Rechtsprechung
LG Aurich, 19.01.2018 - 3 O 1102/16 (458) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- rewis.io
- RA Kotz
Haftung bei Sturmschäden durch Ablösen von Gebäudeteilen
- RA Kotz
Grundstücksbesitzerhaftung: Schäden durch sturmbedingtes Ablösen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebäudezustand ist jährlich zu überprüfen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wenn ein Orkan die Dachziegeln herunterfegt, haftet der Grundstückseigentümer!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sturm weht Dachziegel aufs Nachbarhaus - Hauseigentümer müssen den baulichen Zustand des Gebäudes regelmäßig prüfen lassen, an der Nordsee erst recht!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung des Vermieters bei Sturmschäden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Orkan auf Nordseeinsel: Grundstückseigentümer haftet für sturmbedingtes Herabfallen von Dachziegeln - Pflicht zur jährlichen Kontrolle auf Sturmfestigkeit des Gebäudes und Daches
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch an der Nordsee dürfen Dächer nicht fliegen! (IMR 2018, 305)
Papierfundstellen
- IMR 2018, 305
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92
Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende …
Auszug aus LG Aurich, 19.01.2018 - 3 O 1102/16
Dies gilt auch in dem Fall, dass es sich um einen Orkan handelt (vgl. BGH NJW 1993 1782).