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   BGH, 30.06.1954 - II ZR 26/53   

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https://dejure.org/1954,821
BGH, 30.06.1954 - II ZR 26/53 (https://dejure.org/1954,821)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1954 - II ZR 26/53 (https://dejure.org/1954,821)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1954 - II ZR 26/53 (https://dejure.org/1954,821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltung eines gesetzlichen Wettbewerbsverbots für einen Handelsvertreter - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bei Tätigwerden eines Handelsvertreters für Konkurrenzfirmen - Voraussetzungen für eine Gültigkeit eines erst nach Ausspruch der Kündigung eingetretenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Damenkleider -, fristlose Kündigung, wichtiger Grund, Wettbewerbstätigkeit, Wettbewerbsverstoß des HV während der Kündigungsfrist, Wettbewerb zu Lasten des U, unberechtigte fristlose Kündigung des U, mietweise Überlassung des Verkaufsraumes an Konkurrenzhersteller, ...

Papierfundstellen

  • MDR 1954, 606
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 20.11.1933 - VI 244/33

    1. Dürfen die in der Rechtsprechung zu § 626 BGB. und § 70 HGB. entwickelten

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - II ZR 26/53
    Es kann hierbei dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 142, 268 /272/) gefolgt werden kann, daß auch ein erst nach Erklärung der Kündigung eingetretener Umstand grundsätzlich geeignet ist, schon vom Zeitpunkt seines Eintritts an die Kündigung zu rechtfertigen, oder ob der Auffassung von Lent (ArchZivPr. 152, 401 /415/) beizutreten ist, daß der nachträglich eingetretene Umstand grundsätzlich erst von dem Zeitpunkt ab wirksam ist, in dem er als Kündigungsgrund geltend gemacht worden ist; denn auch nach dieser Auffassung muß der nachträglich entstandene Kündigungsgrund die Kündigung jedenfalls dann schon vom Zeitpunkt seines Eintritts an rechtfertigen können, wenn er mit dem bei Ausspruch der Kündigung selbst geltend gemachten Grund in einem inneren Zusammenhang steht.
  • RG, 22.02.1916 - III 355/15

    Entlassung eines Handlungsgehilfen aus wichtigem Grunde

    Auszug aus BGH, 30.06.1954 - II ZR 26/53
    Die vom Berufungsgericht angeführte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 88, 127 /129/) paßt hier schon deshalb nicht, weil die dort für den Dienstvertrag entwickelten Grundsätze nicht ohne weiteres auf den Agenturvertrag anwendbar sind, hier insbesondere auch für die aus § 615 Satz 2 BGB gezogene Folgerung kein Raum ist, und weil zudem der Dienstverpflichtete in jenem Fall auch die eigentliche wettbewerbliche Betätigung erst vorgenommen hatte, nachdem er seinerseits das Vertragsverhältnis aufgelöst hatte (vgl. die in jener Rechtssache ergangene 2. Entscheidung des Reichsgerichts in LZ 1918, 696).
  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Es kann allerdings Fälle geben, in denen es nach der konkreten Sachlage mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist, den Handelsvertreter selbst dann, wenn er auf Vertragserfüllung beharrt, die weitere Einhaltung des Wettbewerbsverbotes zuzumuten (BGH Urteil vom 30. Juni 1954 - II ZR 26/53 - LM Nr. 1 zu § 89 a HGB = MDR 1954, 601).
  • BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 197/02

    Rechte des Handelsvertreters nach unwirksamer fristloser Kündigung des Vertrages

    a) Nach ständiger Rechtsprechung hat sich der Handelsvertreter, wenn er nach einer unwirksamen fristlosen Kündigung durch den Unternehmer die sich aus dem Vertrag für ihn ergebenden Rechte weiterhin in Anspruch nehmen will, auch nach der fristlosen Kündigung bis zur rechtswirksamen Beendigung des Vertrages jeden Wettbewerbs zu enthalten, der geeignet ist, die Interessen des Unternehmers zu beeinträchtigen (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1991 - I ZR 248/89, WM 1992, 311 unter II, 1; BGH, Urteil vom 30. Juni 1954 - II ZR 26/53, LM HGB § 89 a Nr. 1 = MDR 1954, 606 unter 3).

    b) Allerdings kann es Fälle geben, in denen die Ausübung des Rechts zur fristlosen Kündigung seitens des Unternehmers wegen der Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit des Handelsvertreters auch bei Fortbestehen des Vertragsverhältnisses nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausnahmsweise unzulässig ist und der kündigende Unternehmer deshalb auf die Möglichkeit zu verweisen ist, das Vertragsverhältnis durch ordentliche Kündigung zu beenden (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1991 aaO unter 11, 3 b; BGH, Urteil vom 30. Juni 1954 aaO unter 3).

  • BGH, 25.09.1990 - KVR 2/89

    Pauschalreisenvermittlung; Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs;

    Daraus folgt die Verpflichtung des Handelsvertreters, sich desjenigen Wettbewerbs zu enthalten, der geeignet ist, die Interessen des Geschäftsherrn zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1954 - II ZR 26/53, LM § 86 HGB Nr. 1 = § 89 a HGB Nr. 1, Bl. 2 = MDR 1954, 606 [BGH 30.06.1954 - II ZR 26/53]; BGHZ 42, 59, 61; BGH, Urt. v. 15.12.1967 - KZR 6/66, WuW/E 877, 882 = GRUR 1968, 654 - Shell-Tankstelle).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 97/87

    Schadensersatz wegen Verstoßes eines Dienstverpflichteten gegen ein

    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß nämlich der Dienstverpflichtete bis zur rechtswirksamen Beendigung des Dienstverhältnisses grundsätzlich jeden Wettbewerb unterlassen muß, wenn er eine vom Geschäftsherrn ausgesprochene Kündigung für ungerechtfertigt hält und deshalb auch weiterhin die sich aus dem Vertrage für ihn ergebenen Rechte in Anspruch nimmt (vgl. Sen. Urt. v. 30.6.1954 - II ZR 26/53, LM HGB § 89 a Nr. 1; BAG, Urt. v. 30.5.1978 - 2 AZR 598/76, NJW 1979, 335).
  • LAG Hessen, 21.06.1990 - 9 Sa 1437/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56

    Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter

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  • OLG Köln, 21.06.2002 - 19 U 23/02

    Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages

    Der Senat verkennt nicht, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.06.1954 (MDR 1954, 606) im Grundsatz ausgesprochen hat, dass derjenige, der eine von seinem Vertragsgegner ausgesprochene fristlose Kündigung für ungerechtfertigt hält und deshalb auch weiterhin die sich aus dem Vertrag für ihn ergebenden Rechte in Anspruch nimmt, sich auch seinerseits so verhalten muss, als wenn die fristlose Kündigung nicht erfolgt wäre, insbesondere alles zu unterlassen hat, was ohne die fristlose Kündigung vertragswidrig wäre, und dass ein Handelvertreter sich nach fristloser Kündigung bis zur rechtswirksamen Beendigung des Vertrages jeden Wettbewerbs zu enthalten hat, der geeignet ist, die Interessen des Geschäftsherrn zu beeinträchtigten.
  • BGH, 25.09.1990 - KVR 3/89

    Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots zwischen Reiseveranstaltung und Reisebüro

    Daraus folgt die Verpflichtung des Handelsvertreters, sich desjenigen Wettbewerbs zu enthalten, der geeignet ist, die Interessen des Geschäftsherrn zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1954 - II ZR 26/53, LM § 86 HGB Nr. 1 = § 89 a HGB Nr. 1, Bl. 2 = MDR 1954, 606 [BGH 30.06.1954 - II ZR 26/53] ; BGHZ 42, 59, 61; BGH, Urt. v. 15.12.1967 - KZR 6/66, WuW/E 877, 882 = GRUR 1968, 654 - Shell-Tankstelle).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 6 U 179/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit eines Darlehens nach Ablauf der

    Eine Kündigung könne auch dann wirksam sein, wenn der Kündigungsgrund im Zeitpunkt, zu dem die Kündigung ausgesprochen werde, noch nicht vorgelegen habe und die nachträglich eingetretenen Gründe mit dem ursprünglich angeführten Kündigungsgrund in innerem Zusammenhang stünden (BGHZ 27, 220, 222 f.; BGH, MDR 1954, 606).
  • BGH, 19.03.1956 - II ZR 25/55

    Vertragsstatut des HVV, stillschweigende Rechtswahl, Indizien, Handelsbrauch,

    Sie steht im Einklang mit der bereits in einem früheren Urteil niedergelegten Auffassung des Senats (BGH MDR 1954, 606).
  • BGH, 06.12.1956 - II ZR 245/55

    Vereinbarter wichtiger Grund, Zumutbarkeit der Vertragsfortsetzung, ergänzende

  • BGH, 21.03.1966 - VII ZR 116/64

    Rückzahlung von Provisionvorschüssen - Ausübung einer Konkurrenztätigkeit

  • BGH, 20.12.1978 - V ZR 32/76

    Rechtlicher Zusammenhang zwischen Klageforderung und zur Aufrechnung gestellter

  • BGH, 28.10.1957 - II ZR 106/56

    Wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung eines Handelsvertretervertrages -

  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 113/55

    - Scholten & Co. -, Holzhandel, Kundenschutz, Bezirksprovision,

  • BGH, 15.07.1959 - 1 StR 186/59

    Rechtsmittel

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