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   BGH, 17.05.1999 - II ZR 243/98   

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https://dejure.org/1999,3171
BGH, 17.05.1999 - II ZR 243/98 (https://dejure.org/1999,3171)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1999 - II ZR 243/98 (https://dejure.org/1999,3171)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1999 - II ZR 243/98 (https://dejure.org/1999,3171)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abwicklung einer kooperativen Einrichtung der LPG

  • Judicialis

    GenG § 90; ; LwAnpG § 42; ; LwAnpG § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GenG § 90; LwAnpG §§ 42, 69
    Abwicklung einer aufgelösten kooperativen Einrichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1999, 1507
  • NZG 1999, 841
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98

    Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 243/98
    Hingegen kommt, wie der Senat in seinem Urteil vom 17. Mai 1999 (II ZR 76/98) näher ausgeführt hat, für die rechtsfähigen KE - anders als für die unselbständigen (vgl. dazu zuletzt Sen.Urt. v. 21. April 1997 - II ZR 221/95, VIZ 1997, 548 m.w.N.) - eine entsprechende Anwendung der Auseinandersetzungsregeln der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die das Landgericht auf den vorliegenden Fall angewendet hat, nicht in Betracht.
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 221/95

    Aufrechnung mit einem Entflechtungsanspruch eines VEG

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 243/98
    Hingegen kommt, wie der Senat in seinem Urteil vom 17. Mai 1999 (II ZR 76/98) näher ausgeführt hat, für die rechtsfähigen KE - anders als für die unselbständigen (vgl. dazu zuletzt Sen.Urt. v. 21. April 1997 - II ZR 221/95, VIZ 1997, 548 m.w.N.) - eine entsprechende Anwendung der Auseinandersetzungsregeln der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die das Landgericht auf den vorliegenden Fall angewendet hat, nicht in Betracht.
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 7/94

    Auflösungsbeschluß nach LwAnpG

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 243/98
    Eine solche ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zur Auflösung war aber für die KE - anders als für die LPG (dazu BGH, Beschl. v. 1. Juli 1994 - BLw 7/94, WM 1994, 898) - nicht erforderlich.
  • OLG Naumburg, 21.07.1998 - 11 U 48/98

    Zulässigkeit der Verteilung des Vermögens einer juristischen Person auf die an

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 243/98
    Landgericht und Oberlandesgericht (Urt. abgedr. in NZG 1999, 37) haben die Beklagte zur Rückzahlung der 57.702,10 DM nebst Zinsen verurteilt.
  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98

    Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen

    Die Abwicklung der Klägerin richtet sich in entsprechender Anwendung der §§ 69 Abs. 3 Satz 4 und 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG nach den für die Auflösung der eingetragenen Genossenschaften geltenden Vorschriften, insbesondere den §§ 82-93 GenG (so jetzt auch OLG Naumburg NZG 1999, 37; vgl. dazu Sen.Urt. v. 17. Mai 1999 - II ZR 243/98).

    Insbesondere finden sich in Abschn. VIII Nr. 56 des Musterstatuts für kooperative Einrichtungen (aaO) keine derartigen Verfahrensregeln, wie der Senat in der oben erwähnten Entscheidung vom 17. Mai 1999 (II ZR 243/98) näher ausgeführt hat.

  • OLG Dresden, 30.04.2001 - WLw 1468/00

    Ausscheiden aus LPG - weitgehender Verzicht auf Ansprüche - Sittenwidrigkeit

    Die Unwirksamkeit eines Einbringungsvertrages zur sogenannten übertragenen Auflösung einer LPG entspricht inzwischen ständiger Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 21/99, NL BZAR 2000, 20, 21, Beschluss vom 05.03.1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; Urteil vom 17.05.1999, II ZR 243/98 VIZ 1999, 499, 501).
  • OLG Dresden, 28.02.2001 - WLw 1313/00

    Einbringungsvertrag zum Zwecke des Vollzuges der beschlossenen Umstrukturierung

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