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   BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09   

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https://dejure.org/2011,11852
BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09 (https://dejure.org/2011,11852)
BFH, Entscheidung vom 15.06.2011 - IV B 143/09 (https://dejure.org/2011,11852)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - IV B 143/09 (https://dejure.org/2011,11852)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines verzichtbaren Verfahrensfehlers innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist

  • openjur.de

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe; Darlegungen zur Rüge eines verzichtbaren Verfahrensfehlers innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 16 Abs 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 295, FGO § 76 Abs 1, FGO § 155
    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines verzichtbaren Verfahrensfehlers innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist

  • Bundesfinanzhof

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines verzichtbaren Verfahrensfehlers innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 3 EStG 1997, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 295 ZPO, § 76 Abs 1 FGO
    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines verzichtbaren Verfahrensfehlers innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist

  • IWW
  • rewis.io

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines verzichtbaren Verfahrensfehlers innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines verzichtbaren Verfahrensfehlers innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 -3
    Einordnung einer unbefristeten und gegen Einmalzahlung erfolgten Veräußerung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte an Marken als Betriebsaufgabe; Zeitpunkts eines Aufgabeentschlusses des Betriebsinhabers bei Betriebsaufgabe durch mehrstufige Veräußerung des Betriebs

  • datenbank.nwb.de

    Entschluss zur Betriebsaufgabe; Rüge eines verzichtbaren Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsaufgabe: Zeitpunkt des Entschlusses maßgeblich für ermäßigte Besteuerung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 09.09.1993 - IV R 30/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Begünstigter Veräußerungsgewinn?

    Auszug aus BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09
    Dabei beginnt die Betriebsaufgabe nicht bereits mit dem inneren Entschluss des Steuerpflichtigen zur Betriebsaufgabe oder mit der Kundgabe eines solchen Beschlusses, sondern erst mit den vom Aufgabeentschluss getragenen Handlungen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind (BFH-Urteile vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, BStBl II 1984, 711, unter 1. der Gründe, und vom 9. September 1993 IV R 30/92, BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105, unter 2.b der Gründe).

    a) Entgegen dem Vortrag der Kläger ist das FG in seinem Urteil nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105 abgewichen, sodass die Revision nicht wegen Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) zuzulassen ist.

  • BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09

    Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der

    Auszug aus BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09
    der Gründe; BFH-Beschluss vom 6. September 2010 IV B 104/09, BFH/NV 2011, 29).

    Anhaltspunkte dafür, dass es im Streitfall an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für diese Sachverhaltswürdigung gefehlt hat und daher gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze in einem solchen Maße verstoßen wurde, dass die Entscheidung objektiv willkürlich ist (zu der revisionsrechtlichen Überprüfung in diesem Fall vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445; in BFH/NV 2011, 29; BFH-Urteil vom 25. September 2007 VII R 28/06, BFHE 218, 448), sind nicht ersichtlich.

  • BFH, 26.05.2009 - VII R 28/08

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Auszug aus BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09
    Diese Sachverhaltswürdigung ist für die Revisionsinstanz bindend, da sie auf Grundlage der festgestellten Tatsachen vertretbar und nachvollziehbar ist (s.a. BFH-Urteil vom 26. Mai 2009 VII R 28/08, BFHE 225, 543, unter II.3.
  • BFH, 25.09.2007 - VII R 28/06

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Auszug aus BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09
    Anhaltspunkte dafür, dass es im Streitfall an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für diese Sachverhaltswürdigung gefehlt hat und daher gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze in einem solchen Maße verstoßen wurde, dass die Entscheidung objektiv willkürlich ist (zu der revisionsrechtlichen Überprüfung in diesem Fall vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445; in BFH/NV 2011, 29; BFH-Urteil vom 25. September 2007 VII R 28/06, BFHE 218, 448), sind nicht ersichtlich.
  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09
    Anhaltspunkte dafür, dass es im Streitfall an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für diese Sachverhaltswürdigung gefehlt hat und daher gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze in einem solchen Maße verstoßen wurde, dass die Entscheidung objektiv willkürlich ist (zu der revisionsrechtlichen Überprüfung in diesem Fall vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445; in BFH/NV 2011, 29; BFH-Urteil vom 25. September 2007 VII R 28/06, BFHE 218, 448), sind nicht ersichtlich.
  • BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht auf die Einholung eines

    Auszug aus BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09
    Für die Geltendmachung einer Verletzung von § 76 Abs. 1 FGO mit der Nichtzulassungsbeschwerde bedarf es daher einer rechtzeitigen Rüge in der Vorinstanz oder einer Darlegung, weshalb eine derartige Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233, unter III.1.a aa der Gründe).
  • BFH, 20.06.2007 - X B 116/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen, spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705, unter 5. der Gründe).
  • BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469, unter II.2. der Gründe, m.w.N.) Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung der Rechtsfrage besteht, wenn diese sich nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1469).
  • BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81

    Zur Unterscheidung zwischen der Vorbereitung einer künftigen Betriebsaufgabe und

    Auszug aus BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09
    Dabei beginnt die Betriebsaufgabe nicht bereits mit dem inneren Entschluss des Steuerpflichtigen zur Betriebsaufgabe oder mit der Kundgabe eines solchen Beschlusses, sondern erst mit den vom Aufgabeentschluss getragenen Handlungen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind (BFH-Urteile vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, BStBl II 1984, 711, unter 1. der Gründe, und vom 9. September 1993 IV R 30/92, BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105, unter 2.b der Gründe).
  • BFH, 29.09.2000 - X B 23/00

    Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen

    Auszug aus BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen, spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705, unter 5. der Gründe).
  • BFH, 14.04.2004 - IX B 106/03

    Gemischt genutztes Gebäude - Schuldzinsenabzug

  • BFH, 18.09.2007 - IV B 87/06

    Voraussetzungen des § 24 UmwStG sind erfüllt, wenn einige Wirtschaftsgüter nicht

  • BFH, 08.12.2003 - I B 67/03

    Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

  • BFH, 25.03.2010 - X B 71/09

    Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • BFH, 07.06.2018 - VI B 101/17

    Antrag auf schlichte Änderung von Steuerbescheiden gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Denn aus § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ergibt sich, dass die Frage, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den gesetzlichen Anforderungen genügt, nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2013 V B 67/12, BFH/NV 2014, 578; vom 26. Juni 2012 IV B 34/12, BFH/NV 2012, 1621, und vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694).
  • BFH, 19.12.2014 - XI B 12/14

    Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit,

    (1) Führen die nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG unabhängig von der Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage zu dem vom FG vertretenen Ergebnis, ist diese mangels Entscheidungserheblichkeit nicht klärbar (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 2003 I B 67/03, BFH/NV 2004, 648; vom 18. September 2007 IV B 87/06, BFH/NV 2008, 105; vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 30, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.10.2013 - V B 67/12

    Zur grundsätzlichen Bedeutung von auslaufenden Rechts betreffenden Rechtsfragen

    aa) Aus § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ergibt sich, dass die Frage, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den gesetzlichen Anforderungen genügt, nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2012 IV B 34/12, BFH/NV 2012, 1621; vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694).
  • BFH, 11.03.2014 - V B 30/13

    Divergenz zu Entscheidungen der Arbeit- und Sozialgerichte in Fragen der

    Soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 31. Mai 2013 weitere Zulassungsgründe vorträgt, können diese keine Berücksichtigung finden, weil aus § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO folgt, dass die Frage, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den gesetzlichen Anforderungen genügt, nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen ist (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694).
  • BFH, 07.03.2012 - V B 131/11

    Festsetzung des Gegenstands- und des Streitwerts; Rechtsschutzbedürfnis;

    Bei der Sachaufklärungsrüge handelt es sich um einen Verfahrensfehler, auf dessen Geltendmachung gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung verzichtet werden kann (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694).
  • BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12

    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision - Anforderungen an das

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Frage, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den gesetzlichen Anforderungen genügt, nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen (u.a. BFH-Beschluss vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694, unter 3. der Gründe, m.w.N.), wie aus § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO folgt.
  • BFH, 12.06.2012 - V B 128/11

    Zum Verfahrensverstoß bei Verzicht auf die Vernehmung eines geladenen Zeugen

    Zwar kann dies bei verzichtbaren Verfahrensmängeln wie dem der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung auch durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge geschehen (BFH-Beschlüsse vom 7. März 2012 V B 131/11, nicht veröffentlicht; vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694).
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