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   BGH, 18.05.1967 - II ZR 223/65   

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https://dejure.org/1967,5628
BGH, 18.05.1967 - II ZR 223/65 (https://dejure.org/1967,5628)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1967 - II ZR 223/65 (https://dejure.org/1967,5628)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1967 - II ZR 223/65 (https://dejure.org/1967,5628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Ehegatten zur Aufgabe eines Geschäfts - Aufbau einer neuen Existenz durch einen Ehegatten - Berücksichtigung der Pflichten als Ehemann im Wettbewerbsrecht - Wettbewerbswidriges Verhalten unter Ehegatten - Der wettbewerbsrechtliche ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 228/51

    Schutz der Ehefrau gegen das Eindringen oder die Aufnahme der Geliebten des

    Auszug aus BGH, 18.05.1967 - II ZR 223/65
    Die Klägerin kann zur Begründung ihres Unterlassungsanspruchs auch nicht mit Erfolg geltend machen, der Beklagte beeinträchtige ihren räumlich-gegenständlichen Lebensbereich (vgl. dazu BGHZ 6, 365 f [BGH 26.06.1952 - IV ZR 228/51]; 34, 85 f [BGH 16.12.1960 - II ZR 162/59] und 37, 41); denn das ist nicht der Fall, auch wenn man das Geschäft der Klägerin zu diesem Lebensbereich rechnet.

    Diese besondere Regelung des Eheschutzes beruht auf der Erwägung, daß die Beziehungen der Ehegatten zueinander vorwiegend sittlichen Charakter haben und daß daher die Erfüllung der aus dem ehelichen Verhältnis für die Ehegatten sich ergebenden gegenseitigen Pflichten im allgemeinen nicht durch Maßnahmen des Staates erzwungen werden kann (vgl. BGHZ 6, 364 f [BGH 26.06.1952 - IV ZR 228/51] und BGH LM BGB § 823 Af Nr. 2).

  • BGH, 16.12.1960 - II ZR 162/59

    Der geschützte Lebensbereich einer Ehefrau

    Auszug aus BGH, 18.05.1967 - II ZR 223/65
    Die Klägerin kann zur Begründung ihres Unterlassungsanspruchs auch nicht mit Erfolg geltend machen, der Beklagte beeinträchtige ihren räumlich-gegenständlichen Lebensbereich (vgl. dazu BGHZ 6, 365 f [BGH 26.06.1952 - IV ZR 228/51]; 34, 85 f [BGH 16.12.1960 - II ZR 162/59] und 37, 41); denn das ist nicht der Fall, auch wenn man das Geschäft der Klägerin zu diesem Lebensbereich rechnet.
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 41/62

    Milchfahrer

    Auszug aus BGH, 18.05.1967 - II ZR 223/65
    Dieser Wunsch allein ist aber sittlich nicht zu mißbilligen (vgl. BGH NJW 1964, 351 und Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., § 1 UWG Anm. 247).
  • BFH, 22.01.2003 - II R 32/01

    Grunderwerbsteuer bei Vertragsübernahme

    Es handelt sich um ein einheitliches dreiseitiges Rechtsgeschäft, das sich nicht in Forderungsabtretungen und Schuldübernahmen zergliedern lässt (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. November 1965 II ZR 223/65, BGHZ 44, 229, 231, sowie vom 27. November 1985 VIII ZR 316/84, BGHZ 96, 302, 307; Roth in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. II, 3. Aufl. 1994, § 398 Anm. 4, sowie Esser/Schmidt, Schuldrecht, Bd. I Teilband 2, 7. Aufl. 1993, S. 305) und auf das die §§ 398 ff., 414 ff. BGB nur entsprechend anwendbar sind (Fikentscher, Schuldrecht, 8. Aufl. 1992, Rdnr. 618; Fabrizius in Juristenzeitung 1967, 144, 147).
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