Rechtsprechung
   BFH, 23.04.2020 - II B 80/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17975
BFH, 23.04.2020 - II B 80/19 (https://dejure.org/2020,17975)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2020 - II B 80/19 (https://dejure.org/2020,17975)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2020 - II B 80/19 (https://dejure.org/2020,17975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,17975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 2 Abs 2 Nr 1, BewG § 13, ErbbauV § 1, ErbbauV § 9, BewG Anl 9a
    Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 GrEStG 1997, § 2 Abs 2 Nr 1 GrEStG 1997, § 13 BewG 1991, § 1 ErbbauV, § 9 ErbbauV
    Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Grunderwerbsteuer für die Verlängerung eines Erbbaurechts gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses

  • rewis.io

    Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1; ErbbauV §§ 1, 9; BewG § 13; BewG Anl. 9a
    Kapitalisierter Erbbauzins für die Verlängerungszeit als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Grunderwerbsteuer für die Verlängerung eines Erbbaurechts gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses

  • datenbank.nwb.de

    Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.08.1993 - II R 10/90

    Die Vereinbarung der Verlängerung eines Erbbaurechts unterliegt der

    Auszug aus BFH, 23.04.2020 - II B 80/19
    Das Finanzgericht (FG) hat unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.08.1993 - II R 10/90 (BFHE 172, 122, BStBl II 1993, 766) in der Verlängerung des Erbbaurechts einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) bejaht.

    Zwar habe der BFH in seinem Urteil in BFHE 172, 122, BStBl II 1993, 766 die Frage bereits anders beantwortet.

    Dies hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 172, 122, BStBl II 1993, 766 (unter II.2., a.E.) ausdrücklich entschieden.

    e) Die von dem Kläger geltend gemachte Kritik im Schrifttum (Viskorf in Boruttau, a.a.O., § 2 Rz 189) an dem Urteil in BFHE 172, 122, BStBl II 1993, 766 greift nicht.

  • BFH, 22.11.2018 - II B 51/18

    Flächenerwerb durch Alteigentümer im Beitrittsgebiet; Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 23.04.2020 - II B 80/19
    Das gilt auch dann, wenn sie bereits durch den BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 22.11.2018 - II B 51/18, BFH/NV 2019, 205, Rz 11).
  • FG Niedersachsen, 02.10.2019 - 7 K 75/19

    Erhebung der Grunderwerbsteuer bei der Verlängerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus BFH, 23.04.2020 - II B 80/19
    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.10.2019 - 7 K 75/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Münster, 10.04.2014 - 8 K 3046/11

    Verlängerung eines Erbbaurechts, Gegenleistung, Abzinsung

    Auszug aus BFH, 23.04.2020 - II B 80/19
    Vielmehr nimmt der Autor im Folgenden auf das Urteil des FG Münster vom 10.04.2014 - 8 K 3046/11 GrE (Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1220) Bezug, das die Berechnung ebenso vornimmt wie das FA und das FG im Streitfalle.
  • FG Düsseldorf, 30.11.2023 - 11 K 2195/21

    Grunderwerbsteuerpflicht der Verlängerung eines Erbbaurechtes - Vereinbarung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Beschluss vom 23.04.2020, II B 80/19) sei die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei der Verlängerung eines Erbbaurechtes gegen Erbbauzins der kapitalisierte Erbbauzins für die Verlängerungszeit.

    Im Fall der Verlängerung eines Erbbaurechts ist die grunderwerbsteuerpflichtige Bemessungsgrundlage der kapitalisierte Erbbauzins für die Verlängerungszeit und nicht (nur) die Differenz zwischen dem kapitalisierten Betrag der nunmehrigen Gesamtlaufzeit und dem kapitalisierten Betrag der ursprünglichen Laufzeit (BFH-Beschluss vom 23.4.2020 II B 80/19, BFH/NV 2020, 925).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht