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   BFH, 30.01.2009 - IV B 90/07   

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https://dejure.org/2009,11105
BFH, 30.01.2009 - IV B 90/07 (https://dejure.org/2009,11105)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2009 - IV B 90/07 (https://dejure.org/2009,11105)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - IV B 90/07 (https://dejure.org/2009,11105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: notwendige Beiladung; Überraschungsentscheidung; Auslegung Klageantrag; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler; Übermaßbesteuerung; Änderungsbescheid während des Beschwerdeverfahrens; Anwendbarkeit von § 68 FGO

  • Judicialis

    FGO § 48 Abs. 1 Nr. 4; ; FGO § 60 Abs. 3 S. 2; ; FGO § 68 S. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzunegn für eine unzulässige Überraschungsentscheidung des Gerichts; Unzureichende Sachaufklärung bezüglich der Einkünfteerzielungsabsicht; Antragsüberschreitung durch das Finanzgericht; Beanstandung der materiellen Würdigung des Gerichts wegen widersprüchlicher ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Beiladung einer ehemaligen Gesellschafterin einer vollbeendeten Personengesellschaft zum Gewinnfeststellungsverfahren; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; unzutreffende Sachverhaltswürdigung kein Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine unzulässige Überraschungsentscheidung des Gerichts; Unzureichende Sachaufklärung bezüglich der Einkünfteerzielungsabsicht; Antragsüberschreitung durch das Finanzgericht; Beanstandung der materiellen Würdigung des Gerichts wegen widersprüchlicher ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.12.2003 - II B 31/00

    Änderungsbescheid bei anhängiger Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 30.01.2009 - IV B 90/07
    Ergeht während des Verfahrens über eine zulässige, aber unbegründete Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ein Änderungsbescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen, ist die Vorentscheidung entsprechend § 127 FGO aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2003 II B 31/00, BFHE 204, 35, BStBl II 2004, 237).

    Eine Überprüfung kann auch nicht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nachgeholt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 204, 35, BStBl II 2004, 237).

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 30.01.2009 - IV B 90/07
    Hingegen reicht eine allenfalls fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles nicht aus (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799).
  • BFH, 13.12.2007 - IV R 91/05

    An vollbeendete GbR gerichteter Gewerbesteuermessbescheid unwirksam

    Auszug aus BFH, 30.01.2009 - IV B 90/07
    Die Gewerbesteuermessbescheide sind im Streitfall auch zutreffend an die das Unternehmen fortführende Gesellschafterin als Rechtsnachfolgerin der Gesellschaft adressiert worden (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 2007 IV R 91/05, BFH/NV 2008, 1289).
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus BFH, 30.01.2009 - IV B 90/07
    Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsermittlung verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung der Klägerin, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG hätte erheben müssen, wo Tatsachen vorgetragen waren, aus denen sich dem FG die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die zusätzliche Erhebung von Beweisen aller Voraussicht nach gehabt hätte und inwieweit die unterlassene Beweiserhebung oder Ermittlungsmaßnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 1998 I R 143/84, BFHE 152, 500, BStBl II 1988, 819, unter II.1. der Gründe; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2003 - IV R 21/01

    PersG; Darlehen der Gesellschaft an teilweise beteiligungsidentische KapG

    Auszug aus BFH, 30.01.2009 - IV B 90/07
    Die gerügte Divergenz zu dem Senatsurteil vom 6. März 2003 IV R 21/01 (BFH/NV 2003, 1542) liegt nicht vor.
  • BFH, 15.03.2005 - IV B 91/04

    Keine Aussetzung des Verfahrens einer Personengesellschaft gegen

    Auszug aus BFH, 30.01.2009 - IV B 90/07
    Denn die tatsächliche Steuerbelastung ergibt sich bei der Gewerbesteuer erst aus dem nachfolgenden Gewerbesteuerbescheid und bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erst aus dem nachfolgenden Einkommensteuerbescheid auf der Ebene der Gesellschafter (Senatsbeschluss vom 15. März 2005 IV B 91/04, BFHE 209, 128, BStBl II 2005, 647).
  • BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05

    Gewinnfeststellung - Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters - Klagebefugnis

    Auszug aus BFH, 30.01.2009 - IV B 90/07
    Sie sind damit weder klagebefugt (§ 48 Abs. 1 Nr. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) noch beizuladen (§ 60 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 2008 IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984).
  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 30.01.2009 - IV B 90/07
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Beschwerde, wie im Streitfall, zulässig, aber unbegründet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566).
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 153/02

    NZB: Anwendung des § 68 FGO im NZB-Verfahren

    Auszug aus BFH, 30.01.2009 - IV B 90/07
    § 68 FGO ist auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde anwendbar (BFH-Beschluss vom 13. März 2003 VII B 153/02, BFH/NV 2003, 1065).
  • BFH, 27.07.2009 - IV B 122/08

    Betriebsverpachtung - Gewerbesteuer - gewerblich geprägte Personengesellschaft

    Eine die Revision eröffnende Divergenz setzt voraus, dass das vorinstanzliche Urteil von tragenden Rechtssätzen der in Bezug genommenen Entscheidung abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss 30. Januar 2009 IV B 90/07, [...]).
  • BFH, 30.07.2014 - IX B 151/13

    Geänderter Einkommensteuerbescheid während des Verfahrens der

    Denn der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) hat im Verlauf des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens am 29. Oktober 2013 einen geänderten Einkommensteuerbescheid für 1996 erlassen, der gemäß § 68 FGO zum Verfahrensgegenstand geworden ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2003 II B 31/00, BFHE 204, 35, BStBl II 2004, 237, unter II.B.2.b der Gründe; vom 30. Januar 2009 IV B 90/07, juris, unter II. der Gründe).
  • BFH, 27.03.2013 - IV B 81/11

    Geänderter Gewinnfeststellungsbescheid während des Verfahrens der

    Das Urteil des FG ist in entsprechender Anwendung des § 127 FGO aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, weil das FA im Verlauf des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens am 13. Juli 2012 einen geänderten Gewinnfeststellungsbescheid erlassen hat, der hinsichtlich der Feststellung des laufenden Gewinns für den Kläger und der dieser Gewinnzurechnung zu Grunde liegenden Feststellung des Bestehens der Mitunternehmerstellung des Klägers gemäß § 68 FGO zum Verfahrensgegenstand geworden ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2003 II B 31/00, BFHE 204, 35, BStBl II 2004, 237, unter II.B.2.b der Gründe; vom 30. Januar 2009 IV B 90/07, juris, unter II. der Gründe).
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