Weitere Entscheidung unten: KG, 29.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - I-24 W 49/08   

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https://dejure.org/2008,14947
OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - I-24 W 49/08 (https://dejure.org/2008,14947)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.2008 - I-24 W 49/08 (https://dejure.org/2008,14947)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - I-24 W 49/08 (https://dejure.org/2008,14947)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Wirksamkeit von vor dem Amtsgericht als übereinstimmende Erledigungserklärungen auszulegende Parteierklärungen bei Fortsetzung des Rechtsstreit vor dem Landgericht als Anwaltsprozess im Zusammenhang mit einer Mietstreitigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hauptsachenerledigungserklärung; Besitzschutzansprüche des Mieters unabhängig vom mietrechtlichen Recht zum Besitz; verbotene Eigenmacht

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 5; ; ZPO § 91a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 5; ZPO § 91a
    Übereinstimmende Erledigungserklärungen bleiben bei der Fortsetzung des Rechtsstreits vor dem Landgericht wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 24 W 49/08
    Dafür ist maßgeblich, dass die Parteien erklärt haben, keine Entscheidung in der Sache mehr zu wünschen, sondern nur noch eine Entscheidung des (zuständigen) Gerichts über die Kosten (zur Auslegungfähigkeit und -bedürftigkeit von Erledigungserklärungen vgl. BGH NJW 2004, 506, 509).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 24 W 49/08
    Abgesehen davon, dass nach beiderseitiger Erledigungserklärung ein einseitiger Widerruf nicht zulässig ist (vgl. BGH NJW 2002, 442), ergibt sich aus den nachfolgend protokollierten Erklärungen der Prozessbevollmächtigten kein solcher Widerruf der Erledigungserklärungen.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 9/10

    Verfahrensrecht - Gebühren: Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche

    Damit hat auch sie inzidenter und in für die Prozesserklärung nach § 91a Abs. 1 ZPO ausreichender Weise zum Ausdruck gebracht, dass über diese Teilschuld nicht mehr gestritten werden soll (vgl. BGH NJW 2004, 506; Senat OLGR Düsseldorf 2009, 91 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 29.10.2008 - 24 W 49/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34490
KG, 29.10.2008 - 24 W 49/08 (https://dejure.org/2008,34490)
KG, Entscheidung vom 29.10.2008 - 24 W 49/08 (https://dejure.org/2008,34490)
KG, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 24 W 49/08 (https://dejure.org/2008,34490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ordnungsgemäße Verwaltung bei Genehmigung von Bankkontobeständen? (IMR 2009, 430)

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