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   BGH, 19.01.2004 - II ZR 303/01   

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https://dejure.org/2004,1033
BGH, 19.01.2004 - II ZR 303/01 (https://dejure.org/2004,1033)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2004 - II ZR 303/01 (https://dejure.org/2004,1033)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - II ZR 303/01 (https://dejure.org/2004,1033)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 611; ZPO § 138
    Versorgungsbezüge des Vorstandsmitgliedes einer Sparkasse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse; Vertragliche Vereinbarung der Versorgung nach Maßgabe des Beamtenversorgungsgesetzes; Anspruch auf Altersruhegeld; Übereinstimmende Interpretation von Vertragsregelungen

  • Judicialis

    BGB § 611; ; ZPO § 138

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; ZPO § 138
    Beginn der Versorgung eines ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds einer Sparkasse; Anforderungen an die Substantiierung tatsächlichen Vorbringens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Anspruch auf Altersruhegeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch eines ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds einer Sparkasse auf Altersruhegeld nach beamtenrechtlichen Regeln: Anspruchsbegründung mit Erreichen der Regelaltersgrenze oder aufgrund besonderer Vereinbarung unmittelbar nach Ende der Amtszeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 611; ZPO § 138
    Zur Frage der Versorgungsbezüge des Vorstandsmitglieds einer sächsischen Sparkasse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 630
  • ZIP 2004, 1071
  • MDR 2004, 622 (Ls.)
  • NZA 2004, 549
  • WM 2004, 627
  • DVBl 2004, 780 (Ls.)
  • DB 2004, 597
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.2001 - II ZR 372/99

    Zur Auslegung einer auf das Beamtenversorgungsrecht für Zeitbeamte Bezug

    Auszug aus BGH, 19.01.2004 - II ZR 303/01
    a) Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse, in dem ihm für die Zeit nach dem Ende seiner Tätigkeit "nach Maßgabe des Beamtenversorgungsgesetzes Versorgung nach den für Beamte geltenden Vorschriften gewährt" wird, enthält eine Vollverweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften und begründet einen Anspruch auf Gewährung von Altersruhegeld erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze (Bestätigung von Sen.Urt. v. 3. Dezember 2001 - II ZR 372/99, WM 2002, 332).

    Die entsprechende Regelung in § 8 des als Muster vielfach in den neuen Bundesländern verwendeten Dienstvertrages hat das Berufungsgericht zutreffend und - wie auch die Revision nicht verkennt - in der Sache in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 3. Dezember 2001 - II ZR 372/99, WM 2002, 332 unter II. 1.) dahin ausgelegt, daß die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Versorgungsregeln eine Vollverweisung enthält, der Begünstigte also nur Altersruhegeld beanspruchen kann, wenn er am Ende seiner Amtszeit die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat.

    Schließlich hat das Berufungsgericht nicht beachtet, daß auch von dem Senat Fälle entschieden worden sind, in denen unstreitig war, daß Vorstandsverträge zwischen einer Sparkasse und ihren Leitungsorganen mit ähnlichen Klauseln, wie sie hier zu beurteilen sind, sofort nach Beendigung der Amtszeit Altersruhegeldansprüche begründen sollten, obwohl die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt waren (vgl. z.B. Urt. v. 3. Juli 2000 - II ZR 381/98, ZIP 2000, 1452; ferner Urt. v. 3. Dezember 2001 aaO, unter II. 2.).

  • BGH, 06.11.2000 - II ZR 67/99

    Aufhebung und Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Aufhebung eines

    Auszug aus BGH, 19.01.2004 - II ZR 303/01
    Es überspannt, wie die Revision mit Recht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 6. November 2000 - II ZR 67/99, ZIP 2001, 28) geltend macht, die Anforderungen an den Vortrag einer Partei und setzt sich über den allgemeinen Grundsatz hinweg, daß Vertragsregelungen, die die Parteien übereinstimmend interpretieren, nicht nur dann gelten, wenn sie eine Falschbezeichnung enthalten, sondern auch dann, wenn dieses übereinstimmende Verständnis in der erstellten Urkunde keinen Niederschlag gefunden hat.
  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 381/98

    Konkurrenzverbot bei Vereinbarung eines Übergangsgeldes

    Auszug aus BGH, 19.01.2004 - II ZR 303/01
    Schließlich hat das Berufungsgericht nicht beachtet, daß auch von dem Senat Fälle entschieden worden sind, in denen unstreitig war, daß Vorstandsverträge zwischen einer Sparkasse und ihren Leitungsorganen mit ähnlichen Klauseln, wie sie hier zu beurteilen sind, sofort nach Beendigung der Amtszeit Altersruhegeldansprüche begründen sollten, obwohl die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt waren (vgl. z.B. Urt. v. 3. Juli 2000 - II ZR 381/98, ZIP 2000, 1452; ferner Urt. v. 3. Dezember 2001 aaO, unter II. 2.).
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 235/06

    Anforderungen an die Form der Verpflichtung eines GmbH-Gesellschafters zur

    Dies gilt auch für formbedürftige Willenserklärungen und selbst dann, wenn das übereinstimmende Verständnis in der erstellten Urkunde keinen Niederschlag gefunden hat (BGH, Urteil vom 19. Januar 2004 - II ZR 303/01, WM 2004, 627 = NJW-RR 2004, 630, unter II 2).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 136/04

    Zur Auslegung einer auf das Beamtenversorgungsrecht für Zeitbeamte Bezug

    Diese aufgrund der Auslegung des Senats im Vorprozess bereits vorgegebene rechtliche Konsequenz hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Januar 2004 (II ZR 303/01, DStR 2004, 466, 467) nochmals bekräftigt: Er hat auch in jenem Fall die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Versorgungsregeln als Vollverweisung angesehen, kraft derer der Begünstigte Altersruhegeld nur beanspruchen kann, wenn er am Ende seiner Amtszeit die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07

    Abgrenzung zwischen Vertragsstrafe und Schadenspauschalierung - Auslegung

    Dies gilt selbst dann, wenn das übereinstimmende Verständnis in der erstellten Urkunde keinen oder nur einen unvollkommenen Niederschlag gefunden hat (BGH, NJW-RR 2004, 630).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2015 - L 8 R 599/13

    Streit im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit einer

    Der Wortlaut einer Urkunde ist zwar ein wichtiges, aber ein widerlegliches Indiz für den Geschäftswillen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil v. 13.8.1996, XI ZR 218/95, NJW-RR 1996, 1458; BGH, Urteil v. 19.1.2004, II ZR 303/01, NJW-RR 2004, 630; BGH, Urteil v. 26.10.1983, IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721; Singer in: Staudinger, BGB, Stand 2012, § 133 Rn. 3, 9 m.w.N., Senat, Urteil v. 24.9.2014, L 8 R 1104/13, juris.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 5 Sa 377/16

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage einer beamtengleichen Versorgung -

    Zwar hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass bei einer Vollverweisung auf die beamtenrechtlichen Versorgungsregeln (in Ermangelung einer spezielleren Versorgungszusage) der Begünstigte regelmäßig nur dann Altersruhegeld beanspruchen kann, wenn er am Ende seiner Amtszeit die Regelaltersgrenze erreicht (vgl. BGH 19.01.2004 - II ZR 303/01 - Rn. 18).
  • LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15

    Rechtsfolgen des vorzeitigen Ausscheidens eines Arbeitnehmers auf Grund

    e) Diese Auslegung bestätigt der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall: Wenn in einem Dienstvertrag für die Zeit nach dem Ende einer Tätigkeit "nach Maßgabe des Beamtenversorgungsgesetzes Versorgung nach den für Beamte geltenden Vorschriften gewährt" wird, enthält dies eine Vollverweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften und begründet einen Anspruch auf Gewährung von Altersruhegeld erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze (BGH 19. Januar 2004 - II ZR 303/01 -) .
  • OLG Rostock, 28.05.2009 - 3 U 193/08

    Auslegung von Willenserklärungen in einem "Grundstückskaufvertrag"

    Dies gilt auch für formbedürftige Willenserklärungen und selbst dann, wenn das übereinstimmende Verständnis in der erstellten Urkunde keinen Niederschlag gefunden hat (BGH, Urt. v. 19.01.2004, II ZR 303/01, MDR 2004, 622 = BGHReport 2004, 715 = WM 2004, 627 = NJW-RR 2004, 630).
  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 141/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Dies gilt selbst dann, wenn das übereinstimmende Verständnis in der erstellten Urkunde keinen Niederschlag gefunden hat (BGH, Urteil vom 19. Januar 2004 - II ZR 303/01, WM 2004, 627 = NJW-RR 2004, 630 unter II 2).
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