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BGH, 21.11.2007 - IV ZR 123/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
- Judicialis
VVG § 21
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; VVG § 12 § 21
Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen Verschweigens erheblicher Umstände beim Abschluss eines Versicherungsvertrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93
Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände
Auszug aus BGH, 21.11.2007 - IV ZR 123/05
Die Beschwerde verkennt den Begriff der Gefahrerheblichkeit in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (vgl. Senatsurteile vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 1 b bb und vom 2. März 1994 - IV ZR 99/93 - VersR 1994, 711 unter 3) und übersieht, dass die Frage, ob der bei Vertragsschluss anzuzeigende, aber verschwiegene Umstand mit dem späteren Eintritt des Versicherungsfalles etwas zu tun hat, zwar für § 21 VVG, nicht aber für die Rücktrittsberechtigung von Bedeutung ist. - BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen …
Auszug aus BGH, 21.11.2007 - IV ZR 123/05
Die Beschwerde verkennt den Begriff der Gefahrerheblichkeit in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (vgl. Senatsurteile vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 1 b bb und vom 2. März 1994 - IV ZR 99/93 - VersR 1994, 711 unter 3) und übersieht, dass die Frage, ob der bei Vertragsschluss anzuzeigende, aber verschwiegene Umstand mit dem späteren Eintritt des Versicherungsfalles etwas zu tun hat, zwar für § 21 VVG, nicht aber für die Rücktrittsberechtigung von Bedeutung ist.