzernrechtlich beherrscht, da auch in diesem Fall die Entscheidungen in der Obergesellschaft durch die Organe der Untergesellschaft vollzogen werden (BGH, Urteil vom 23. März 1979 - V ZR 81/77 - juris, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2015 - I-2 U 55/14, juris Rn. 22; MüKo.BGB/Kindler, 7. Aufl., Internat. Handels- und Gesellschaftsrecht, Rn. 460).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2014 - L 14 U 159/14
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bremen vom 8. Juli 2014 (S 2 U 55/14 ER) wird zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der Darstellung des Sachverhalts, der heranzuziehenden Rechtsnormen sowie der Entscheidungsgründe nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen in Anwendung von § 142 Abs. 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Bezug auf die zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen des SG Bremen in seinem angefochtenen Beschluss vom 8. Juli 2014 (Az.: S 2 U 55/14 ER) und weist die Beschwerde aus diesen Gründen zurück.

  • LG München I, 17.01.2019 - 7 O 3277/18

    Verwaltungssitz einer Konzernuntergesellschaft

    Ob die Auffassung des Oberlandesgerichts München von der des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 25. Februar 2015 - 2 U 55/14, BeckRS 2016, 9829 Rn. 21) abweicht, wie es die Klägerin behauptet, ist daher nicht entscheidungserheblich.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    Mit Beschluss vom 8. Juli 2014 (Verfahren S 2 U 55/14 ER) hat das SG Bremen den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
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   BSG, 20.05.2014 - B 2 U 55/14 B   

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https://dejure.org/2014,13755
BSG, 20.05.2014 - B 2 U 55/14 B (https://dejure.org/2014,13755)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2014 - B 2 U 55/14 B (https://dejure.org/2014,13755)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - B 2 U 55/14 B (https://dejure.org/2014,13755)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 2 U 55/14 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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   SG Bremen, 08.07.2014 - S 2 U 55/14   

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https://dejure.org/2014,108085
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