Rechtsprechung
| BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 07.11.1995 - I 396/94
- BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
Wird zitiert von ... (29)
- BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05
Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein …
a) § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO gilt grundsätzlich auch bei einer Änderung von unter einem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheiden (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 1991 III R 60/89, BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5;… vom 20. August 1997 X R 58/93, BFH/NV 1998, 314; vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578; vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BFHE 187, 512, BStBl II 1999, 468, und vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, 574, BStBl II 2000, 676).Allerdings geht die Rechtsprechung von einer widerlegbaren Vermutung aus, dass im Zweifel bei einer Übereinstimmung des Erstbescheides mit der seinerzeit geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auch von deren Anwendung auszugehen sei (vgl. BFH-Urteile in BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5; vom 8. Februar 1995 I R 127/93, BFHE 177, 332, BStBl II 1995, 764; in BFH/NV 1998, 578; in BFHE 187, 512, BStBl II 1999, 468; in BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789).
- BFH, 24.10.2001 - X R 153/97
Nachholung unterlassener AfA
Demgemäß bestimmt sich der Bilanzansatz für eine fehlerberichtigende Einbuchung bei unterlassener Aktivierung eines Wirtschaftsguts nach dem Wert, mit dem das bisher zu Unrecht nicht bilanzierte Wirtschaftsgut bei von Anfang an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen würde (BFH-Urteile in BFHE 123, 478, BStBl II 1978, 191, unter 1. b, und, für den Fall erstmaliger Bilanzerstellung, vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, 579;… vgl. auch BFH-Urteil vom 21. August 1984 VIII R 1/81, BFH/NV 1985, 34, 36).Inwieweit sich aus den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs etwas anderes ergibt, kann hier auf sich beruhen, weil diese Grundsätze --wie auch das BMF im Ergebnis zutreffend ausgeführt hat-- jedenfalls dann nicht gelten, wenn ein Bilanzansatz, der fortgeführt werden könnte, fehlt (BFH-Entscheidungen vom 28. Januar 1992 VIII R 28/90, BFHE 168, 30, BStBl II 1992, 881, unter 5.; in BFH/NV 1998, 578, 579, unter 3. a, …sowie vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487).
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - V 870/98
Betriebsaufspaltung bei konträren Beteiligungsverhältnissen
Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muss es zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgeben (BFH/NV 1998, 578 ).Das FA -hat zutreffend entschieden, dass das Grundstücke bei Beginn der Betriebsaufspaltung (l. Januar 1981) mit den fortgeführten Buchwerten zu bewerten war (vgl. BFH/NV 1998, 578 ff).
In dieser Bilanz sind die zu erfassenden Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich bei ordnungsmäßiger Fortführung einer gedachten Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 1981 ergeben hätten (vgl. BFH/NV 1998, 578 ).
Nichts anderes kann für den vorliegenden Fall gelten, in dem eine Bilanz nicht nachträglich durch Einbuchung eines Wirtschaftsguts korrigiert, sondern erstmalig aufgestellt wird (BFH/NV 1998, 578 ).
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05
Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer …
Diese Verpflichtung besteht selbst dann, wenn die Finanzbehörde die fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung über eine längere Zeitspanne vertreten und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 XI B 61/07, BFH/NV 2008, 592;… in BFH/NV 2005, 68, m.w.N.). - BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95
Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht
Soweit die Klägerin darüber hinaus geltend macht, daß der Finanzverwaltung aus zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit den steuerlichen Vertretern der Klägerin die Konzeption der KG einschließlich des zeitlich festgelegten Ankaufsrechts der L.-Brauerei bekannt gewesen sei, kann dahingestellt bleiben, ob diesem, vom FA bestrittenen Umstand angesichts der ständigen Rechtsprechung, wonach ein Finanzamt nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung an eine über eine längere Zeitspanne vertretene unrichtige Rechtsauffassung selbst dann nicht gebunden ist, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, m.w.N.), im Streitfall Bedeutung zukommt; die Verwaltung hat jedenfalls sowohl durch die Aufnahme eines ausdrücklichen Vorbehalts in das Auskunftsschreiben des FA P. vom 3. August 1979 wie auch die zunächst unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellten Feststellungsbescheide für die Streitjahre 1979 bis 1981 und 1983 zu erkennen gegeben, daß sie sich eine abschließende Prüfung hat vorbehalten wollen, und daß die positiven Feststellungsbescheide noch keine endgültige Entscheidung enthielten (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520, a.E.), sondern der Steuerfall grundsätzlich noch offen bleiben sollte (…vgl. BFH-Beschluß vom 5. Dezember 1995 III B 4/95, BFH/NV 1997, 617). - BFH, 29.08.2001 - VIII R 34/00 Eine Bindung an die bisherige Rechtsauffassung tritt auch nicht allein dadurch ein, dass der Steuerpflichtige auf deren Fortbestand vertraut und in diesem Vertrauen Dispositionen getroffen hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, unter Nr. 5 der Gründe, m.w.N.; vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, unter 2. b der Gründe).
Denn die Entscheidung des FG, dass die verpachteten Wirtschaftsgüter in der Anfangsbilanz zum 1. Januar 1989 mit denjenigen Werten anzusetzen sind, die sich bei ordnungsgemäßer Fortführung einer gedachten Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 1981 ergeben hätten, entspricht den Grundsätzen, die der BFH in dem Urteil in BFH/NV 1998, 578 aufgestellt hat.
- BFH, 22.06.2010 - VIII R 3/08
Keine Nachholung der AfA auf ein nicht als Betriebsvermögen erfasstes …
In diesem Fall der fehlerberichtigenden Einbuchung (…s. auch BFH-Urteil vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/ NV 2010, 1096) bestimmt sich der Bilanzansatz nach dem Wert, mit dem das bisher zu Unrecht nicht bilanzierte Wirtschaftsgut bei von Anfang an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen würde (BFH-Urteile in BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75; vom 12. Oktober 1977 I R 248/74, BFHE 123, 478, BStBl II 1978, 191, unter 1. b der Entscheidungsgründe; vgl. ferner für den Fall erstmaliger Bilanzerstellung BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/ NV 1998, 578). - FG Thüringen, 04.09.2002 - IV 1220/00
Keine Nachholung "vergessener" Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § …
Im weiteren Verlauf des Verfahrens äußerte die Klägerin die Auffassung, dass zwar zum 1. Januar 1994 keine Einlage fingiert werde, aber in den Fällen, in denen die vorangegangenen Bescheide wegen eingetretener Bestandskraft nicht mehr geändert werden könnten, die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen seien, die sich bei zutreffender Behandlung ergeben hätten (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Oktober 1997, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV 1998, 578 und vom 12. Oktober 1977, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1978, 191).Was den Ansatz des Grundstücks in K angehe, sei der Hinweis auf die BFH - Urteile in BFH/NV 1998, 578 und BStBl II 1978, 191 jedoch verfehlt, weil die Klägerin ihren Gewinn nicht im Wege des Bestandsvergleichs (Bilanz) ermittelt habe, sondern als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG .
Hinsichtlich der materiell - rechtlichen Behandlung verweist sie erneut auf die Urteile des BFH in BFH/NV 1998, 578 und BStBl II 1978, 191 und ergänzend auf die Kommentierung in Herrmann/Heuer/Raupach zu § 15 EStG Anm. 13e.
Denn die von ihr angeführten Grundsätze aus Rechtsprechung und Kommentierung, insbesondere die Urteile des BFH in BFH/NV 1998, 578 und BStBl II 1978, 191 sind im vorliegenden Fall, wie der Beklagte zu Recht angemerkt hat, nicht anwendbar, weil sie allein für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG gelten.
- BFH, 26.11.2008 - X R 23/05
Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem …
Der BFH hat aber für den Fall eines "nicht erkannten Gewerbebetriebs", in dem --wie im Streitfall-- für ein späteres Wirtschaftsjahr nach Eröffnung mit der Bilanzierung begonnen wird, entschieden, dass bei erstmaliger Bilanzaufstellung mangels einer vorhergehenden Schlussbilanz im ersten noch offenen Jahr die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs unbeachtlich sind (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578). - FG Hessen, 15.06.2010 - 8 K 3660/02
Betriebsaufspaltung: sachliche Verflechtung - Gewerblichkeit der Gesamteinkünfte …
In dieser Bilanz sind die zu erfassenden Wirtschaftsgüter nach der Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesfinanzhofs, der der erkennende Senat folgt, mit den Werten anzusetzen, die sich bei ordnungsgemäßer Fortführung einer gedachten Eröffnungsbilanz ergeben hätten (BFH, Urteil vom 30.10.1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578 ff.).Zum einen ist das BFH-Urteil vom 30.10.1997 IV R 76/96 (a. a. O.) im Schrifttum nicht unbestritten geblieben.
Zum anderen ist nicht eindeutig, ob der Ansatz eines Teilwerts überhaupt in dem vorliegenden Steuerfestsetzungsverfahren oder in einem Billigkeitsverfahren nach Maßgabe von § 163 AO (vgl. BFH-Urteil vom 30.10.1997 IV R 76/96, a. a. O., 579 unter 2. b) mittlere Spalte) vorzunehmen wäre.
- BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04
Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs bei Gewinnermittlung nach § 4 …
- BFH, 17.12.2003 - X R 31/00
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
- BFH, 31.07.2002 - X R 39/01
Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht …
- BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07
Betriebsausgabenpauschalen der Finanzverwaltung für den Bereich der …
- FG Münster, 30.08.1999 - 4 K 6668/93
Eigenprovisionen eines freien Versicherungsmaklers
- FG Baden-Württemberg, 14.08.2000 - 1 V 17/00
Umfang des Leistungsaustausches bei Holzkäufen unter Selbstwerbereinsatz; …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.09.1997 - 2 K 2070/96
Wertansatz eines irrtümlich nicht bilanzierten Wirtschaftsguts
- FG Baden-Württemberg, 03.08.1999 - 1 K 332/98
Häusliches Arbeitszimmer bei einem Arbeitslosen
- FG Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 9 K 208/92
- BFH, 02.02.2001 - IV B 43/00
- FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2000 - 14 K 187/96
Erhöhung der Grenzleistung der Stromversorgung als immaterielles Wirtschaftsgut; …
- FG Nürnberg, 23.04.2002 - II 269/01
Betrieb einer Bauschuttdeponie als Grundstücksvermietung an die …
- FG Hamburg, 14.11.2002 - V 10/01
Außergewöhnliche Belastung
- FG Düsseldorf, 17.12.2001 - 5 V 2776/01
- FG München, 06.11.2002 - 10 K 232/00
Gewerblicher Grundstückhandel beim Verkauf von nur zwei Objekten; formeller …
- FG München, 11.09.2003 - 9 K 5239/01
Kurkosten als außergewöhnliche Belastung; Nachweis der medizinischen …
- FG München, 07.02.2012 - 6 K 1151/09
Steuerpflicht von Erstattungszinsen - Ansparabschreibung - Keine Bindung an …
- FG Düsseldorf, 17.12.2001 - 5 V 2776/01 A(U
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