Rechtsprechung
BFH, 26.06.2006 - IV S 10/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 133a; ; FGO § 133a Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 135 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Vorbringen in der Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05
Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO
Auszug aus BFH, 26.06.2006 - IV S 10/06
Nach § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO kann mit der Anhörungsrüge nur vorgebracht werden, das Gericht habe im Rahmen der angegriffenen Entscheidung gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) verstoßen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614).Mit diesem Vorbringen können sie jedoch im Rahmen des § 133a FGO nicht gehört werden (vgl. u.a. BFH-Beschluss in BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614).
- BFH, 29.11.2005 - X S 18/05
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 26.06.2006 - IV S 10/06
Das Gericht muss jedoch nicht jedes Vorbringen eines Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich behandeln (BFH-Beschluss vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595).Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinander setzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 595, m.w.N.).
- BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der …
Auszug aus BFH, 26.06.2006 - IV S 10/06
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt vornehmlich, dass das Gericht die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81). - BFH, 14.03.2006 - IV B 123/04
LuF: Entnahme landwirtschaftlich genutzter Grundstücke
Auszug aus BFH, 26.06.2006 - IV S 10/06
Die gegen das Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 14. März 2006 IV B 123/04 als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 16.01.2007 - II S 18/06
Anhörungsrüge
Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinander setzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595, m.w.N., und vom 26. Juni 2006 IV S 10/06, nicht veröffentlicht --n.v.--). - BFH, 16.01.2007 - II S 16/06
Frist für Anhörungsrüge und Antrag auf Protokollberichtigung; Hinweispflicht des …
Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinander setzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595, m.w.N., und vom 26. Juni 2006 IV S 10/06, nicht veröffentlicht --n.v.--). - BFH, 16.01.2007 - II S 14/06
Anhörungsrüge
Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinander setzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595, m.w.N., und vom 26. Juni 2006 IV S 10/06, nicht veröffentlicht --n.v.--). - BFH, 26.03.2007 - II S 1/07
Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet
Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinander setzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595, m.w.N., und vom 26. Juni 2006 IV S 10/06, nicht veröffentlicht --n.v.--).