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   BGH, 03.12.1975 - IV ZR 34/74   

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BGH, 03.12.1975 - IV ZR 34/74 (https://dejure.org/1975,1199)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1975 - IV ZR 34/74 (https://dejure.org/1975,1199)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1975 - IV ZR 34/74 (https://dejure.org/1975,1199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Innerer Zusammenhang zwischen Gefahrenlage und Schadensfolge bei Obliegenheitsverletzungen - Obliegenheit des Absperrens von Wasserleitungen in nicht benutzten Gebäuden zur Vermeidung von Wasserschäden auf Grund mutwilliger Beschädigung durch Dritte - Verwirkung des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6; AVB f. Gebäudevers. (VGB) § 9; AVB f. Gebäudevers. (VGB) § 18 Abs. 2; BGB § 242

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 386
  • VersR 1976, 134
  • DB 1976, 1227
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1963 - II ZR 64/62

    Feuerversicherung

    Auszug aus BGH, 03.12.1975 - IV ZR 34/74
    Ein entsprechender Hinweis an sie sei nicht veranlaßt gewesen, da sie bei Anwendung der Grundsätze der zu § 16 AFB ergangenen Entscheidung BGHZ 40, 387 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] nach § 242 BGB auch bei arglistiger Täuschung nicht von der Leistung frei sei.

    Der Bundesgerichtshof hat für den im wesentlichen gleichlautenden § 16 AFB im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden, daß die Verwirkung des ganzen Versicherungsschutzes im Hinblick auf die gerade bei der Feuerversicherung oft weittragenden Folgen für die Lebensführung des Versicherungsnehmers (VN) im Einzelfall als unverhältnismäßige, vom Interesse des Versicherers nicht geforderte, gröblich unbillige Folge des begangenen Verstoßes erscheinen könne, die nach § 242 BGB nicht hinzunehmen sei (BGHZ 40, 387, 388 f.) [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] .

    Ebenso wie eine übermäßige Strenge bei der Anwendung einer derartigen Verwirkungsklausel zu vermeiden ist, darf jedoch andererseits deren nicht nur dem Interesse des Versicherers, sondern auch den Belangen der Gesamtheit der Versicherten dienende Wirkung nicht durch eine unangemessene Aufweichung entwertet werden (vgl. hierzu auch die zutreffenden Stellungnahmen von Rolf Raiser, Anm. zu BGHZ a.a.O., VersR 1964, 421 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] ; Liesecke, Anm. LM BGB § 242 (D) Nr. 49; Bruck/Möller, VVG 8. Aufl.,§ 34 Anm. 58 a. E.).

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus BGH, 03.12.1975 - IV ZR 34/74
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, auch bei Obliegenheitsverletzungen müsse wie bei Rechtspflichtverletzungen (dazu BGHZ 57, 137, 142 [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69] m.w.N.) ein innerer Zusammenhang zwischen der von dem Verletzer geschaffenen Gefahrenlage und der eingetretenen Schadensfolge bestehen.
  • BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises;

    Auszug aus BGH, 03.12.1975 - IV ZR 34/74
    Daß die Beklagte die Angaben nicht ungeprüft übernahm, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH VersR 1975, 752 unter III.).
  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Der Versicherer, der sich den Schutz des § 16 AFB erhalten will, darf deshalb weiteren Aufschub nicht dadurch bewirken, daß er den Versicherungsschutz oder die Anerkennung bestimmter Schadenspositionen in schlechthin unvertretbarer Weise ablehnt (BGH Urteil vom 3. Dezember 1975 - IV ZR 34/74, VersR 1976, 134, 135; Martin, Sachversicherungsrecht X III 11), und damit den insofern weitgehend hilflosen Versicherungsnehmer zum Gebrauch unlauterer Mittel veranlaßt.

    Erforderlich ist eine wertende Gesamtschau aller Umstände (BGH Urteil vom 26. Februar 1969 aaO S. 412, Urteil vom 3. Dezember 1975 - IV ZR 34/74, VersR 1976, 134).

    Bei einer Wertung des Sachverhalts ohne übertriebene Strenge gegen den Versicherungsnehmer, aber auch mit dem notwendigen Empfinden für das gebotene Maß von Fairness und Vertrauenswürdigkeit (BGH Urteil vom 3. Dezember 1975 - IV ZR 34/74, VersR 1976, 134), erweisen sich Treu und Glauben durch den vollständigen Verlust des Anspruchs auf restliche Entschädigung nicht als verletzt.

  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 91/01

    Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers

    Bei Obliegenheitsverletzungen ist wie bei Rechtspflichtverletzungen ein innerer Zusammenhang zwischen der von dem Verletzer geschaffenen Gefahrenlage und der eingetretenen Schadensfolge in dem Sinne erforderlich, daß letztere zu denjenigen Schadensfolgen gehören muß, denen die Obliegenheit vorbeugen soll (Bestätigung des Senatsurteils vom 3. Dezember 1975 - IV ZR 34/74 - VersR 1976, 134 unter 2).

    b) Damit hat das Berufungsgericht die bei den objektiven Voraussetzungen der Leistungsfreiheit generell zu beantwortende Frage nach dem inneren Zusammenhang zwischen der Verletzung einer Sicherheitsvorschrift und dem Schaden, also die Frage nach dem Schutzbereich der verletzten Sicherheitsvorschrift, nicht hinreichend von der - allein geprüften - Frage der Kausalität im konkreten Fall unterschieden (vgl. dazu Senatsurteile vom 13. Dezember 1972 - IV ZR 156/71 - VersR 1973, 172 unter III; 3. Dezember 1975 - IV ZR 34/74 - VersR 1976, 134 unter I 2; 13. November 1996 - IV ZR 226/95 - VersR 1997, 485 unter I 2, jeweils m.w.N.).

    Fehlt er deshalb, weil die Schadenfolge nicht zu denjenigen gehört, denen die Schutzvorschrift vorbeugen will (oder kann), so kann sich der Versicherer nicht auf Leistungsfreiheit berufen; seine Leistungsverweigerung liegt dann nicht im Schutzbereich der Norm (Senatsurteil vom 3. Dezember 1975 aaO).

  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    In diese Gesamtbetrachtung sind nicht anders als in dem umgekehrten Fall, daß der Versicherungsnehmer die vereinbarte und durch sein Verhalten an sich eingetretene Leistungsfreiheit nicht gegen sich gelten lassen will - u.a. das Maß des Verschuldens, die Motivation des Täuschenden, der Umfang der Gefährdung der schützenswerten Interessen des Versicherers, die Folgen des Anspruchsverlustes für den Versicherungsnehmer - vor allem eine etwaige Existenzgefährdung - und das Verhalten des Versicherers einzubeziehen (st. Rspr., vgl. BGHZ 4O, 387, 390; BGHZ 96, 88, 92 f., Urt. v. 3. Dezember 1975 - IV ZR 34/74, VersR.
  • OLG Celle, 07.06.2007 - 8 U 1/07

    Unveränderte Fortgeltung des alten Vertrags mit den zugrunde liegenden

    Hierzu zählt insbesondere das Risiko, dass Dritte in das Gebäude eindringen und Vandalismusschäden anrichten, indem sie etwa die Rohre öffnen, oder es durch schlichte Materialermüdung zu einem Rohrbruch kommt (vgl. BGH VersR 1976, 134).
  • BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76

    Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche

    Ein solches Verhalten des VN wird regelmäßig die generelle Gefahr in sich bergen, daß das Interesse des Versicherers an objektiver und sachgerechter Abwicklung des Versicherungsfalls in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird (vom Senat ausdrücklich bejaht z.B. in VersR 1975, 752 unter III; VersR 1976, 134, 135 unter II 2 a).

    Dies ist geboten, wenn der volle Verlust im Hinblick auf die gerade bei der Feuerversicherung oft weittragenden Folgen für die Lebensführung des VN im Einzelfall als eine unverhältnismäßige, vom Interesse des Versicherers nicht geforderte und grob unbillige Folge des Verstoßes erschiene (BGHZ a.a.O.; BGH VersR 1976, 134, 135).

  • BGH, 13.11.1996 - IV ZR 226/95

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen der Verletzung von

    Demgemäß muß der Versicherer nur darlegen und gegebenenfalls beweisen, daß der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine Obliegenheit verletzt hat, die bezweckt und bei abstrakter, vom Einzelfall losgelöster Betrachtung auch geeignet ist, den Eintritt eines Versicherungsfalles der vorliegenden Art mindestens zu erschweren (vgl. Senatsurteile vom 3.12.1975 - IV ZR 34/74 - VersR 1976, 134 unter I 2 und vom 8.3.1978 - IV ZR 161/76 - aaO.).
  • OLG Köln, 06.05.2008 - 9 U 110/07

    Grob fahrlässig herbeigeführter Frostschaden

    Bei dieser Schadensursache würde ein innerer Zusammenhang zwischen einer von der Klägerin geschaffenen Gefahrenlage und der Schadensfolge fehlen (vgl. zu diesem Erfordernis schon BGH Urteil vom 2.12.1975, IV ZR 34/74, VersR 1976, 134), Leistungsfreiheit könnte nicht angenommen werden.

    So besteht etwa neben den Gefahren, die im Gebäude selbst ihre Ursache haben, auch eine erhöhte Gefahr, dass Dritte eindringen und Schäden verursachen (vgl. BGH VersR 1976, 134).

  • BGH, 19.10.1994 - IV ZR 159/93

    Rechtsfolgen unklarer Klauseln über den Verschuldensmaßstab in der

    Zwar will eine Sicherheitsvorschrift in der Regel auch ein erhöhtes Risiko der Schadensentstehung vermeiden (z.B. durch mutwilliges Verhalten Dritter, vgl. Senatsurteil vom 3.12.1975 - IV ZR 34/74 - VersR 1976, 134).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1986 - 4 U 9/85

    Leistungsverweigerung; Unfall; Traktor; Verwendungszweck; Kfz-Haftpflicht;

    Die Beweislast trifft den Versicherungsnehmer (vgl. zum ganzen BGH VersR 1972, 530/531; 1976, 134; Stiefel/Hofmann, § 2 AKB RNr. 82 f., 86; Prölss/Martin, § 2 AKB Anm. 2; Bauer, a.a.O., RNr. 246; Spielberger, VersR 1962, 927/929).

    Gehörte die Schadensfolge aber zu denjenigen, denen die Obliegenheit vorbeugen sollte, konnte der Versicherer sich auf die Leistungsfreiheit berufen (BGH VersR 1976, 134; Stiefel/Hofmann, § 2 AKB RNr. 86; Asmus, Kraftfahrtversicherung, 2. Aufl. 1982 S. 102; Bauer, a.a.O., RNr. 246, 248).

  • OLG Hamm, 31.05.2021 - 20 U 63/21

    Entschädigungsleistungen aus einer Gebäudeversicherung wegen eines

    Der erforderliche Schutzzweckzusammenhang ist bei Verletzung einer - wie hier - dem Brandschutz dienenden Sicherheitsvorschrift vielmehr bereits dann zu bejahen, wenn die gefahrvorbeugende Obliegenheit nach ihrem Sinn und Zweck dem Brandschutz dienen soll und erfahrungsgemäß auch geeignet ist, der Entstehung von Bränden vorzubeugen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1996 - IV ZR 226/95, r+s 1997, 120 unter I 2 b; s. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 1975 - IV ZR 34/74, VersR 1976, 134 unter I).
  • BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81

    Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der

  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75

    Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages -

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2001 - 4 U 147/00

    Gebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Leistungsfreiheit wegen

  • BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 176/82

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen

  • BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 259/83

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen - Beweiswertbeurteilung

  • OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80

    Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ; Gewährung von Leistungen aus Anlass

  • BGH, 27.02.1976 - IV ZR 20/75

    Fahrer eines Mietwagens - Fehlende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Unfall

  • BGH, 08.03.1978 - IV ZR 161/76

    Anspruch gegen einen Feuerversicherer wegen eines in einem Tanklager

  • BGH, 04.03.1976 - IV ZR 20/75

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung - Anforderungen

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