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   BFH, 16.11.2006 - IX B 83/06   

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https://dejure.org/2006,11851
BFH, 16.11.2006 - IX B 83/06 (https://dejure.org/2006,11851)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2006 - IX B 83/06 (https://dejure.org/2006,11851)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2006 - IX B 83/06 (https://dejure.org/2006,11851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 155; ; ZPO § 227; ; ZPO § 227 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Terminsverlegung, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Versagung des Rechts auf Gehör durch Ablehnung einer Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.03.2005 - IX B 171/03

    Versagung rechtlichen Gehörs; Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - IX B 83/06
    Zu den erheblichen Gründen i.S. von § 155 FGO i.V.m. § 227 ZPO gehört auch die Erkrankung des Prozessbevollmächtigten (z.B. BFH-Beschluss vom 10. März 2005 IX B 171/03, BFH/NV 2005, 1578, m.w.N.).

    Da dies einige Tage vor der anberaumten mündlichen Verhandlung geschah, hätte das FG, wenn ihm die Begründung für eine Terminsverlegung nicht ausreichend erschien, den Kläger zur Ergänzung seines Vortrags auffordern müssen; höhere Anforderungen an die Darlegung und (ggf.) Glaubhaftmachung des Antragstellers gelten nur bei einem "in letzter Minute" gestellten Antrag (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1578, unter 1. a), der im Streitfall nicht gegeben ist.

  • BFH, 26.05.1992 - VII R 26/91

    Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Grund der Durchführung der mündlichen

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - IX B 83/06
    Denn dem Verfahrensbeteiligten steht es frei, seine Rechte (einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör) durch einen Prozessbevollmächtigten wahrnehmen zu lassen (BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 93/76, BFHE 128, 310, BStBl II 1979, 702; BFH-Beschluss vom 26. Mai 1992 VII R 26/91, BFH/NV 1993, 177, unter 2. b; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO § 91 Rz. 93).

    Es kommt (für die Entscheidung über die Terminsverlegung) nicht darauf an, ob der Beteiligte selbst in der mündlichen Verhandlung anwesend und nach seiner Bildung sowie seinen Vorkenntnissen in der Lage ist, sachgemäße Erklärungen abzugeben oder Prozesshandlungen vorzunehmen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 177, unter 2. b; Stöcker in Beermann/Gosch, a.a.O.).

  • BFH, 01.02.2002 - II B 38/01

    Verletzung des Rechts auf Gehör; Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - IX B 83/06
    Das FG ist in einem solchen Falle verpflichtet, den anberaumten Verhandlungstermin zu verlegen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 2002 II B 38/01, BFH/NV 2002, 938, m.w.N.).
  • BFH, 07.04.2004 - I B 111/03

    Terminsverlegung - Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - IX B 83/06
    Voraussetzung wäre u.a., dass der Kläger der Sozietät eine Prozessvollmacht erteilt hätte (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282, m.w.N.); dies ist --soweit ersichtlich-- nicht geschehen.
  • BFH, 03.11.2003 - III B 55/03

    Terminsverlegung; Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - IX B 83/06
    Für eine (die Ablehnung der Terminsverlegung rechtfertigende) Absicht der Prozessverschleppung (s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 3. November 2003 III B 55/03, BFH/NV 2004, 506) liegen keine Anhaltspunkte vor.
  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 93/76

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Durchführung des Verfahrens - Fehlen des

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - IX B 83/06
    Denn dem Verfahrensbeteiligten steht es frei, seine Rechte (einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör) durch einen Prozessbevollmächtigten wahrnehmen zu lassen (BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 93/76, BFHE 128, 310, BStBl II 1979, 702; BFH-Beschluss vom 26. Mai 1992 VII R 26/91, BFH/NV 1993, 177, unter 2. b; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO § 91 Rz. 93).
  • BFH, 27.06.2012 - XI B 129/11

    Bei Zweifeln am Vorliegen erheblicher Verlegungsgründe muss das Gericht

    Das FG ist in einem solchen Falle verpflichtet, den anberaumten Verhandlungstermin zu verlegen (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. November 2006 IX B 83/06, BFH/NV 2007, 476, und vom 1. Februar 2002 II B 38/01, BFH/NV 2002, 938, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2013 - IX B 178/12

    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung -

    Denn dem Verfahrensbeteiligten steht es frei, seine Rechte (einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör) durch einen Prozessbevollmächtigten wahrnehmen zu lassen (BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 93/76, BFHE 128, 310, BStBl II 1979, 702; BFH-Beschlüsse vom 16. November 2006 IX B 83/06, BFH/NV 2007, 476, und vom 26. Mai 1992 VII R 26/91, BFH/NV 1993, 177, unter 2.b; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 91 FGO Rz 102).

    Voraussetzung wäre u.a., dass der Kläger der Sozietät eine Prozessvollmacht erteilt hätte (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282, und in BFH/NV 2007, 476, m.w.N.; Schallmoser in HHSp, § 91 FGO Rz 103); dies ist indes nicht geschehen: Der Kläger hat ausschließlich seine Ehefrau mit der Prozessführung betraut.

  • BFH, 27.01.2010 - VIII B 221/09

    Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins aus erheblichen Gründen -

    Auch kann es verlangen, dass der Vortrag glaubhaft gemacht wird (§ 227 Abs. 2 ZPO; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1992 V B 9/91, BFH/NV 1993, 180, und vom 16. November 2006 IX B 83/06, BFH/NV 2007, 476).
  • BFH, 01.04.2009 - X B 78/08

    Antrag auf Terminsänderung - Keine Revisionszulassung wenn Vollsenat über

    Auch kann es verlangen, dass der Vortrag glaubhaft gemacht wird (§ 227 Abs. 2 ZPO; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1992 V B 9/91, BFH/NV 1993, 180, und vom 16. November 2006 IX B 83/06, BFH/NV 2007, 476).
  • BFH, 30.05.2007 - I B 126/06

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör

    Damit macht sie eine Verletzung ihres Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) geltend (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. November 2006 IX B 83/06, BFH/NV 2007, 476).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 11 SF 399/11

    Sonstige Angelegenheiten

    Auch kann es verlangen, dass der Vortrag glaubhaft gemacht wird (§ 227 Abs. 2 ZPO; vgl. BFH, Beschlüsse vom 16.11.2006 - IX B 83/06 - und vom 27.01.2010 - VIII B 221/09 -).
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