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   OLG Hamm, 23.03.2009 - II-8 UF 177/08   

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OLG Hamm, 23.03.2009 - II-8 UF 177/08 (https://dejure.org/2009,23059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2009 - II-8 UF 177/08 (https://dejure.org/2009,23059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 2009 - II-8 UF 177/08 (https://dejure.org/2009,23059)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578b Abs. 1; BGB § 1578b Abs. 2
    Bemessung und Beschränkung des nachehelichen Unterhalts bei überdurchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vermag jedoch die negative Feststellungsklage die Rechtsfolge der §§ 818 IV, 819 BGB nicht herbeizuführen, da es für die Auslösung dieser Rechtsfolge auf den Zeitpunkt der Erhebung der Rückforderungsklage selbst und nicht auf eine diese erst vorbereitende Klage ankommt (BGH FamRZ 92, 1152; 2000, 751).
  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vermag jedoch die negative Feststellungsklage die Rechtsfolge der §§ 818 IV, 819 BGB nicht herbeizuführen, da es für die Auslösung dieser Rechtsfolge auf den Zeitpunkt der Erhebung der Rückforderungsklage selbst und nicht auf eine diese erst vorbereitende Klage ankommt (BGH FamRZ 92, 1152; 2000, 751).
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04

    Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08
    Der auf diesen Betrag geschuldete Altersvorsorgeunterhalt ist angesichts der besonders guten wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten einstufig zu berechnen (BGH FamRZ 2007, 117), da sich eine zweistufige Berechnung aus Gründen der Halbteilung erübrigt.
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 11/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08
    Somit ist der angemessen Lebensbedarf, der sich an demjenigen Einkommen, das der Berechtigte ohne die Ehe heute hätte, orientiert (BGH FamRZ 2007, 2049; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 526) auf einen Betrag von 2.200,00 EUR monatlich zu bestimmen.
  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08
    Soweit der Unterhaltsverpflichtete indessen entsprechende Tatsachen dargetan hat, obliegt es dem Unterhaltsberechtigten wiederum, solche Umstände vorzutragen und zu beweisen, die gegen eine Unterhaltsbeschränkung oder für eine längere Übergangsfrist sprechen (BGH FamRZ 2008, 134).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08
    Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass es nach ganz herrschender Meinung zwar auch bei besonders günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen keine absolute Sättigungsgrenze nach oben hin gibt, andererseits aber ebenfalls anerkannt ist, dass auf die konkreten Lebensverhältnisse der objektivierenden Maßstab eines vernünftigen Betrachters anzulegen ist, so dass übertrieben sparsame ebenso wie unvernünftig üppige Lebenshaltung außer Betracht zu bleiben hat (BGH FamRZ 1982, 151; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rdnr. 42 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2008 - 3 UF 347/06

    Nachehelichenunterhalt: Beschränkung und Befristung von Krankheitsunterhalt bei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08
    Somit ist der angemessen Lebensbedarf, der sich an demjenigen Einkommen, das der Berechtigte ohne die Ehe heute hätte, orientiert (BGH FamRZ 2007, 2049; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 526) auf einen Betrag von 2.200,00 EUR monatlich zu bestimmen.
  • OLG Hamm, 10.02.2006 - 5 UF 104/05

    Zur Berechnung von Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08
    Dieses ist um den Erwerbsbonus bereinigt vom konkreten Bedarf in Abzug zu bringen (vgl. OLG Hamm OLG-Report 2006, 861; OLG Koblenz FuR 2003, 128).
  • OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96

    Bemessung des Trennungsunterhalts nach einer bedarfsorientierten konkreten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08
    Der Senat hat ferner den Gesichtspunkt beachtet, dass von Eheleuten gemachte Aufwendungen gerade aus einer gemeinsamen Lebensgestaltung heraus getätigt sein können, für welche die - personale - Grundlage mit der Trennung entfällt (so auch OLG Köln, FamRZ 1998, 1170).
  • OLG Koblenz, 17.06.2002 - 13 UF 781/01

    Bemessung des Ehegattenunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08
    Dieses ist um den Erwerbsbonus bereinigt vom konkreten Bedarf in Abzug zu bringen (vgl. OLG Hamm OLG-Report 2006, 861; OLG Koblenz FuR 2003, 128).
  • BezG Erfurt, 27.05.1993 - W 15/93
  • OLG Hamm, 28.04.1981 - 1 UF 425/80
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