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   BGH, 14.01.2020 - II ZR 395/18   

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https://dejure.org/2020,4130
BGH, 14.01.2020 - II ZR 395/18 (https://dejure.org/2020,4130)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2020 - II ZR 395/18 (https://dejure.org/2020,4130)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - II ZR 395/18 (https://dejure.org/2020,4130)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig hinsichtlich des Werts der Beschwer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 543 Abs. 2
    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig hinsichtlich des Werts der Beschwer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - II ZR 395/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erhöhen die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung den Wert der Beschwer nicht, solange noch ein Teil der Hauptsache im Streit ist (BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, MDR 2011, 781 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZR 57/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Glaubhaftmachung der Beschwer nach Abweisung eines

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - II ZR 395/18
    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist als unzulässig zu verwerfen, da nicht - wie geboten (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZR 57/14, NJW-RR 2015, 383 Rn. 3 mwN) - glaubhaft gemacht ist, dass der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO aF, § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
  • OLG Köln, 22.09.2020 - 9 U 237/19

    Unzulässige Beitragserhöhung der DKV

    Die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung erhöhen den Streit- und Beschwerdewert nicht, solange noch ein Teil der Hauptsache im Streit ist (BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - II ZR 395/18 - BeckRS 2020, 2998).
  • OLG Köln, 22.09.2020 - 9 U 130/19
    Die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung erhöhen den Streit- und Beschwerdewert nicht, solange noch ein Teil der Hauptsache im Streit ist (BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - II ZR 395/18 - BeckRS 2020, 2998).
  • OLG Köln, 27.10.2020 - 9 U 263/19

    Anforderungen an die Begründung von Prämienerhöhungen in der privaten

    Die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung erhöhen den Streit- und Beschwerdewert nicht, solange noch ein Teil der Hauptsache im Streit ist (BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - II ZR 395/18 - BeckRS 2020, 2998).
  • LG Bremen, 31.07.2020 - 4 O 1076/19

    Verkehrsunfall bei Ausparkvorgang auf Parkplatz

    Als Streitwert für die Terminsgebühr wäre "nur" noch die offene Hauptforderung maßgeblich gewesen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - II ZR 395/18 -, Rn. 2, juris).
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