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   OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - I-3 Wx 56/05   

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https://dejure.org/2005,5002
OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - I-3 Wx 56/05 (https://dejure.org/2005,5002)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2005 - I-3 Wx 56/05 (https://dejure.org/2005,5002)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2005 - I-3 Wx 56/05 (https://dejure.org/2005,5002)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 5; ; WEG § 43 Abs. 4; ; WEG § 47

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 Abs. 5; WEG § 43 Abs. 4; WEG § 47
    Keine Auferlegung von Kosten an den nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten Leiter der Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Können Eigentümerversammlungsleiter Kosten auferlegt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1327
  • NZM 2005, 708
  • FGPrax 2005, 202
  • ZMR 2006, 140
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 3 Wx 56/05
    Insbesondere bei den gegebenen knappen Mehrheitsverhältnissen war daher der Anlass gegeben, von der Substraktionsmethode Abstand zu nehmen (vgl. BGH, NJW 2002, 3629).

    a) Den Ausführungen zur Unzulässigkeit der Anwendung der Substraktionsmethode und zur Notwendigkeit der Ermittlung des tatsächlichen Abstimmungsergebnisses im konkreten Fall (vgl. hierzu BGH NZM 2002, 992 und OLG Düsseldorf NZM 2000, 763) stimmt der Senat in vollem Umfang zu.

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 3 Wx 56/05
    Für die richtige Ermittlung des Abstimmungsergebnisses und für die konstitutive Beschlussfeststellung im Sinne der BGH-Entscheidung vom 23.08.2001 (NZM 2001, 961) war allein der Versammlungsleiter zuständig und verantwortlich.
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 3 Wx 56/05
    b) Rechtsfehlerhaft ist jedoch insoweit die Schuldzuweisung an die Beteiligte zu 3. Zwar ist anerkannt, dass im Rahmen der Kostenentscheidung gemäß § 47 WEG auch eine etwaige Schadensersatzpflicht des WEG-Verwalters zu berücksichtigen ist und zu dessen Kostenbelastung führen kann (BGH, NJW 1997, 2956 = WE 1997, 466; BGH NJW 1998, 755; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl., § 47 Rn. 6); indessen hat das Landgericht übersehen, dass im vorliegenden Fall nicht die Verwalterin, sondern der von den Wohnungseigentümern mit der Versammlungsleitung beauftragte Rechtsanwalt E. für die fehlerhafte Feststellung des Abstimmungsergebnisses und für die fehlerhafte Beschlussfeststellung verantwortlich war.
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 3 Wx 56/05
    b) Rechtsfehlerhaft ist jedoch insoweit die Schuldzuweisung an die Beteiligte zu 3. Zwar ist anerkannt, dass im Rahmen der Kostenentscheidung gemäß § 47 WEG auch eine etwaige Schadensersatzpflicht des WEG-Verwalters zu berücksichtigen ist und zu dessen Kostenbelastung führen kann (BGH, NJW 1997, 2956 = WE 1997, 466; BGH NJW 1998, 755; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl., § 47 Rn. 6); indessen hat das Landgericht übersehen, dass im vorliegenden Fall nicht die Verwalterin, sondern der von den Wohnungseigentümern mit der Versammlungsleitung beauftragte Rechtsanwalt E. für die fehlerhafte Feststellung des Abstimmungsergebnisses und für die fehlerhafte Beschlussfeststellung verantwortlich war.
  • OLG Köln, 21.11.2001 - 16 Wx 185/01

    Ungenaue Protokollierung der Anwesenheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 3 Wx 56/05
    Diese Unklarheit führt dazu, dass im Falle der Anfechtung davon ausgegangen wird, dass die Zahl der Ja-Stimmen vom Versammlungsleiter zu Unrecht festgestellt worden ist (vgl. OLG Köln, NZM 2002, 458).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2000 - 3 Wx 465/99

    Anforderungen an die Feststellung eines Mehrheitsbeschlusses in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 3 Wx 56/05
    a) Den Ausführungen zur Unzulässigkeit der Anwendung der Substraktionsmethode und zur Notwendigkeit der Ermittlung des tatsächlichen Abstimmungsergebnisses im konkreten Fall (vgl. hierzu BGH NZM 2002, 992 und OLG Düsseldorf NZM 2000, 763) stimmt der Senat in vollem Umfang zu.
  • LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08

    Verpflichtung eines Wohnanlagenverwalters zur Kostentragung eines

    Jedoch konnten auch nach bisheriger Rechtsprechung zur Vermeidung von Folgeprozessen für die prozessuale Kostenentscheidung auch materiell-rechtliche Aspekte wie insbesondere die Haftung des Verwalters wegen schuldhafter Pflichtverletzung maßgeblich sein (vgl. BGH ZMR 1998, 171, 173 [BGH 09.10.1997 - V ZB 3/97] ; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 140, 141).
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