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   BFH, 11.11.2019 - IX B 55/19   

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https://dejure.org/2019,51191
BFH, 11.11.2019 - IX B 55/19 (https://dejure.org/2019,51191)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2019 - IX B 55/19 (https://dejure.org/2019,51191)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2019 - IX B 55/19 (https://dejure.org/2019,51191)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensfehler

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 162 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung, § 8b Abs. 2 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes, § 17 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrüge

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrüge

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16

    Grundsätzliche Bedeutung beim Verlustabzug in Erbfällen - Divergenzrüge - Verstoß

    Auszug aus BFH, 11.11.2019 - IX B 55/19
    Dabei muss das FG seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 28.04.2016 - IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, Rz 9).

    Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, so dass sich in der angefochtenen und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1173, Rz 10).

  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Auszug aus BFH, 11.11.2019 - IX B 55/19
    Insbesondere hat sie den Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgelegt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27.07.2015 - GrS 1/14, BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265, Rz 62 ff.).
  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus BFH, 11.11.2019 - IX B 55/19
    Zwar haben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) Divergenzentscheidungen benannt (BFH-Urteil vom 19.09.2002 - VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; FG Nürnberg, Urteil vom 07.12.2017 - 6 K 1148/16, Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 935) und abstrakte Rechtssätze herausgestellt, die einander widersprechen sollen.
  • BFH, 22.12.2010 - I R 58/10

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S.

    Auszug aus BFH, 11.11.2019 - IX B 55/19
    Dass ein Kaufpreisausfall nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 22.12.2010 - I R 58/10, BFHE 232, 185, BStBl II 2015, 668) zu einer rückwirkenden Verminderung des Veräußerungsgewinns i.S. des § 8b Abs. 2 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes --nicht zu einem späteren laufenden Verlust-- führt, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
  • BFH, 06.12.2016 - IX R 7/16

    Berücksichtigung der Werthaltigkeit einer Forderung bei der Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 11.11.2019 - IX B 55/19
    Ist die Forderung wegen Vermögenslosigkeit des Schuldners uneinbringlich, bleibt sie außer Ansatz (BFH-Urteil vom 06.12.2016 - IX R 7/16, BFH/NV 2017, 724).
  • BFH, 22.04.2013 - III B 115/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen

    Auszug aus BFH, 11.11.2019 - IX B 55/19
    Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 22.04.2013 - III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, Rz 4, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 07.12.2017 - 6 K 1148/16

    Versicherungsnehmer, Leistungen, Fahrzeug, Unfall, Versicherungsleistung,

    Auszug aus BFH, 11.11.2019 - IX B 55/19
    Zwar haben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) Divergenzentscheidungen benannt (BFH-Urteil vom 19.09.2002 - VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; FG Nürnberg, Urteil vom 07.12.2017 - 6 K 1148/16, Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 935) und abstrakte Rechtssätze herausgestellt, die einander widersprechen sollen.
  • FG Münster, 16.09.2020 - 13 K 94/18

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

    Der Ausschluss der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer gilt daher für Räume, die bereits nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht dem Typus des Arbeitszimmers zuzurechnen sind, sondern ihrer Art oder ihrer Einrichtung nach erkennbar auch privaten Wohnzwecken dienen (BFH-Beschluss vom 27.7.2015 GrS 1/14, BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265, Rz. 69; vgl. auch BFH-Beschluss vom 11.11.2019 IX B 55/19, BFH/NV 2020, 364, Rz. 7).
  • BFH, 01.12.2020 - II B 53/20

    Grunderwerbsteuer bei Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

    Erst ein sog. qualifizierter Rechtsfehler führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 11.11.2019 - IX B 55/19, BFH/NV 2020, 364, Rz 9).
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