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BGH, 14.01.1953 - II ZR 20/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 501 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 34/15
Zulässigkeit eines Teilurteils über die Zahlung eines Mindest-Pflichtteils
In dem von dem Bundesgerichtshof am 14. Januar 1953 (II ZR 20/5, BeckRS 1953, 31203547 = LM 1953, § 2046 BGB Nr. 1) entschiedenen Fall ging es - anders als hier - um gegenseitige Ansprüche zweier alleiniger Miterben. - BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 227/86
Klage des Miterben-Gläubigers gegen die übrigen Miterben als Gesamtschuldner
Das schließt nicht aus, daß sich der Miterbengläubiger auch bei der Gesamtschuldklage vor der Teilung mit Rücksicht auf seine Doppelstellung im Einzelfall gemäß § 242 BGB auf die Auseinandersetzung verweisen lassen muß, wenn die frühere Geltendmachung der gesamtschuldnerischen Haftung unter besonderen Umständen gegen Treu und Glauben verstieße (RGZ 93, 196, 197; BGH Urteil vom 14.1.1953 - II ZR 20/52 - LM BGB § 2046 Nr. 1); Anhaltspunkte, die in diese Richtung weisen könnten, sind im vorliegenden Fall bislang aber nicht ersichtlich. - BGH, 25.04.2001 - IV ZR 281/99
Aufhebung eines Berufungsurteils mangels Tatbestandes
Dagegen kommt eine Behinderung der Erbauseinandersetzung nach dem Vater, die die Durchsetzung des Anspruchs des Klägers vor Abschluß dieser Auseinandersetzung treuwidrig erscheinen lassen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1953 - II ZR 20/52 - LM BGB § 2046 Nr. 1), hier nicht in Betracht, weil der Kläger lediglich den auf die Mutter der Parteien entfallenden Anteil am Erlös fordert.