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   BGH, 25.09.2006 - II ZR 235/05   

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https://dejure.org/2006,9083
BGH, 25.09.2006 - II ZR 235/05 (https://dejure.org/2006,9083)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2006 - II ZR 235/05 (https://dejure.org/2006,9083)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2006 - II ZR 235/05 (https://dejure.org/2006,9083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Entstehung neuer Geschäftsanteile aus der Kapitalerhöhung einer GmbH; Folgen der Verletzung von Kapitalaufbringungsregeln für den Kapitalerhöhungsbeschluss einer GmbH; Voraussetzungen einer Zwangseinziehung nach § 34 Abs. 2 GmbH-Gesetz (GmbHG)

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 139; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; GmbHG § 34; ; GmbHG § 34 Abs. 2; ; BGB § 667

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 34 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Aufhebung des Berufungsurteils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen der Zwangseinziehung eines Geschäftsanteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99

    Nebenerwerbsgeschäfte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 25.09.2006 - II ZR 235/05
    b) Zu prüfen ist ggf. weiter der Sinn der Formulierung in dem Schreiben der F. an den Kläger vom 28. April 2003, in dem die Aufteilung der 880.000,00 EUR in eine Vorauszahlung i.H.v. 380.000,00 EUR und ein Darlehen an den Kläger i.H.v. 500.000,00 EUR erwähnt wird und in dem es dann heißt: "Die Rückzahlung dieses Darlehens entfällt mit der vollständigen i.o. Lieferung dieser Werkzeuge." Wenn sich dahinter eine Schmiergeldzahlung an den Kläger verbirgt, die zu einem Herausgabeanspruch der Beklagten gemäß § 667 BGB führt (vgl. Sen.Urt. v. 2. April 2001 - II ZR 217/99, ZIP 2001, 958, 960), kommt es auf die Frage, ob der Kläger mit der F. ein Darlehen vereinbart hat, nicht an.
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 25/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einziehung von Mitgliedschaftsrechten;

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.9.2006 (II ZR 235/05) zwingt gleichfalls nicht zu der Rechtsauffassung der Antragstellerin.
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - U (Kart) 26/07

    Kartellrechtsverstoß durch Wettbewerbsverbot in Gesellschaftsvertrag

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.9.2006 (II ZR 235/05) zwingt gleichfalls nicht zu der Rechtsauffassung der Klägerin.
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 23/07

    Antrag auf Erlass einer den im Zusammenhang mit der Herausgabe von

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.9.2006 (II ZR 235/05) zwingt gleichfalls nicht zu der Rechtsauffassung der Antragstellerin.
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U Kart 23/07

    Zur Frage, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.9.2006 ( II ZR 235/05) zwingt gleichfalls nicht zu der Rechtsauffassung der Antragstellerin.
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U Kart 25/07

    Zu der Folge des Fehlens eines Grundes für die Einziehung von Geschäftsanteilen;

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.9.2006 ( II ZR 235/05) zwingt gleichfalls nicht zu der Rechtsauffassung der Antragstellerin.
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