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   AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22   

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https://dejure.org/2023,13762
AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22 (https://dejure.org/2023,13762)
AG Essen-Steele, Entscheidung vom 03.05.2023 - 21 C 21/22 (https://dejure.org/2023,13762)
AG Essen-Steele, Entscheidung vom 03. Mai 2023 - 21 C 21/22 (https://dejure.org/2023,13762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Wahl eines Verwalters und zur Beschlussersetzungsklage eines vom Gericht zu bestimmenden Verwalters ; §§ 23, 27 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Tagesordnung bei Bestellung eines Verwalters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an Tagesordnung bei Bestellung eines Verwalters (IMR 2023, 418)

Papierfundstellen

  • IMR 2023, 418
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Karlsruhe, 21.07.2015 - 11 S 118/14

    Wohnungseigentümerversammlung: Teilnahme eines Wohnungseigentümers im Beisein

    Auszug aus AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22
    Zwar scheidet die Ungültigerklärung von Beschlüssen in der Regel aus, wenn feststeht, dass sich ein Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat (LG Dortmund, Urt. v. 11.07.2017 -1 S 231/16; LG Karlsruhe, Urt. v. 21.07.2015 -11 S 118/14).

    Die Kausalität wird widerleglich vermutet und fehlt nur, wenn feststeht, dass der betreffende Beschluss bei ordnungsgemäßer Zusammensetzung des Teilnehmerkreises ebenso gefasst worden wäre, wobei die Beweislast bei der Partei liegt, die den Beschluss verteidigen und für gültig halten (LG Dortmund, Urt. v. 11.07.2017 -1 S 231/16; LG Karlsruhe, Urt. v. 21.07.2015 -11 S 118/14).

  • LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16

    Gültigkeit mehrerer auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse

    Auszug aus AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22
    Zwar scheidet die Ungültigerklärung von Beschlüssen in der Regel aus, wenn feststeht, dass sich ein Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat (LG Dortmund, Urt. v. 11.07.2017 -1 S 231/16; LG Karlsruhe, Urt. v. 21.07.2015 -11 S 118/14).

    Die Kausalität wird widerleglich vermutet und fehlt nur, wenn feststeht, dass der betreffende Beschluss bei ordnungsgemäßer Zusammensetzung des Teilnehmerkreises ebenso gefasst worden wäre, wobei die Beweislast bei der Partei liegt, die den Beschluss verteidigen und für gültig halten (LG Dortmund, Urt. v. 11.07.2017 -1 S 231/16; LG Karlsruhe, Urt. v. 21.07.2015 -11 S 118/14).

  • LG Hamburg, 30.11.2011 - 318 S 201/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Folgen der Nichtvorlage der Prozessvollmacht durch

    Auszug aus AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem zu bestellenden Verwalter unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von Anfang an nicht zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 09.03.2012 - V ZR 170/11 = NJW 2012, 2040, Rn. 12; LG Hamburg, Urt. v. 30.11.2011 - 318 S 201/10).

    Das Gericht kann deshalb ohne zwingende Notwendigkeit nicht in die Mehrheitsentscheidung der Wohnungseigentümer eingreifen (LG Hamburg, Urt. v. 30.11.2011 - 318 S 201/10).

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    Auszug aus AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22
    Zu den Eckpunkten des Verwaltervertrags, die bei der Bestellung in wesentlichen Umrissen geregelt werden bzw. bekannt sein müssen, gehören Laufzeit und Vergütung (BGH, Urt. v. 27.02.2015 - V ZR 114/14).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22
    Dies ergibt sich daraus, dass selbst derjenige, der sich für die Position des Verwalters zur Wahl stellt, an der entsprechenden Abstimmung mitwirken darf (BGH, Beschl. v. 19.09.2002 - V ZB 30102 = NJW 2002, 3704 (3706)).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 146/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters

    Auszug aus AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22
    a) Die Klägerin kann von der Beklagten grundsätzlich die Bestellung einer Verwaltung verlangen (vgl. BGH, Urt. v. 10.06.2011 - V ZR 146/10; LG Hamburg, Urteil v. 23.5. 2012 - 318 S 198/11, LG Berlin, Urt. v. 17.06.2008 - 55 S 23/08), nachdem die Wohnungseigentümergemeinschaft derzeit jedenfalls ohne Verwaltung ist.
  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit

    Auszug aus AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22
    Denn anders verhält es sich bei schwerwiegenden Eingriffen in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Wohnungseigentümers in gravierender Weise ausgehebelt wird (BGH, Urt. v. 10.12.2020 - V ZR 60/10).
  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Auszug aus AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22
    Es ist stets zu prüfen, ob und ggf. auf welche Weise es den Wohnungseigentümern ermöglicht werden kann, noch selbst in eigener Regie eine Entscheidung zu treffen (BGH, Urt. v. 24.05.2013 - V ZR 182/12, Rn 31).
  • LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11

    Wohnungseigentumssache: Verwirkung und Verjährung des Anspruchs des

    Auszug aus AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22
    a) Die Klägerin kann von der Beklagten grundsätzlich die Bestellung einer Verwaltung verlangen (vgl. BGH, Urt. v. 10.06.2011 - V ZR 146/10; LG Hamburg, Urteil v. 23.5. 2012 - 318 S 198/11, LG Berlin, Urt. v. 17.06.2008 - 55 S 23/08), nachdem die Wohnungseigentümergemeinschaft derzeit jedenfalls ohne Verwaltung ist.
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als

    Auszug aus AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem zu bestellenden Verwalter unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von Anfang an nicht zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 09.03.2012 - V ZR 170/11 = NJW 2012, 2040, Rn. 12; LG Hamburg, Urt. v. 30.11.2011 - 318 S 201/10).
  • LG Berlin, 17.06.2008 - 55 S 23/08
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