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   BGH, 27.08.2008 - II ZR 203/07   

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https://dejure.org/2008,14673
BGH, 27.08.2008 - II ZR 203/07 (https://dejure.org/2008,14673)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2008 - II ZR 203/07 (https://dejure.org/2008,14673)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2008 - II ZR 203/07 (https://dejure.org/2008,14673)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer letztinstanzlichen Entscheidung; Anhörungsrüge gegen einen obergerichtlichen Senatsbeschluss

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 4 S. 2 § 321a; GG Art. 103 Abs. 1
    Zurückweisung einer Nichtanhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - II ZR 203/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371 m.w.Nachw.) bedarf eine letztinstanzliche Entscheidung keiner eingehenden Begründung.
  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - II ZR 203/07
    Eine "neue und eigenständige" Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Senat liegt - wie der Beschwerdeführer selbst erkennt - weder in dem gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO zulässigen Absehen von einer näheren Begründung noch darin, dass der Senat die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Zulassungsgründe nicht für durchgreifend erachtet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 Tz. 6).
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