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BGH, 30.07.2008 - II ZR 184/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Anhörungsrüge wegen unzureichender Begründung der letztinstanzlichen Entscheidung
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a § 544 Abs. 4 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 19.10.2005 - 5 O 172/04
- OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 14 U 212/05
- BGH, 30.07.2008 - II ZR 184/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über …
Auszug aus BGH, 30.07.2008 - II ZR 184/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371 m.w.Nachw.) bedarf eine letztinstanzliche Entscheidung keiner eingehenden Begründung; auf dem Wege der Anhörungsrüge kann die Partei die Mitteilung einer solchen Begründung nicht erzwingen. - BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07
Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Auszug aus BGH, 30.07.2008 - II ZR 184/07
Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers liegt eine "neue und eigenständige" Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Senat weder in dem - gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO zulässigen - Absehen von einer näheren Begründung noch darin, dass der Senat die von dem Beschwerdeführer vorgebrachten Zulassungsgründe nicht für durchgreifend erachtet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 f. Tz. 6).