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   BFH, 28.05.2009 - III R 72/06   

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https://dejure.org/2009,9870
BFH, 28.05.2009 - III R 72/06 (https://dejure.org/2009,9870)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2009 - III R 72/06 (https://dejure.org/2009,9870)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - III R 72/06 (https://dejure.org/2009,9870)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung einer Behinderung für die mangelnde Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in erheblichem Umfang; Forderung einer konkreten Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles durch den ...

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld, wenn die Behinderung des Kindes in erheblichem Umfang für die mangelnden Arbeitsplatzaussichten ursächlich ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Bei Agentur für Arbeit gemeldetes behindertes Kind

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3
    Behinderung; Kausalität; Kindergeld; Lebensunterhalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 72/06
    Entgegen der Auffassung der Familienkasse ist insoweit keine abstrakte Betrachtungsweise zulässig; vielmehr fordert der Gesetzgeber eine konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles (s. Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638).

    Andererseits reicht eine einfache Mitursächlichkeit nicht aus; vielmehr folgt aus dem Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG "... wegen ... Behinderung außerstande ist", dass die Mitursächlichkeit der Behinderung erheblich sein muss (s. im Einzelnen Senatsurteil in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638).

    Wie der Senat in seinem Grundsatzurteil in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638 ausgeführt hat, hat das FG die Frage, ob eine Behinderung für die mangelnde Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in erheblichem Umfang mitursächlich ist, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden.

  • FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04

    Keine Kindergeldaufhebung bei aus anderem Grund fortbestehenden Anspruch;

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 72/06
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch Urteil vom 26. Juni 2006 1 K 1565/04 (Kg) (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 50) statt.
  • FG Köln, 29.09.2010 - 12 K 528/09

    Bindungswirkung eines zuvor ergangenen Ablehnungsbescheides; Ursächlichkeit einer

    Vielmehr genügt eine mit Ursächlichkeit, die allerdings erheblich sein muss (BFH-Urteile vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638; vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639 und vom 28. Mai 2009 III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975).

    Ob die Behinderung in erheblichem Umfang mit ursächlich ist, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (BFH-Urteile vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638; vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639 und vom 28. Mai 2009 III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975).

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 3 K 3079/17

    Behinderung eines Kindes als "Tatsache" i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO -

    Wie zuvor dargelegt, gehören aber auchGesamtwürdigungen tatsächlicher Art zu den tatsächlichenFeststellungen und daher nicht zu den Rechtsfragen (so - bezüglichder Mitursächlichkeit der Behinderung für die mangelnde Fähigkeitzum Selbstunterhalt - im Übrigen der BFH selbst: BFH, Urteil vom19.11.2008 III R 105/07, BStBl II 2010, 1057, Juris Rn. 23,bestätigt durch BFH, Urteil vom 28.05.2009 III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975, Juris Rn. 15).
  • FG Köln, 13.03.2014 - 15 K 768/09

    Kindergeld für ein psychisch krankes Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres

    Ein Anspruch auf Kindergeld besteht bereits dann, wenn die Behinderung nach den Gesamtumständen des Einzelfalles in erheblichem Umfang mit ursächlich dafür ist, dass das Kind nicht seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten kann (BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975 und vom 19. November 2008 III R 105/07, a.a.O. ).
  • FG Sachsen, 19.05.2011 - 6 K 2123/08

    Kein Kindergeld für behinderte, in Mutterschutz befindliche Tochter

    Andererseits reicht eine einfache Mitursächlichkeit nicht aus; vielmehr folgt aus dem Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG "... wegen ... Behinderung außerstande ist", dass die Mitursächlichkeit der Behinderung erheblich sein muss (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 28. Mai 2009, III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975 m. w. N.; ständ. Rspr.).
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