Rechtsprechung
   BFH, 27.01.2003 - II B 194/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6719
BFH, 27.01.2003 - II B 194/01 (https://dejure.org/2003,6719)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2003 - II B 194/01 (https://dejure.org/2003,6719)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - II B 194/01 (https://dejure.org/2003,6719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BewG § 20 Satz 2; ; AO 1977 § 163; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 2 § 76
    NZB; Rechtsfortbildung; Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts, mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes und Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus BFH, 27.01.2003 - II B 194/01
    Durch (Änderungs-)Bescheid vom 20. November 1998 stellte das FA für das Wohngrundstück der Kläger auf den 1. Januar 1994 die Grundstücksart "Einfamilienhaus" fest, weil die vom Bundesfinanzhof (BFH) geforderte Abgeschlossenheit der Wohnräume im Erd- und Dachgeschoss nicht bestehe (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151).

    Auch die in dem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15. Mai 1985 (BStBl I 1985, 201) enthaltene Billigkeitsregelung zur Anwendung der durch BFH-Urteil in BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151 geänderten Rechtsprechung zum Wohnungsbegriff könne der Klage nicht zum Erfolg verhelfen, da eine Billigkeitsmaßnahme nicht Klagegegenstand sei.

  • BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 27.01.2003 - II B 194/01
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das FG (§ 76 FGO) muss nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschlüsse vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804, und vom 13. Dezember 2001 II B 46/00, BFH/NV 2002, 654) u.a. dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können.
  • BFH, 13.12.2001 - II B 46/00

    Sachaufklärungsrüge; Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus BFH, 27.01.2003 - II B 194/01
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das FG (§ 76 FGO) muss nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschlüsse vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804, und vom 13. Dezember 2001 II B 46/00, BFH/NV 2002, 654) u.a. dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können.
  • BFH, 01.03.2001 - II B 5/00

    Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 27.01.2003 - II B 194/01
    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn im Einzelnen substantiiert dargelegt wird, wozu sich der Kläger nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 1. März 2001 II B 5/00, BFH/NV 2001, 1128).
  • BFH, 03.02.1987 - V B 99/86

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 27.01.2003 - II B 194/01
    Danach muss zur Begründung des Revisionszulassungsgrundes nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO eine bestimmte Rechtsfrage herausgestellt werden, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann, und ferner begründet werden, warum diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluss vom 3. Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312).
  • BFH, 06.08.1986 - II B 35/86
    Auszug aus BFH, 27.01.2003 - II B 194/01
    Vielmehr machen sie lediglich gelten, kein ausreichendes rechtliches Gehör hinsichtlich des Hinweises des FG auf den BFH-Beschluss vom 6. August 1986 II B 35/86 (BFHE 147, 267) erhalten zu haben.
  • BFH, 22.02.1994 - V B 85/93
    Auszug aus BFH, 27.01.2003 - II B 194/01
    Hierfür reicht allein der Hinweis auf eine Vielzahl von Altobjekten sowie die bloße Behauptung, die Frage sei ungeklärt, nicht aus, denn daraus ergibt sich noch nicht, dass die angeführte Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluss vom 22. Februar 1994 V B 85/93, BFH/NV 1995, 603).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 50/09

    Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung

    Die schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung erfordert als Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (BFH, Beschl. v. 27. Januar 2003 - II B 194/01, BFH/NV 2003, 792), dass der Beschwerdeführer eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellt und substantiiert darauf eingeht, inwiefern diese Rechtsfrage klärungsbedürftig und im konkreten Fall auch klärbar ist.
  • BFH, 29.06.2007 - III B 95/06

    Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Vorliegen einer

    Bei dem Erfordernis der Fortbildung des Rechts handelt es sich um einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792).
  • BFH, 19.04.2007 - III B 36/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Bei dem Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts handelt es sich um einen Spezialtatbestand der Grundsatzrevision (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792).
  • BFH, 28.12.2006 - III B 91/05

    Kindergeld; unzuständige FK

    Bei dem Erfordernis der Fortentwicklung des Rechts handelt es sich um einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792).
  • BFH, 16.09.2005 - III B 82/04

    Betriebsvorrichtung; Betriebsstätteneigenschaft; grundsätzliche Bedeutung

    Denn dabei handelt es sich um einen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792).
  • BFH, 28.07.2003 - III B 129/02

    Antrag auf InvZul; Wiedereinsetzung

    Es gelten insoweit die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO höchstrichterlich entwickelten strengen Darlegungsanforderungen in gleichem Maße, d.h. es muss eine bestimmte Rechtsfrage herausgestellt werden, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann und ferner begründet werden, warum diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792).
  • BFH, 31.05.2005 - I B 186/04

    Zulassungsgründe: Rechtsfortbildung

    Infolgedessen muss auch zur Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde eine bestimmte Rechtsfrage herausgestellt werden, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann, zudem begründet werden, warum diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792).
  • BFH, 25.02.2005 - III B 103/03

    Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Rechtsfortbildung

    Denn dabei handelt es sich um einen Unterfall des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792).
  • BFH, 08.10.2004 - II B 141/03

    Wochenendhaus: Eigentumserwerb auf fremdem Grund und Boden nach DDR-Recht

    Infolgedessen muss auch zur Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde eine bestimmte Rechtsfrage herausgestellt werden, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann, und ferner begründet werden, warum diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (so Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792).
  • BFH, 01.02.2005 - VIII B 110/03

    Stichwort

    Abgesehen davon, dass das weitere Vorbringen, nach dem dem Teileigentum der Beigeladenen am Gebäudekomplex Y deshalb "kein Beweiswert" zufalle, weil im Laufe der Zeit immer mehr ...Agenturen aus dem Gebäude ausgezogen seien und die Bedeutung der Telekommunikation zugenommen habe, nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit zu erkennen gibt, dass bei Berücksichtigung dieser Ausführungen eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (hierzu BFH-Beschluss vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792), lässt die Beschwerdeschrift jegliche Erläuterung dazu vermissen, weshalb diese Umstände nicht bereits in der mündlichen Verhandlung hätten vorgetragen werden können (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 25. April 1995 II B 7/95, BFH/NV 1995, 914; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 13, m.w.N.; zu Nachfristen für schriftsätzliche Stellungnahmen s. BFH-Beschluss vom 25. November 1998 VIII B 46/98, BFH/NV 1999, 656).
  • BFH, 11.07.2003 - XI B 33/01

    NZB: grundsätzliche Bedeutung - Abschnittsbesteuerung

  • BFH, 17.07.2003 - VII B 93/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Anmeldung einer Konkursforderung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht