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   BFH, 14.11.2007 - IX E 21/07   

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https://dejure.org/2007,17613
BFH, 14.11.2007 - IX E 21/07 (https://dejure.org/2007,17613)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2007 - IX E 21/07 (https://dejure.org/2007,17613)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2007 - IX E 21/07 (https://dejure.org/2007,17613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Fälligkeit der Gerichtskosten trotz Erhebung einer Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 21 Abs. 1; ; GKG § 66; ; GKG § 69a; ; JBeitrO § 9 Abs. 1; ; FGO § 133a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Einlegen einer Verfassungsbeschwerde keinen Einfluss auf die Fälligkeit von Gerichtskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.11.2002 - I E 1/02

    Erinnerung, Mindestanforderungen

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - IX E 21/07
    c) Eine eindeutige und offenkundig unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 21 Abs. 1 GKG (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. November 2002 I E 1/02, BFH/NV 2003, 333, m.w.N.) ist nicht ersichtlich.
  • BFH, 24.06.2004 - VII E 4/04

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - IX E 21/07
    Mit seinem auf § 9 Abs. 1 der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) gestützten Antrag kann der Erinnerungsführer schon deshalb nicht gehört werden, weil das vorliegende Verfahren die Festsetzung und nicht die Beitreibung von Gerichtskosten betrifft (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 24. Juni 2004 VII E 4/04, BFH/NV 2004, 1539, zur Erinnerung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 JBeitrO).
  • BFH, 12.10.2005 - III E 3/05

    Streitwert in Kindergeldverfahren

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - IX E 21/07
    Das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde hat auf die Fälligkeit von Gerichtskosten keinen Einfluss (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 III E 3/05, BFH/NV 2006, 325, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2005 - IX E 4/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - IX E 21/07
    Er rügt vielmehr --soweit ersichtlich-- die angebliche Fehlerhaftigkeit des der Kostenrechnung zugrunde liegenden Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH); hiermit kann er im Erinnerungsverfahren nicht gehört werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2005 IX E 4/05, BFH/NV 2006, 342).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der

    Von dieser ihr nach § 9 JBeitrO im Beitreibungsverfahren gegebenen Möglichkeit hat die Justizkasse nur auf Bitte des FG ... Gebrauch gemacht im Hinblick auf den vorliegenden Antrag auf gerichtliche Anordnung der vorläufigen Einstellung der Beitreibung (vgl. zur gerichtlichen Entscheidung LG Frankfurt vom 7. November 1991 2/9 T 954/91, Rpfleger 1992, 359 [LG Heilbronn 31.03.1992 - 1b T 16/92 Be] ; zur Abgrenzung von § 9 JBeitrO im Beitreibungsverfahren gegenüber dem Kostenansatzverfahren BFH vom 14. November 2007 IX E 21/07 , [...]).

    Das gilt insbesondere für die Entstehung und Fälligkeit der Gerichtskosten unabhängig von der Rechtskraft oder von der Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Kostengrundentscheidung oder von weiteren Verfahren (vgl. BVerwG vom 1. Juni 2010 3 KSt 1/10, [...]; BFH vom 14. November 2007 IX E 21/07 , [...]; vom 30. Juli 2007 II E 1/07 , [...]).

  • BFH, 10.06.2008 - X E 5/08

    Erinnerung gegen Kostenrechnung: Verfassungsbeschwerde ohne Einfluss auf die

    Das Anhörungsrügeverfahren nach § 69a GKG ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei, da das Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 GKG --im Gegensatz z.B. zur Anhörungsrüge nach § 133a der Finanzgerichtsordnung-- für die Anhörungsrüge im GKG-Verfahren keinen Kostentatbestand vorsieht (BFH-Beschlüsse vom 14. November 2007 IX E 21/07, juris, und vom 21. November 2007 IX E 23/07, juris).
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