Rechtsprechung
BFH, 14.05.2014 - II B 82/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Entstehung der Erbschaftsteuer bei betagtem Barvermächtnis
- openjur.de
Entstehung der Erbschaftsteuer bei betagtem Barvermächtnis
- Bundesfinanzhof
ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1
Entstehung der Erbschaftsteuer bei betagtem Barvermächtnis
- Bundesfinanzhof
Entstehung der Erbschaftsteuer bei betagtem Barvermächtnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997
Entstehung der Erbschaftsteuer bei betagtem Barvermächtnis - IWW
- rewis.io
Entstehung der Erbschaftsteuer bei betagtem Barvermächtnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Fälligkeit der Erbschaftssteuer bei einem auf das Erreichen eines bestimmten Lebensalters ausgesetzten Vermächtnis - datenbank.nwb.de
Entstehung der Erbschaftsteuer bei einem Vermächtnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fälligkeit der Erbschaftssteuer mit dem Zeitpunkt des Erbfalls
Verfahrensgang
- FG Münster, 06.06.2013 - 3 K 462/13
- BFH, 14.05.2014 - II B 82/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1633
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.09.2012 - III B 222/10
Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage - …
Auszug aus BFH, 14.05.2014 - II B 82/13
Ein Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO liegt erst dann vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Beschluss vom 26. September 2012 III B 222/10, BFH/NV 2013, 71, Rz 39).Bei nur zum Teil fehlenden Entscheidungsgründen setzt eine Verletzung des § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO grobe Begründungsmängel in einem Ausmaß voraus, dass die vom FG fixierten Entscheidungsgründe zum Nachweis der Rechtmäßigkeit des Urteilsspruchs schlechterdings ungeeignet erscheinen und den Beteiligten keine (hinlängliche) Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen das Urteil beruht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 71, Rz 39).
- BFH, 27.08.2003 - II R 58/01
Entstehung der Erbschaftsteuer für betagte Ansprüche
Auszug aus BFH, 14.05.2014 - II B 82/13
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) weicht nicht von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. August 2003 II R 58/01 (BFHE 203, 279, BStBl II 2003, 921) und vom 7. Oktober 2009 II R 27/07 (…BFH/NV 2010, 891) ab. - BFH, 07.10.2009 - II R 27/07
Entstehung der Erbschaftsteuer für vermächtnisweise erworbenen Anspruch auf …
Auszug aus BFH, 14.05.2014 - II B 82/13
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) weicht nicht von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. August 2003 II R 58/01 (BFHE 203, 279, BStBl II 2003, 921) und vom 7. Oktober 2009 II R 27/07 (BFH/NV 2010, 891) ab.
- FG Köln, 30.01.2019 - 7 K 1364/17
Erbschaftsteuer: Entstehung der Erbschaftsteuer bei fondsgebundenen …
verwertet werden (vgl. FG Nürnberg…, Urteil vom 12.9.2018, 4 K 498/17, juris, Rn. 21; BFH-Beschluss vom 14.5.2014, II B 82/13, juris; Halaczinsky, jurisPR-SteuerR 4/2019 Anm. 4). - FG Nürnberg, 12.09.2018 - 4 K 498/17
Besteuerung einer depotgebundenen Lebensversicherung im Rahmen der …
Wird ein Anspruch zu einem bestimmten Stichtag fällig, ist die Fälligkeit fest bestimmbar und führt bereits zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu einer wirtschaftlichen Bereicherung des Erwerbers (BFH-Beschluss vom 14.05.2014 II B 82/13, UVR 2014, 300 und juris).