Rechtsprechung
BGH, 27.08.2008 - II ZR 203/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer letztinstanzlichen Entscheidung; Anhörungsrüge gegen einen obergerichtlichen Senatsbeschluss
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 544 Abs. 4 S. 2 § 321a; GG Art. 103 Abs. 1
Zurückweisung einer Nichtanhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über …
Auszug aus BGH, 27.08.2008 - II ZR 203/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371 m.w.Nachw.) bedarf eine letztinstanzliche Entscheidung keiner eingehenden Begründung. - BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07
Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Auszug aus BGH, 27.08.2008 - II ZR 203/07
Eine "neue und eigenständige" Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Senat liegt - wie der Beschwerdeführer selbst erkennt - weder in dem gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO zulässigen Absehen von einer näheren Begründung noch darin, dass der Senat die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Zulassungsgründe nicht für durchgreifend erachtet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 Tz. 6).
- OLG Naumburg, 18.06.2009 - 2 U 34/09
Anspruch auf Aufstockung einer kapitalisierten Betriebsrente
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