Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - I-21 W 19/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3149
OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - I-21 W 19/07 (https://dejure.org/2007,3149)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.2007 - I-21 W 19/07 (https://dejure.org/2007,3149)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - I-21 W 19/07 (https://dejure.org/2007,3149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Untersachverständigen eines benachbarten Fachgebiets wegen der Besorgnis der Befangenheit; Verwertung der gutachterlichen Feststellungen; Zu-Eigen-Machen der gutachterlichen Feststellungen des Untersachverständigen durch den gerichtlich ...

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 406; ; ZPO § 407 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung einer Hilfsperson des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt Befangenheit vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überreaktion des Sachverständigen auf unsachliche Angriffe: Befangenheit? (IBR 2007, 455)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 104
  • BauR 2007, 2108
  • IBR 2007, 455
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 14.12.2005 - 4 W 399/05

    Zur Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07
    mangels Übernahme der Verantwortung für das Gutachten seines Beirats keine Aussicht auf Erfolg hätte (OLG Jena BauR 2006, 1177f.), andererseits eine unmittelbare Ablehnung des hinzugezogenen Bodenfachmanns mangels gerichtlicher Bestellung zum Sachverständigen nicht in Betracht kommt, erscheint es aber ausnahmsweise zulässig, in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 406 ZPO ein Verwertungsverbot der Feststellungen des Dipl.-Geophysikers B.
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 16 W 26/01

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund von Äußerungen in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07
    seine neutrale Rolle als Gehilfe des gerichtlichen Sachverständigen und damit auch als Gehilfe des Gerichts verlassen hat (vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 2004, 161f.; OLG Köln MDR 2002, 53; OLG Schleswig OLGR 2002, 463f.).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2003 - 25 W 58/03

    Ablehnung des Sachverständigen wegen sprachlicher Entgleisung in seinem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07
    seine neutrale Rolle als Gehilfe des gerichtlichen Sachverständigen und damit auch als Gehilfe des Gerichts verlassen hat (vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 2004, 161f.; OLG Köln MDR 2002, 53; OLG Schleswig OLGR 2002, 463f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 10 W 48/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07
    Zwar kann ein Ablehnungsantrag als unbegründet zurückzuweisen sein, wenn der Sachverständige auf heftige Angriffe scharf reagiert, da ein Ablehnungsgrund nicht provoziert werden darf (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353; BB 1975, 627f).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 9 W 57/00

    Nachschieben von Gründen bei Sachverständigenablehnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Kosten eines erfolgreichen Ablehnungsgesuchs zu den Kosten der Hauptsache zählen und der dortigen Kostenentscheidung folgen (OLG Schleswig OLGR 2002, 463f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 455, 456).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.1986 - 2 WF 179/85

    Ablehnungsrecht ; Hilfskräfte; Sachverständiger; Delegierungsbefugnis;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07
    Die Ablehnung von Hilfspersonen i.S.v. § 407 a ZPO wird aber überwiegend als unzulässig angesehen (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1986, 417, Zöller- Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406 RN 2, Musielak- Huber, ZPO, 5. Aufl., § 407 a RN 3).
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 5 W 255/07

    Keine Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit bei

    B. ausgesprochen werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, IBR 2007, 455).
  • LG Aachen, 27.06.2017 - 7 O 372/14
    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügende objektive Gründe vorliegen, die auch nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit und Objektivität des Sachverständigen zu zweifeln (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2007, 2108 f.; OLG Köln, MDR 2002, 53 f.) Fehlverhaltensweisen des Sachverständigen bei der Vorbereitung der Begutachtung oder der Begutachtung selbst sind ebenfalls geeignet, seine Ablehnung zu rechtfertigen (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 851 f.; Zöller/Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 406, Rn. 8 f.; Werner/Pastor/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage 2013, Rn. 3119 f.).
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