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   OLG Hamburg, 03.11.2004 - II - 137/04 - 1 Ss 77/04, II - 137/04, 1 Ss 77/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28777
OLG Hamburg, 03.11.2004 - II - 137/04 - 1 Ss 77/04, II - 137/04, 1 Ss 77/04 (https://dejure.org/2004,28777)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.11.2004 - II - 137/04 - 1 Ss 77/04, II - 137/04, 1 Ss 77/04 (https://dejure.org/2004,28777)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. November 2004 - II - 137/04 - 1 Ss 77/04, II - 137/04, 1 Ss 77/04 (https://dejure.org/2004,28777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafschärfung wegen Hinwegsetzens über von Vorstrafen ausgehende warnende Wirkung; Anwendung der Vorschriften über die Gesamtstrafenbildung bei Verurteilung in einem späteren Verfahren wegen einer anderen vor der früheren Veruteilung begangenen Straftat; Bewertung des ...

  • Judicialis

    StGB § 22; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22; StGB § 55 Abs. 1; StGB § 263
    Zur Frage der Begehung einer Tat vor einer früheren Verurteilung i.S.d. § 55 Abs. 1 StGB und zur Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de

    StGB § 22 § 55 Abs. 1 § 263
    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe bei versuchten Betrugstaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2005, 345
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 142/94

    Gesamtstrafenbildung - Versuch - Haupttat - Verurteilung des Gehilfen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2004 - II-137/04
    Damit stimmt im Ergebnis die Revisionsrechtsprechung zur Anwendung des § 55 StGB bei Anstiftern und Gehilfen, wenn die Haupttat sich noch im Versuchsstadium befindet, überein (BGH in NStZ 1994, 482; OLG Stuttgart in MDR 1992, 177).

    Der mit dem Einreichen der Schadensmeldung im Januar 2002 versuchte Betrug war mit der letzten festgestellten Handlung des Angeklagten am 4. März 2002 (vertiefende wahrheitswidrige Angaben zum angeblichen Stehlgut) nicht vollendet; ob die Tat vom Versuch zur Vollendung fortschreiten könnte, blieb bis zur Ablehnung der Schadensregulierung durch den Versicherer offen (vgl. insoweit im Tatsächlichen gleich gelagert BGH in NStZ 1994, 482).

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2004 - II-137/04
    Nach überwiegender Auffassung ist maßgeblich die Beendigung der Tat (BGH in NJW 1999, 1344, 1346; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 55 Rdn. 7 m.w.N.), also der Zeitpunkt des tatsächlichen Endes des gesamten Handlungsgeschehens, mit dem das Tatunrecht seinen Abschluss findet (vgl. BGHSt 20, 194, 196; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 22 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2004 - II-137/04
    Nach überwiegender Auffassung ist maßgeblich die Beendigung der Tat (BGH in NJW 1999, 1344, 1346; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 55 Rdn. 7 m.w.N.), also der Zeitpunkt des tatsächlichen Endes des gesamten Handlungsgeschehens, mit dem das Tatunrecht seinen Abschluss findet (vgl. BGHSt 20, 194, 196; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 22 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2004 - II-137/04
    Dass das Landgericht entgegen dem Wortlaut seiner Zumessungserwägung nicht die Vorstrafe, sondern - losgelöst von der zeitlichen Reihenfolge - die der Vorstrafe zu Grunde liegende, dann zur eigenen ohne Bindung an das frühere Urteil gewonnenen Überzeugung des Landgerichts (vgl. näher BGH in NJW 1997, 2828) begangen worden sein müssende Tat erschwerend hat werten wollen (zur von der Nichtbeachtung einer Warnung durch Vorstrafe zu unterscheidende Schärfung wegen aus wiederholtem Rechtsbruch zu schließender schulderhöhender bzw. spezialpräventiv zu begegnender innerer Einstellung des Täters vgl. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl., Rdn. 362, 364 f m.w.N.), lässt auch der Urteilszusammenhang nicht erkennen; mit einem solchen gedanklichen Ansatz wäre auch die schärfende Berücksichtigung der Tatbegehung in laufender Bewährungszeit unvereinbar.
  • BGH, 09.01.1985 - 2 StR 806/84

    Tatbeendigung beim Raub; Beihilfe zum Raub nach Zurückgelangen der Beute an den

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2004 - II-137/04
    Wenn jedoch der Angriff auf das betroffene Rechtsgut seinen unabänderlichen Abschluss gefunden hat, weil etwa die Beute für den Täter endgültig unzugänglich geworden ist, ist die Tat beendet (vgl. BGH in NJW 1985, 814; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., Vorbem. § 22 Rdn. 4) und erschließt sich der Schuldumfang der Bewertung in einer früheren Hauptverhandlung.
  • OLG Stuttgart, 14.06.1991 - 1 Ss 141/91

    Anforderungen an die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2004 - II-137/04
    Damit stimmt im Ergebnis die Revisionsrechtsprechung zur Anwendung des § 55 StGB bei Anstiftern und Gehilfen, wenn die Haupttat sich noch im Versuchsstadium befindet, überein (BGH in NStZ 1994, 482; OLG Stuttgart in MDR 1992, 177).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2009 - 5 Wx 10/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Herausgabe eines durch einen Miteigentümer

    Bis zum Jahre 2005 hatte der Beteiligte zu 2) den im Gang gegenüberliegenden Kellerraum mit der Nummer 2/17/016 (gemäß dem Lageplan Bl.11 d.A. = Nummer "7" des Aufteilungsplans aus der Grundakte, Bl.99 d.A.) genutzt, den die Wohnungserbbauberechtigte G. L. (Inhaberin des Sondereigentums an der Wohnung Nr. 16) für sich beanspruchte und von dem Beteiligten zu 2) in einem von ihr betriebenen Verfahren vor dem Amtsgericht Potsdam (31 II 137/04) herausverlangte.
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