Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 13.01.2015

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - I-24 U 136/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25499
OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - I-24 U 136/12 (https://dejure.org/2013,25499)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2013 - I-24 U 136/12 (https://dejure.org/2013,25499)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - I-24 U 136/12 (https://dejure.org/2013,25499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter verschuldet Kündigung: Was umfasst Schadensersatzpflicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter verschuldet Kündigung: Was umfasst Schadensersatzpflicht? (IMR 2014, 1022)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Umstellung von Nebenkostenvorauszahlungsklage auf Abrechnungsklage zulässig! (IMR 2014, 87)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12
    Unter diesen Umständen ist die Saldoklage nur zulässig, soweit der nach Klageumstellung begehrte Betrag den erstinstanzlich zugesprochenen Betrag nicht übersteigt, hier also in Höhe EUR 5.523,60. Eine zulässige Klageerweiterung in der Berufungsinstanz setzt ein zulässiges Rechtsmittel voraus (vgl. BGH v. 10.05.2011, VI ZR 152/10, juris, Rn. 9f; v. 14.05.2009, I ZR 98/06, juris, Rn. 12).

    Nur wenn dieses eingelegt ist, kann die Klage um einen Anspruch erweitert werden, mit dem das erstinstanzliche Gericht nicht befasst war (vgl. BGH v. 14.05.2009, I ZR 98/06, juris, Rn. 16).

    Unter diesen Umständen ist die Saldoklage nur zulässig, soweit der nach Klageumstellung begehrte Betrag den erstinstanzlich zugesprochenen Betrag nicht übersteigt, hier also in Höhe EUR 5.523,60. Eine zulässige Klageerweiterung in der Berufungsinstanz setzt ein zulässiges Rechtsmittel voraus (vgl. BGH v. 10.05.2011, VI ZR 152/10, juris, Rn. 9f; v. 14.05.2009, I ZR 98/06, juris, Rn. 12).

    Nur wenn dieses eingelegt ist, kann die Klage um einen Anspruch erweitert werden, mit dem das erstinstanzliche Gericht nicht befasst war (vgl. BGH v. 14.05.2009, I ZR 98/06, juris, Rn. 16).

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06

    Beweistkraft einer notariellen Urkunde; Sittenwidrigkeit der Übernahme einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12
    Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus vom Mieter zu vertretenden Umständen (hier wegen Zahlungsverzugs), hat der Mieter dem Vermieter grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der diesem in Gestalt der bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht (vgl. OLG Düsseldorf v. 06.12.2007, I-10 U 138/06, OLGR 2009, 147; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrecht, 10. Aufl., Rn. 1143).

    Die ein Mitverschulden des Vermieters begründenden Umständen hat der Mieter darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH v. 16.02.2005, XII ZR 162/01, NZM 2005, 340), der Vermieter muss lediglich seine Bemühungen darlegen (vgl. OLG Düsseldorf v. 06.12.2007, I-10 U 138/06, OLGR 2009, 147).

    Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus vom Mieter zu vertretenden Umständen (hier wegen Zahlungsverzugs), hat der Mieter dem Vermieter grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der diesem in Gestalt der bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht (vgl. OLG Düsseldorf v. 06.12.2007, I-10 U 138/06, OLGR 2009, 147; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrecht, 10. Aufl., Rn. 1143).

    Die ein Mitverschulden des Vermieters begründenden Umständen hat der Mieter darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH v. 16.02.2005, XII ZR 162/01, NZM 2005, 340), der Vermieter muss lediglich seine Bemühungen darlegen (vgl. OLG Düsseldorf v. 06.12.2007, I-10 U 138/06, OLGR 2009, 147).

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 24 U 120/10

    Auslegung eines Pachtvertrages hinsichtlich der fingierten Ausübung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12
    Dagegen ist es für eine Verlängerungsklausel typisch, dass durch Nichtstun der Vertrag verlängert wird und eine Vertragspartei kündigen muss, um die Verlängerung zu verhindern (vgl. Senat v. 18.11.2010, I-24 U 120/10, juris, Rn. 3 mwN).

    Der optionsbegünstigte Mieter kann in einem solchen Fall die Option sogar noch ausüben und damit die Beendigung des Mietverhältnisses verhindern, wenn der Vermieter zuvor gekündigt hat, da während des Optionszeitraumes das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters ausgeschlossen ist (vgl. BGH NJW 1985, 2581; Senat v. 18.11.2010, I-24 U 120/10, juris, Rn. 4; OLG Düsseldorf v. 06.09.2007, I-10 U 25/07, Rn. 18; Blank in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl. § 542 BGB Rn. 186f mwN).

    Dagegen ist es für eine Verlängerungsklausel typisch, dass durch Nichtstun der Vertrag verlängert wird und eine Vertragspartei kündigen muss, um die Verlängerung zu verhindern (vgl. Senat v. 18.11.2010, I-24 U 120/10, juris, Rn. 3 mwN).

    Der optionsbegünstigte Mieter kann in einem solchen Fall die Option sogar noch ausüben und damit die Beendigung des Mietverhältnisses verhindern, wenn der Vermieter zuvor gekündigt hat, da während des Optionszeitraumes das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters ausgeschlossen ist (vgl. BGH NJW 1985, 2581; Senat v. 18.11.2010, I-24 U 120/10, juris, Rn. 4; OLG Düsseldorf v. 06.09.2007, I-10 U 25/07, Rn. 18; Blank in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl. § 542 BGB Rn. 186f mwN).

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12
    Allerdings nehmen Rechtsprechung und Literatur an, dass auch hier innerhalb einer angemessenen Frist Abrechnung zu erteilen ist; die angemessene Frist endet in der Regel spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder der Vermieter eine verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat (BGH v. 27.01.2010, XII ZR 22/07, juris, Rn. 36ff mwN).

    Allerdings nehmen Rechtsprechung und Literatur an, dass auch hier innerhalb einer angemessenen Frist Abrechnung zu erteilen ist; die angemessene Frist endet in der Regel spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder der Vermieter eine verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat (BGH v. 27.01.2010, XII ZR 22/07, juris, Rn. 36ff mwN).

  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12
    Liegt eine ordnungsgemäße Abrechnung vor und besteht nur hinsichtlich einzelner Positionen Streit zwischen den Parteien, so bleibt die Abrechnung im Übrigen davon unberührt, sofern diese Positionen unschwer heraus gerechnet werden können; hinsichtlich der nicht beanstandeten Positionen tritt Teilfälligkeit ein (vgl. Langenberg in Schmitt-Futterer, § 556 Rn. 427; Beyerle in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2006, Kap. 11 Rn. 163 mwN; BGH v. 14.02.2007, VIII ZR 1/06 Rn. 11 mwN betr. formelle Unwirksamkeit).

    Liegt eine ordnungsgemäße Abrechnung vor und besteht nur hinsichtlich einzelner Positionen Streit zwischen den Parteien, so bleibt die Abrechnung im Übrigen davon unberührt, sofern diese Positionen unschwer heraus gerechnet werden können; hinsichtlich der nicht beanstandeten Positionen tritt Teilfälligkeit ein (vgl. Langenberg in Schmitt-Futterer, § 556 Rn. 427; Beyerle in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2006, Kap. 11 Rn. 163 mwN; BGH v. 14.02.2007, VIII ZR 1/06 Rn. 11 mwN betr. formelle Unwirksamkeit).

  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10

    Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12
    Der Vermieter kann für die Zeit bis zur Abrechnungsreife auch dann noch Verzugszinsen auf rückständige Vorauszahlungen verlangen, wenn er wegen eingetretener Abrechnungsreife die Nebenkostenvorauszahlungen nicht mehr verlangen kann; ihm bleiben die aus dem Schuldnerverzug folgenden Rechte grundsätzlich auch nach dem Eintritt der Abrechnungsreife erhalten (vgl. BGH v. 26.09.2012, XII ZR 112/10, juris, Rn. 28f).

    Der Vermieter kann für die Zeit bis zur Abrechnungsreife auch dann noch Verzugszinsen auf rückständige Vorauszahlungen verlangen, wenn er wegen eingetretener Abrechnungsreife die Nebenkostenvorauszahlungen nicht mehr verlangen kann; ihm bleiben die aus dem Schuldnerverzug folgenden Rechte grundsätzlich auch nach dem Eintritt der Abrechnungsreife erhalten (vgl. BGH v. 26.09.2012, XII ZR 112/10, juris, Rn. 28f).

  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 162/01

    KG Berlin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12
    Die ein Mitverschulden des Vermieters begründenden Umständen hat der Mieter darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH v. 16.02.2005, XII ZR 162/01, NZM 2005, 340), der Vermieter muss lediglich seine Bemühungen darlegen (vgl. OLG Düsseldorf v. 06.12.2007, I-10 U 138/06, OLGR 2009, 147).

    Die ein Mitverschulden des Vermieters begründenden Umständen hat der Mieter darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH v. 16.02.2005, XII ZR 162/01, NZM 2005, 340), der Vermieter muss lediglich seine Bemühungen darlegen (vgl. OLG Düsseldorf v. 06.12.2007, I-10 U 138/06, OLGR 2009, 147).

  • BGH, 10.05.2011 - VI ZR 152/10

    Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall: Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12
    Unter diesen Umständen ist die Saldoklage nur zulässig, soweit der nach Klageumstellung begehrte Betrag den erstinstanzlich zugesprochenen Betrag nicht übersteigt, hier also in Höhe EUR 5.523,60. Eine zulässige Klageerweiterung in der Berufungsinstanz setzt ein zulässiges Rechtsmittel voraus (vgl. BGH v. 10.05.2011, VI ZR 152/10, juris, Rn. 9f; v. 14.05.2009, I ZR 98/06, juris, Rn. 12).

    Unter diesen Umständen ist die Saldoklage nur zulässig, soweit der nach Klageumstellung begehrte Betrag den erstinstanzlich zugesprochenen Betrag nicht übersteigt, hier also in Höhe EUR 5.523,60. Eine zulässige Klageerweiterung in der Berufungsinstanz setzt ein zulässiges Rechtsmittel voraus (vgl. BGH v. 10.05.2011, VI ZR 152/10, juris, Rn. 9f; v. 14.05.2009, I ZR 98/06, juris, Rn. 12).

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes wegen einer später eingetretenen Veränderung ein anderer Gegenstand gefordert wird, § 264 Nr. 3 ZPO; ohne Anschlussberufung ist selbst dies nur zulässig, soweit der nunmehr geltend gemachte Betrag den im angefochtenen Urteil zuerkannten nicht übersteigt (vgl. BGH v. 12.01.2006, VII ZR 73/04, juris, Rn. 9).

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes wegen einer später eingetretenen Veränderung ein anderer Gegenstand gefordert wird, § 264 Nr. 3 ZPO; ohne Anschlussberufung ist selbst dies nur zulässig, soweit der nunmehr geltend gemachte Betrag den im angefochtenen Urteil zuerkannten nicht übersteigt (vgl. BGH v. 12.01.2006, VII ZR 73/04, juris, Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 U 134/98

    Auslegung der Übernahme der persönlichen Haftung durch den Geschäftsführer einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12
    Der Übergang von der Nebenkostenvorauszahlungsklage auf die Abrechnungsklage nach Eintritt der Abrechnungsreife ist kein Fall der Klageänderung, sondern einer gem. § 264 Nr. 3 ZPO zulässigen Klageumstellung (vgl. OLG Düsseldorf v. 09.10.2003, I-10U 174/02, juris, Rn. 7; v. 14.12.2000, 10 U 134/98, juris, Rn. 58).

    Der Übergang von der Nebenkostenvorauszahlungsklage auf die Abrechnungsklage nach Eintritt der Abrechnungsreife ist kein Fall der Klageänderung, sondern einer gem. § 264 Nr. 3 ZPO zulässigen Klageumstellung (vgl. OLG Düsseldorf v. 09.10.2003, I-10U 174/02, juris, Rn. 7; v. 14.12.2000, 10 U 134/98, juris, Rn. 58).

  • OLG Dresden, 12.03.2002 - 23 U 2557/01

    Betriebskostenabrechnung; Prüffähigkeit

  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 64/84

    Ausübung einer Option auf Verlängerung eines Mietverhältnisses nach Kündigung des

  • BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 196/81

    Erlöschen des Optionsrechts zur Mietverlängerung

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2007 - 10 U 25/07

    Mietvertrag: Zur Konkurrenz von ordentlichem Kündigungsrecht und Optionsklausel

  • OLG Dresden, 15.08.2018 - 5 U 539/18

    Verlängerung eines Mietvertrages durch Ausübung einer vertraglichen Option durch

    Zudem sind sie in ihrer Ausgestaltung insoweit unterschiedlich, als die Option als Gestaltungsrecht ein aktives Tun zur Vertragsverlängerung erfordert, während bei der Verlängerungsklausel das Unterbleiben einer Willenserklärung die (automatische) Verlängerung herbeiführt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2013, 24 U 136/12, BeckRS 2013, 16681).
  • KG, 04.02.2019 - 8 U 109/17

    Geschäftsraummiete: Verzicht auf die Aussetzung des Verfahrens bei Tod einer

    Eine Abrechnung hätte daher bis zum 31.Dezember 2017 erfolgen müssen (vgl. BGH Urteil vom 27.01.2010 - XII ZR 22/07, NJW 2010, 1065: OLG Düsseldorf Urteil vom 11.07.2013 - I-24 U 136/12, Tz. 30f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2016 - 24 U 25/16

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Mieters einer Arztpraxis zum

    Die Frist für die Abrechnungsreife beträgt auch im Gewerbemietraumrecht ein Jahr (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2015 - XII ZR 66/13, Rz. 32, jetzt und im Folgenden zitiert nach Juris; Senat, Urteile vom 11. Juli 2013 - I-24 U 136/12, Rz. 37 und vom 16. Februar 2016 - I-24 U 63/15, Rz. 10).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 63/15

    Pflicht des Vermieters zur Zustimmung zu einer Untervermietung von Büroräumen an

    Nach Ablauf der Abrechnungsperiode, die auch im Gewerbemietraumrecht ein Jahr beträgt (OLG Düsseldorf v. 11.07.2013, 24 U 136/12, Rn. 37, juris), besteht kein Vorauszahlungsanspruch mehr (BGH v. 27.05.2015, XII ZR 66/13, Rn. 32, juris).
  • KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14

    Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs:

    Hierin liegt gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auch keine Klageänderung, so dass es insoweit auf eine Einwilligung der Beklagten oder eine Sachdienlichkeit nach § 263 ZPO nicht ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2013 - I-24 U 136/12, 24 U 136/12 -, Rn. 39, juris).
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 37/14

    Gewerberaummietvertrag: Bestimmungen des Mietvertrags als Allgemeine

    Dafür spricht bereits die Ausgestaltung beider Regelungen in jeweils selbständigen Absätzen (vgl. BGH, aaO; siehe auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.7.2013, I-24 U 136/12, 24 U 136/12, juris).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19

    Anpassung der Mietnebenkostenvorauszahlungen bedarf der Schriftform

    Der Übergang von der Nebenkostenvorauszahlungsklage auf die Abrechnungsklage nach Eintritt der Abrechnungsreife ist kein Fall der Klageänderung, sondern einer gemäß § 264 Nr. 3 zulässigen Klageumstellung (OLG Düsseldorf Urteil vom 11.07.2013, I-24 U 136/12, 24 U 136/12, Rn 39).
  • KG, 24.05.2018 - 8 U 112/16

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Unangemessene Benachteiligung des Mieters

    Zwar war die Klägerin nach § 254 Abs. 2 BGB gehalten, sich nachhaltig um eine alsbaldige anderweitige Vermietung des in Rede stehenden Objektes zu bemühen (s. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.7.2013 - 24 U 136/12, juris).
  • OLG Brandenburg, 07.09.2021 - 3 U 105/20

    Anspruch des Vermieters auf Nebenkostenvorauszahlungen

    Zwar war der Kläger nach § 254 Abs. 2 BGB gehalten, sich nachhaltig um eine alsbaldige anderweitige Vermietung des in Rede stehenden Objektes zu bemühen (s. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.7.2013 - 24 U 136/12, juris).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 3 U 25/19

    Mietzins und Nutzungsentschädigung aus einem Mietverhältnis über Gewerberäume

    Der Übergang von der Nebenkostenvorauszahlungsklage auf die Abrechnungsklage nach Eintritt der Abrechnungsreife ist kein Fall der Klageänderung, sondern einer gemäß § 264 Nr. 3 zulässigen Klageumstellung (OLG Düsseldorf Urteil vom 11.07.2013, I-24 U 136/12, 24 U 136/12, Rn 39).
  • OLG Brandenburg, 17.08.2021 - 3 U 105/20

    Mieter muss nach außerordentlicher Kündigung Mietausfall ersetzen!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17791
OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12 (https://dejure.org/2015,17791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2015 - 24 U 136/12 (https://dejure.org/2015,17791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 24 U 136/12 (https://dejure.org/2015,17791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung eines Vorschusses eines an einen Architekten zur Wiederherstellung eines seinem Urheberrecht entsprechenden Zustandes gezahlten Vorschusses

  • ibr-online

    Wiederherstellung von geschütztem Architektenwerk: Schadensersatz umfasst 15% Regiekosten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wie weit reicht der Beurteilungsspielraum bei der Honorarzone?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welcher Beurteilungsspielraum gilt bei einer Honorarzonenvereinbarung? (IBR 2015, 552)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wiederherstellung des geschützten Architektenwerks: Schadensersatz umfasst 15% Regiekosten! (IBR 2015, 555)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1891
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12
    Der Anwendung von Bereicherungsrecht steht dabei nicht entgegen, dass die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und im Schrifttum einen Rückforderungsanspruch grundsätzlich allein nach Werkvertragsrecht (§ 637 Abs. 3 BGB) beurteilt und Bereicherungsrecht für unanwendbar hält (vgl. BGH, BauR 2010, 614 Rdnr. 13; Krause-Allenstein, in: Kniffka u.a., Bauvertragsrecht (1. Aufl.), § 637 Rdnr. 83; Pastor, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess (15. Aufl.), Rdnr. 2132).
  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 362/02

    Unterschreitung der Mindestsätze durch Vereinbarung einer zu niedrigen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH, dass ein Richter die Festlegung der Honorarzone durch die Parteien im Architektenvertrag zu berücksichtigen hat, soweit sich die Parteien im Rahmen des ihnen durch die HOAI eröffneten Beurteilungsspielraums halten (vgl. nur: BGH, BauR 2004, 354 [355]).
  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 24 U 100/07

    Unterschreitung der Mindestsätze und Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12
    Zwar hat der Beklagte ca. 13 Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit die geänderte Abrechnung erstellt, womit zwar das sog. Zeitmoment der Verwirkung erfüllt sein dürfte (vgl. OLG Hamm, IBR 2011, 91 f. - Zeitspanne für das Zeitmoment: 5 bis 7 Jahre; siehe auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).
  • OLG Köln, 22.08.2013 - 11 U 198/12

    Verwirkung des Honoraranspruchs eines Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12
    Zwar hat der Beklagte ca. 13 Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit die geänderte Abrechnung erstellt, womit zwar das sog. Zeitmoment der Verwirkung erfüllt sein dürfte (vgl. OLG Hamm, IBR 2011, 91 f. - Zeitspanne für das Zeitmoment: 5 bis 7 Jahre; siehe auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).
  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 12 U 138/09

    Bestehen eines Architektenhonoraranspruchs bei einem Zeitraum von 13 Jahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12
    Zwar hat der Beklagte ca. 13 Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit die geänderte Abrechnung erstellt, womit zwar das sog. Zeitmoment der Verwirkung erfüllt sein dürfte (vgl. OLG Hamm, IBR 2011, 91 f. - Zeitspanne für das Zeitmoment: 5 bis 7 Jahre; siehe auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).
  • OLG Frankfurt, 14.10.1987 - 7 U 112/84

    Anspruch auf Erstattung der für die Anbringung von Gussasphalt entstandenen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12
    Soweit der Beklagte zur Bekräftigung der Richtigkeit seiner Ansicht auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt (NJW-RR 1988, 918) verweist, verfängt das nicht.
  • OLG Naumburg, 13.04.2017 - 1 U 48/11

    Architektenhonorarklage: Aussetzung der Verhandlung wegen eines von der

    2 Bewertungspunkten ansetzt (vgl. dazu auch: OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2015, Az. 24 U 136/12), die Überlegungen der Beklagtenseite zu einem solchen Beurteilungsspielraum zu keinem anderen Ergebnis führten.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 5 U 81/15

    Verfall einer Vertragsstrafe in einem Bauvertrag bei einvernehmlicher

    Ein Zuschlag für Regiekosten ist aber nur dann zu berücksichtigen, wenn er spezifiziert begründet wird (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn. 2114), was etwa bei notwendigem Einsatz eines Architekten anzunehmen ist (vgl. OLG Hamm, BauR 2015, 1891, zitiert nach juris, dort Rn. 41 ff.; OLG Oldenburg, BauR 2008, 1641, zitiert nach juris, dort Rn. 8).

    Ein Zuschlag für Regiekosten ist aber nur dann zu berücksichtigen, wenn er spezifiziert begründet wird (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn. 2114), was etwa bei notwendigem Einsatz eines Architekten anzunehmen ist (vgl. OLG Hamm, BauR 2015, 1891, zitiert nach juris, dort Rn. 41 ff.; OLG Oldenburg, BauR 2008, 1641, zitiert nach juris, dort Rn. 8).

  • OLG Celle, 10.07.2019 - 14 U 13/18

    Architektenhonorarforderungen für die Neugestaltung einer Fußgängerzone;

    Leistung zu, da es sich bei § 5 Abs. 4 Satz 1 HOAI um eine Anspruchsvoraussetzung handelt, weshalb auch ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag entfällt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.01.2015 - 24 U 136/12, BauR 2015, 1891, juris-Rn. 70 [zu § 5 Abs. 4 HOAI 1996/202], Budde in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 1. Aufl. [zur HOAI 1996/2002], § 23, Rn. 35 mwN).

    In Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung aber die Berufung auf die mangelnde Form für rechtsmissbräuchlich erklärt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 28.2.1996 - 12 U 181/94, IBR 1997, 292; Schwenker/Wessel in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 2. Aufl., § 20, Rn. 80 mwN; bei OLG Hamm, Urt. v. 13.01.2015 - 24 U 136/12, BauR 2015, 1891, juris-Rn. 71 erwogen, jedoch verneint).

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14

    Auflassung setzt keine Abnahme voraus!

    Entsprechend einer verbreiteten Praxis (vgl. z. B. OLG Hamm, Urt. vom 13.01.2015, 24 U 136/12) schätzt der Senat diese gemäß § 287 ZPO auf 15%.
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14

    Übereignung erst nach Abnahme: Klausel unwirksam!

    Entsprechend einer verbreiteten Praxis (vgl. z. B. OLG Hamm, Urt. vom 13.01.2015, 24 U 136/12) schätzt der Senat diese gemäß § 287 ZPO auf 15%.
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 172/14

    Auflassung kann nicht an Abnahme geknüpft werden!

    Entsprechend einer verbreiteten Praxis (vgl. z. B. OLG Hamm, Urt. vom 13.01.2015, 24 U 136/12) schätzt der Senat diese gemäß § 287 ZPO auf 15%.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht