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   OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96   

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OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96 (https://dejure.org/1997,7286)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.1997 - Bf II 72/96 (https://dejure.org/1997,7286)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 1997 - Bf II 72/96 (https://dejure.org/1997,7286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugebietsfestsetzung; Nachbarschützende Wirkung; Baustufenplan; Wohnnutzung; Anlage für soziale Zwecke; Asylbewerberunterkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BPVO § 10 Abs. 3, 9; BauNVO §§ 3, 4

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BPVO § 10 Abs. 3, 9; BauNVO §§ 3, 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1998, 112
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96
    Die Baugebietsfestsetzungen der BPVO haben nachbarschützende Wirkung (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 23.8.96, BauR 1997 S. 72 ).

    § 10 Abs. 9 BPVO ist nicht durch das Bundesbaugesetz in das moderne Planungsrecht übergeleitet worden (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 23.8.96, BauR 1997 S. 72 ).

  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bs 23/15

    Gemeinschaftsunterkunft Sophienterrasse: Beschwerde zurückgewiesen

    In der Rechtsprechung ist (grundlegend BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364, 366 ff.; zustimmend OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 355 m.w.N.; seither ständige Rspr. des Beschwerdegerichts) geklärt, dass die Gebietsfestsetzung auch bei den gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 übergeleiteten Baustufenplänen drittschützende Wirkung hat.

    Diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluss an die vom Vordergericht (OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354 ff.) getroffenen Feststellungen beziehen sich aber auf die Unterbringung von Asylbegehrenden in drei Wohngebäuden vom Typ eines Einfamilienhauses und damit auf einen nicht vergleichbaren Fall.

    Danach ist der Begriff der "Wohnbedürfnisse" i.S.v. § 10 Abs. 4 Abschnitt W BPVO weit auszulegen und umfasst über das "Wohnen" im engeren Sinne hinaus auch solche Nutzungen, die in einem Wohngebiet erwartet werden oder mit ihm verträglich sind; dies gilt auch für "besonders geschützte Wohngebiete" (z.B. OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412 f.; v. 10.4.1997, a.a.O., 356).

  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Denn jedenfalls wird der einem Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen kraft Bundesrechts zustehende Gebietserhaltungsanspruch (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 161; Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 365, 372 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008, NordÖR 2009, 68, 71; Urt. v. 10.7.1997, NordÖR 1999, 354, 355) nicht nur dann verletzt, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein unzulässiges Vorhaben ohne die erforderliche (rechtmäßige) Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der baulichen Nutzung zugelassen wird, sondern auch wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widerspricht (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08).
  • OVG Hamburg, 15.10.2008 - 2 Bs 171/08

    Kita Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden

    Der Be-griff der Wohnbedürfnisse ist zwar nach der Regelungsstruktur des § 10 BPVO weit auszulegen; er schließt nicht nur Nutzungen ein, die ihrer Art nach Wohnen sind, sondern auch solche, die in einem Wohngebiet allgemein erwartet werden oder jedenfalls mit ihm verträglich sind, sofern sie nicht durch weitergehende Schutzvorschriften im Baustufenplan selbst ausgeschlossen sind (vgl. z.B. OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 356; Urt. v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412 f.).

    Denn die Vorschriften der Baunutzungsverordnung bringen regelmäßig zum Ausdruck, was nach allgemeinem Verständnis für die Wohnnutzung in bestimmten Gebieten über die eigentliche Wohnnutzung hinaus als dazugehörig oder mit ihr verträglich anzusehen ist (OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 356; Urt. v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412 f.; BVerwG, Urt. v. 12.12.1998, BVerwGE 108, 190, 199).

    Diese schließen eine Übernahme des Regelungsmodells aus § 3 Abs. 3 BauNVO 1990 zur Konkretisierung der Wohnbedürfnisse i.S.v. § 10 Abs. 4 BPVO deshalb ebenfalls aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1998, BVerwGE 108, 190, 194, insoweit unter Korrektur der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts aus dem Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 358 f.).

    dd) Die nach den vorstehenden Erwägungen voraussichtlich fehlende Gebietsverträglichkeit der genehmigten Einrichtung verletzt die Antragsteller in ihrem aus § 30 BauGB folgenden subjektiven Recht auf Erhaltung des im Baustufenplan festgesetzten Gebietscharakters (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 365, 372 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 10.7.1997, NordÖR 1999, 354, 355 seither ständige Rspr.).

  • VG Hamburg, 12.02.2016 - 7 E 6816/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine zentrale

    Diese Einrichtungen sind vielmehr - insbesondere in Ansehung der Residenzpflicht nach § 47 AsylG sowie der von der Einrichtung zu gewährleistenden zentralen Vollverpflegung und Versorgung mit sonstigen Sachleistungen - als Anlagen für soziale Zwecke einzuordnen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 28.5.2015, 2 Bs 23/15, juris, Rn. 30; Urteil vom 10.4.1997, Bf II 72/96, NordÖR 1999, 354; Beschluss vom 17.6.2013, 2 Bs 151/13, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 22.1.2015, 9 E 4775/14; Beschluss vom 28.10.2015, 7 E 5333/15, juris, Rn. 59; Beschluss vom 6.11.2015, 7 E 5650/15, S. 17; VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2015, 3 B 1518/15, NVwZ 2016, 88; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 6.10.2015, 3 S 1695/15, juris, Rn. 12; VG Köln, Urteil vom 11.1.2012, 23 K 1277/11, juris; so auch …
  • OVG Hamburg, 09.05.2016 - 2 Bs 38/16

    Errichtung einer Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen und

    Eine Einrichtung der Folgeunterbringung lässt aufgrund ihrer wohnähnlichen Struktur unzumutbare Lärmemissionen nicht typischerweise erwarten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.11.2013, 2 Bs 286/13; Beschl. v. 12.1.2015, 2 Bs 247/14; Beschl. v. 5.3.2015, 2 Bs 33/15; vgl. im Übrigen Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 359; nachgehend: BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, NordÖR 1999, 351, 354).
  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Zwar mag es der Ausweisungspraxis des hamburgischen Plangebers in einzelnen Baustufenplänen entsprochen haben, die Festsetzung "Geschäftsgebiet" gelegentlich auch dort vorzunehmen, wo bei der Planaufstellung vorwiegend produzierendes Gewerbe vorzufinden war (OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 357) und nach den Maßstäben der BauNVO im Bestand ein Gewerbegebiet i.S. der BauNVO vorhanden gewesen sein könnte.
  • OVG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Bs 151/13

    Gelände des früheren Recyclinghofs Offakamp darf vorerst nicht für eine

    Hinzu kommt aber außerdem Folgendes: Asylbewerberunterkünfte der hier in Rede stehenden Art sind nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354; Beschl. v. 27.10.2005, 2 Bf 320/03, m.w.N.) zwar als Anlagen für soziale Zwecke zu qualifizieren (vgl. auch die Nachw. bei Jäde in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 6. Aufl. 2010, § 3 BauNVO Rn. 6).
  • OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07

    Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit

    Danach kommt eine Verletzung des von den Klägern in erster Linie geltend gemachten Gebietserhaltungsanspruchs (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008, NordÖR 2009, 68, 71 und Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 355) nicht in Betracht.

    Nach alledem scheidet eine Heranziehung der Baunutzungsverordnung, auf die nach ständiger Rechtsprechung des Berufungsgerichts zur Bestimmung der in einem Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 Abschnitt "Wohngebiet W" BPVO zulässigen Nutzungen als Auslegungshilfe zurückgegriffen werden kann (vgl. u.a. Urt. v. 10.4.1997, a.a.O.; v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412, 413; Beschl. v. 15.10.2008, a.a.O., 69) zwar auch im Falle des Mischgebiets nach § 10 Abs. 4 Abschnitt "Mischgebiet M" BPVO nicht generell aus.

  • VG Hamburg, 22.01.2015 - 9 E 4775/14

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit einer geplanten Gemeinschaftsunterkunft in einem

    Diese Schutzvorschriften beziehen sich üblicherweise auf klar abgegrenzte, in der Legende der Baustufenpläne gekennzeichnete Teile der Wohngebiete und sind nicht Ausdruck einer globalen Unterschutzstellung nicht besonders schützenswerter Teile der Wohngebiete im Plangebiet (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, OVG Bf II 72/96, NordÖR 1999, 354).
  • OVG Hamburg, 20.12.2011 - 2 Bs 205/11

    Zulässigkeit einer suchttherapeutischen Einrichtung in einem Geschäftsgebiet

    Zwar mag es der Ausweisungspraxis des hamburgischen Plangebers in einzelnen Baustufenplänen entsprochen haben, die Festsetzung "Geschäftsgebiet" auch dort vorzunehmen, wo bei der Planaufstellung vorwiegend produzierendes Gewerbe vorzufinden war (OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 357) und nach den Maßstäben der BauNVO im Bestand ein Gewerbegebiet i.S. der BauNVO vorhanden gewesen sein könnte.

    Vielmehr entspricht es der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (z.B. OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 356 f.; Urt. v. 14.11.2002, HmbJVBl. 2004, 62; Beschl. v. 15.10.2008, NordÖR 2009, 68, 69) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.12.1998, BVerwGE 108, 190, 19.) die in der Baupolizeiverordnung bezeichneten Nutzungstypen im Lichte des heutigen, in der Baunutzungsverordnung zum Ausdruck kommenden Verständnisses auszulegen, soweit die in der Baupolizeiverordnung aufgeführten Nutzungstypen nach heute geltenden städtebaulichen Maßstäben übliche Nutzungstypen nicht ausdrücklich erfassen.

    Dies gilt u.a. für die Grundstücksnutzung durch Anlagen für soziale Zwecke (vgl. z.B. OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354; Beschl. v. 15.10.2008, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08

    Kindertagesstätte in besonders geschütztem Wohngebiet

  • OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch die von einer Wärmepumpe

  • VG Hamburg, 27.03.2020 - 6 E 713/20
  • OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05

    Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?

  • OVG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Bs 154/08

    Normenklarheit; Bebauungsplan; normative Geltung; Nachbar; Anspruch auf

  • OVG Hamburg, 28.11.2012 - 2 Bs 210/12

    Zulässigkeit einer Jugendhilfeeinrichtung im planungsrechtlichen Wohngebiet

  • OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03

    Mobilfunkanlagen in Wohngebieten zulässig!

  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bf 169/11

    Bauvorbescheid für wasserseitige Überbauung eines Kanals mit einem Erker;

  • OVG Hamburg, 28.10.2009 - 2 Bs 154/09

    Gewerbliche Kunstgalerie in besonders geschütztem Wohngebiet; Befreiungen von

  • OVG Hamburg, 25.04.2023 - 4 Bs 144/22

    Keine durchgreifenden Bedenken gegen die Vereinbarkeit einer landesgesetzlichen

  • VG Hamburg, 15.12.2015 - 7 E 6128/15

    Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)

  • OVG Hamburg, 30.03.2021 - 2 Bs 23/21

    Baugenehmigung für die Umnutzung eines Einfamilienhauses als Kindertagesstätte

  • VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02

    Mobilfunkanlage in einem Wohngebiet

  • OVG Hamburg, 16.02.2011 - 2 Bf 178/09

    Nachbarklage gegen bauliche Anlage außerhalb der Baulinien

  • OVG Hamburg, 12.02.2002 - 2 Bs 384/01

    Gebietsverträglichkeit einer Schnellgaststätte mit Autoschalter; Restaurant mit

  • OVG Hamburg, 26.06.2013 - 2 Bs 134/13

    Lebensmitteldiscountmarkt als kleiner Laden im Sinne von BauPolV HA § 10 Abs 4

  • VG Hamburg, 25.05.2010 - 11 E 862/10

    Nachbarantrag gegen Erweiterung eines Krankenhauses

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 10.04.1997 - II 72/96   

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https://dejure.org/1997,16774
OVG Hamburg, 10.04.1997 - II 72/96 (https://dejure.org/1997,16774)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.1997 - II 72/96 (https://dejure.org/1997,16774)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 1997 - II 72/96 (https://dejure.org/1997,16774)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    BVerwG 4 C 16.97 OVG Bf II 72/96.
  • VG Hamburg, 12.02.2016 - 7 E 6816/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine zentrale

    Diese Einrichtungen sind vielmehr - insbesondere in Ansehung der Residenzpflicht nach § 47 AsylG sowie der von der Einrichtung zu gewährleistenden zentralen Vollverpflegung und Versorgung mit sonstigen Sachleistungen - als Anlagen für soziale Zwecke einzuordnen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 28.5.2015, 2 Bs 23/15, juris, Rn. 30; Urteil vom 10.4.1997, Bf II 72/96, NordÖR 1999, 354; Beschluss vom 17.6.2013, 2 Bs 151/13, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 22.1.2015, 9 E 4775/14; Beschluss vom 28.10.2015, 7 E 5333/15, juris, Rn. 59; Beschluss vom 6.11.2015, 7 E 5650/15, S. 17; VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2015, 3 B 1518/15, NVwZ 2016, 88; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 6.10.2015, 3 S 1695/15, juris, Rn. 12; VG Köln, Urteil vom 11.1.2012, 23 K 1277/11, juris; so auch …
  • LG Hamburg, 06.01.2017 - 351 O 1/15

    Formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts an der

    Dabei sind bei der Auslegung von Festsetzungen in nach § 173 Abs. 3 BBauG übergeleiteten Plänen - wie dem vorliegenden Teilbebauungsplan, der auf dem Bebauungsplangesetz von 1923 beruht (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 28.10.1993, Bf II 41/92, juris, Rn. 23) - die aktuell geltenden rechtlichen Grundlagen (Baunutzungsverordnung, § 9 BauGB) als Maßstab zur Konkretisierung heranzuziehen, soweit dies aufgrund der Unbestimmtheit der ursprünglichen gesetzlichen Grundlagen oder zur Erfassung damals nicht geregelter aber städtebaulich relevanter Nutzungstypen erforderlich ist (OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, Bf II 72/96, juris, Rn. 61 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2018 - 2 S 48.18

    Baurecht: Nutzungsuntersagung infolge einer ungenehmigten Nutzungsänderung (hier:

    Danach ist den in Mehrbettzimmern untergebrachten Personen jedenfalls eine eigengestaltete Haushaltsführung, die ein Mindestmaß an Intimität voraussetzt (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10. April 1997 - Bf II 72/96 -, juris Rdn. 54), nicht möglich.

    Ein baulich abgeschlossener Raum, der als Rückzugsraum dienen kann und in dem Anwesenheit und Einwirkung fremder Personen ausgeschlossen werden können und der deshalb Privatsphäre möglich macht, steht ihnen, soweit ersichtlich, nicht zur Verfügung (vgl. zu diesem Erfordernis: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10. April 1997 - Bf II 72/96 -, juris Rdn. 54 und Beschluss vom 27. April 2004 - 2 Bs 108/04 -, juris Rdn. 4; OVG Bremen, Beschluss vom 22. September 1992 - 1 B 83/92 -, juris Rdn. 4; Vietmeier in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2018, § 3 BauNVO Rdn. 60).

  • OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98

    Genehmigung für die Einrichtung einer Spielhalle; Vereinbarkeit mit einer

    Anderenfalls bestünde für Baustufenplangebiete keine vollständige, auch aktuelle Entwicklungen berücksichtigende Bodenordnung mehr, wie sie durch die §§ 233 Abs. 3 BauGB, 173 Abs. 3 BBauG gerade gewährleistet werden soll (vgl. zu vorstehendem im Einzelnen BVerwG, NVwZ 1999, 981 ff; Urt. des Senats vom 10.4.1997 - Bf II 72/96 -).

    Die Baunutzungsverordnung bringt in der Regel zum Ausdruck, was für bestimmte Gebietstypen nach gegenwärtigem allgemeinen Verständnis als verträgliche Nutzung angesehen wird (vgl. BVerwG, NVwZ 1999, 981 ff; Urt. des Senats vom 13.2.2002 - 2 Bf 22/97 - v. 10.4.1997 - Bf II 72/96 -).

  • OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 68/96
    Parallelfall zu Bf II 72/96 vom 10.04.1997 (vgl. Leitsätze und Hinweis auf Revisionsurteil dort)2.
  • VG Hamburg, 16.10.1998 - 2 VG 4459/98
    Der Wechsel von einer in der BauNVO genannten Nutzungsart zu einer anderen stellt eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar (Anschluß an OVG Hamburg, Urt. vom 10.04.97, OVG Bf II 72/96).
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