Rechtsprechung
   BFH, 18.08.2005 - II R 68/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 16 Abs 2, VermG § 34 Abs 3
    Grunderwerbsteuer; Kaufvertrag; Restitutionsgrundstück; Rückgängigmachung; Rückübertragung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 19.02.2009 - II R 49/07  

    Abweichen vom Klagebegehren als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens -

    Darin liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bindung an das Klagebegehren, dessen Einhaltung das Revisionsgericht auch ohne ausdrückliche Rüge zu beachten hat; ein solcher Verstoß führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 1998 II R 82/96, BFHE 186, 147, BStBl II 1998, 630; vom 18. August 2005 II R 68/03, BFH/NV 2006, 360, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2009 - II B 177/08  

    Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung und einer

    Der Kläger arbeitet weder tragende, abstrakte Rechtssätze aus dem Urteil des BFH vom 18. August 2005 II R 68/03 (BFH/NV 2006, 360) heraus noch ist seinem Vorbringen zu entnehmen, dass dieses zu einem gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt ergangen ist.
  • BFH, 28.12.2010 - X B 18/10  

    Verfahrensmängel: Rechtliches Gehör, Bindung an das Klagebegehren

    Darin liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bindung an das Klagebegehren aus § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 1988 X R 27/87, BFH/ NV 1989, 233, und vom 18. August 2005 II R 68/03, BFH/ NV 2006, 360).
mehr
  • FG München, 18.09.2012 - 7 V 2459/12  

    Anhörungsrüge gegen AdV-Beschluss wegen behaupteter Verletzung der Beachtens- und

    Eine unrichtige Auslegung eines Antrags, der eine Unterschreitung des Aussetzungsantrag zur Folge hat, würde aber keine Verletzung des Grundrechts nach Art. 103 Abs. 1 GG, sondern eine Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO darstellen (BFH-Urteil vom 18. August 2005 II R 68/03, BFH/NV 2006, 360; Brandt in Beermann, § 109 FGO Rz. 24).
  • FG München, 18.09.2012 - 7 V 2463/12  

    Anhörungsrüge gegen AdV-Beschluss wegen behaupteter Verletzung der Beachtens- und

    Eine unrichtige Auslegung eines Antrags, der eine Unterschreitung des Aussetzungsantrag zur Folge hat, würde aber keine Verletzung des Grundrechts nach Art. 103 Abs. 1 GG, sondern eine Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO darstellen (BFH-Urteil vom 18. August 2005 II R 68/03, BFH/NV 2006, 360; Brandt in Beermann, § 109 FGO Rz. 24).
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