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   BGH, 27.09.2000 - IV ZB 6/00   

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https://dejure.org/2000,7497
BGH, 27.09.2000 - IV ZB 6/00 (https://dejure.org/2000,7497)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2000 - IV ZB 6/00 (https://dejure.org/2000,7497)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2000 - IV ZB 6/00 (https://dejure.org/2000,7497)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 569
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 15/96

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 27.09.2000 - IV ZB 6/00
    Zwar darf das Berufungsgericht den Wert des Beschwerdegegenstandes bei einem Rechtsstreit wegen Erteilung einer Auskunft nach freiem Ermessen festsetzen (§ 3 ZPO) und darf das Revisionsgericht die Wertfestsetzung des Berufungsgerichts nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (st. Rspr. des BGH; vgl. nur Beschluß vom 10. Juli 1996 - XII ZB 15/96 - FamRZ 1996, 1543 unter II 1, 2).
  • BGH, 05.05.1976 - IV ZB 49/75

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung

    Auszug aus BGH, 27.09.2000 - IV ZB 6/00
    Da die Glaubhaftmachung dem Gericht nicht die Überzeugung von der Wahrheit einer bestimmten Tatsache, sondern nur von deren überwiegender Wahrscheinlichkeit vermitteln muß (BGH, Beschluß vom 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75 - VersR 1976, 928), wäre diese Schätzung zur Glaubhaftmachung einer die Berufungsgrenze von 1.500 DM übersteigenden Beschwer auch ausreichend gewesen.
  • BGH, 27.02.2013 - IV ZR 42/11

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung

    Das ist insbesondere der Fall, wenn das Berufungsgericht maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder etwa erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen die Aufklärungspflicht nicht festgestellt hat (Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - IV ZB 6/00, NJW-RR 2001, 569 unter II; vom 29. November 1995 - IV ZB 19/95, WM 1996, 466 unter B 2; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 12/97, NJW 2000, 3073 unter II 2; jeweils m.w.N.).
  • KG, 09.09.2004 - 5 W 95/04
    Dies richtet sich in erster Linie nach dem Aufwand und den Kosten, die die Erfüllung des Anspruchs für den Auskunftspflichtigen erfordert (BGH NJW 2000, 3074; NJW-RR 2001, 569; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rdn. 16 "Auskunft").
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