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OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - I-3 Wx 148/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Rechtfertigung einer baulichen Veränderung ; Notwendigkeit der Zustimmung der Wohnungseigentümer
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachträgliche Montage eines Fenstergitters durch Inhaber der Erdgeschoßwohnung einer ETW-Anlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fenstergitter beeinträchtigende bauliche Veränderung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr - 30 II 37/03
- LG Duisburg - 11 T 4/04
- OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - I-3 Wx 148/04
Papierfundstellen
- NZM 2005, 264 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99
Umgestaltung der Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - 3 Wx 148/04
Das Landgericht hat zwar eine Ortsbesichtigung nicht durchgeführt; eine solche ist indes auch nicht zwingend erforderlich (vgl. OLG Hamm NZM 2000, 910;… MK-Engelhardt a.a.O.). - KG, 15.12.1993 - 24 W 2014/93
Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Gestattung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - 3 Wx 148/04
Die insoweit im Einzelfall zu fordernde Abwägung der gegenläufigen Interessen (vgl. KG NJW-RR 1994, 401), hat die Kammer ebenfalls rechtsfehlerfrei vorgenommen. - BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 66/00
Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage als nicht …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - 3 Wx 148/04
Die Beantwortung der Frage, ob die bauliche Maßnahme zu einer Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer führt, ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten (BayObLG ZWE 2000, 575;… MK-Engelhardt 4. Auflage WEG § 22 Rdz. 11).
- LG Hamburg, 30.05.2012 - 318 S 176/11
Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch der Mitwohnungseigentümer bei störendem …
Allerdings hat das OLG Düsseldorf, auf dessen Entscheidung sich die Beklagte stützt, (wie schon die Vorinstanz) im entschiedenen Fall aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung keine Pflicht der übrigen Eigentümer angenommen, ein solche Sicherungsmaßnahme zu dulden (vgl. Beschl. v. 25.06.2004 - 3 Wx 148/04, abrufbar unter BeckRS 2004, 08942).