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   BFH, 20.02.2003 - IX B 58/02   

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https://dejure.org/2003,14091
BFH, 20.02.2003 - IX B 58/02 (https://dejure.org/2003,14091)
BFH, Entscheidung vom 20.02.2003 - IX B 58/02 (https://dejure.org/2003,14091)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - IX B 58/02 (https://dejure.org/2003,14091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 67; ; FGO § 68; ; FGO § 74; ; FGO § 79b; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Aussetzung des Verfahrens, wenn das bezeichnete Verfahren nicht mehr anhängig war; Verletzung des Rechts auf Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.09.2000 - III B 41/00

    Beschwerdeeinlegung durch Computerfax; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 20.02.2003 - IX B 58/02
    Es handelte sich damit nicht mehr um ein i.S. des § 74 FGO "anhängiges" Verfahren (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2002 - XI B 87/01

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 20.02.2003 - IX B 58/02
    Der gerügte Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO) liegt damit nicht vor (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2002 XI B 87/01, BFH/NV 2002, 1464, m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2004 - IX B 116/03

    Zur rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist

    Maßgeblich für die Beurteilung dieser Frage sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2003 IX B 58/02, BFH/NV 2003, 810; vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321).
  • BFH, 16.05.2012 - IV B 48/11

    Kein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei nicht völlig unvertretbarer

    b) Eine Überraschungsentscheidung liegt danach nicht vor, wenn das FG vor seiner Entscheidung auf seine neue Rechtsauffassung hinweist (BFH-Beschluss vom 20. Februar 2003 IX B 58/02, BFH/NV 2003, 810).
  • BFH, 24.05.2012 - IV B 58/11

    Keine Pflicht des FG zur Beiziehung von Prüferhandakten

    b) Eine Überraschungsentscheidung liegt danach nicht vor, wenn das FG vor seiner Entscheidung auf seine neue Rechtsauffassung hinweist (BFH-Beschluss vom 20. Februar 2003 IX B 58/02, BFH/NV 2003, 810).
  • BFH, 25.10.2019 - X B 68/19

    Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen

    b) Demzufolge war die angegriffene Entscheidung bereits deshalb nicht überraschend, da nach dem eigenen Vorbringen des Klägers das FG in der mündlichen Verhandlung und somit vor der Entscheidung auf das aus seiner Sicht nicht gegebene Feststellungsinteresse hingewiesen hat, so dass die Möglichkeit einer Stellungnahme hierzu bestand (vgl. insoweit auch BFH-Beschlüsse vom 20.02.2003 - IX B 58/02, BFH/NV 2003, 810, sowie in BFH/NV 2012, 1466, Rz 12; ebenso Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 119 FGO Rz 212).
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