Rechtsprechung
BFH, 23.02.2005 - IX B 198/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
Wirtschaftliches Eigentum - datenbank.nwb.de
Voraussetzungen des wirtschaftlichen Eigentums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 10.09.2003 - 9 K 4513/01
- BFH, 23.02.2005 - IX B 198/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.11.1996 - X R 92/92
Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor …
Auszug aus BFH, 23.02.2005 - IX B 198/03
Das Finanzgericht (FG) ist nicht von dem vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) genannten BFH-Urteil vom 27. November 1996 X R 92/92 (BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97) abgewichen.Denn für die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ist entscheidend, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer eine --auch rechtlich abgesicherte-- Position hat, die es ihm ermöglicht, diesen dauerhaft derart von der Einwirkung auf den betreffenden Gegenstand auszuschließen, dass sein Herausgabeanspruch bei dem für die gewählte Gestaltung typischen Verlauf zumindest tatsächlich keine nennenswerte praktische Bedeutung zukommt (vgl. Urteil in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, unter 3.b) der Gründe).
- BFH, 04.06.2003 - VII B 338/02
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Auszug aus BFH, 23.02.2005 - IX B 198/03
Ein Verfahrensmangel ergibt sich hieraus schon deshalb nicht, weil nach der (insoweit maßgebenden) materiell-rechtlichen Sicht des FG dieser Vortrag für die getroffene Entscheidung unerheblich war (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 VII B 338/02, BFH/NV 2003, 1287).
- BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum - …
Abgesehen davon, dass es bereits an der erforderlichen Auseinandersetzung mit dazu in Rechtsprechung (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2002 III B 58/02, BFH/NV 2003, 443; vom 23. Februar 2005 IX B 198/03, BFH/NV 2005, 1005;… vom 20. Dezember 2005 X B 128/05, BFH/NV 2006, 704) und Literatur (vgl. z.B. P. Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 39 AO Rz 39 ff.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 39 AO Rz 24 ff.; Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 39 Rz 14 ff.) vertretenen Auffassungen fehlt, kommt es für die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO entscheidend auf das --regelmäßig nicht klärungsbedürftige-- Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls an (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. August 2004 II B 117/03, BFH/NV 2004, 1625;… vom 23. März 2007 IX B 114/06, BFH/NV 2007, 1272; P. Fischer in HHSp, § 39 AO Rz 53). - FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2008 - 6 K 923/06
Innehaben des wirtschaftlichen Eigentums der Kommunen an Aktien eines …
Die vom rechtlichen Eigentum abweichende Zurechnung an den wirtschaftlichen Eigentümer kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn diesem durch vertragliche Vereinbarung oder aus anderen Gründen unter Begrenzung der formalen äußeren Rechtsmacht des rechtlichen Eigentümers im Innenverhältnis Befugnisse gegeben sind, die den rechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung ausschließen (…vgl. BFH, Urteile vom 04. Februar 1998 XI R 35/97, BFH/NV 1998, 921; vom 23. Februar 2005 IX R 198/03, BFH/NV 2005, 1005). - FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2008 - 6 K 3331/03
Steuerrechtliche Einordnung einer US-amerikanischen Limited Liability Company als …
Die vom rechtlichen Eigentum abweichende Zurechnung an den wirtschaftlichen Eigentümer kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn diesem durch vertragliche Vereinbarung oder aus anderen Gründen unter Begrenzung der formalen äußeren Rechtsmacht des rechtlichen Eigentümers im Innenverhältnis Befugnisse gegeben sind, die den rechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung ausschließen (vgl. BFH…, Urteil vom 04. Februar 1998 XI R 35/97, BFH/NV 1998, 921;vom 23. Februar 2005 IX R 198/03, BFH/NV 2005, 1005).