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   BFH, 05.11.2002 - IX R 30/01   

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https://dejure.org/2002,9296
BFH, 05.11.2002 - IX R 30/01 (https://dejure.org/2002,9296)
BFH, Entscheidung vom 05.11.2002 - IX R 30/01 (https://dejure.org/2002,9296)
BFH, Entscheidung vom 05. November 2002 - IX R 30/01 (https://dejure.org/2002,9296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Gewinnerzielungsabsicht - Mietverträge unter nahen Angehörigen - Leistungsaustausch unter Angehörigen - Fremdvergleich - Unkündbarbarkeit auf Lebenszeit des mit dem verwandten Mieter abgeschlossenen Mietvertrags - Hauswartkosten

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; AO 1977 § 85; ; AO 1977 § 88; ; BGB § 564b Abs. 4

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 12 Nr 2, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Angehörige; Arbeitsverhältnis; Fremdvergleich; Mietverhältnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 05.11.2002 - IX R 30/01
    Sie sind in der Regel der Besteuerung nicht zu Grunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (st. Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 05.11.2002 - IX R 30/01
    Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben (§ 12 EStG) oder aber um Werbungskosten handelt (BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BStBl II 2002, 699, m.w.N.).
  • FG Münster, 25.01.2001 - 1 K 1654/98

    Steuerliche Behandlung eines Mietvertrages unter nahen Angehörigen;

    Auszug aus BFH, 05.11.2002 - IX R 30/01
    Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 973 veröffentlichten Urteil aus, das Mietverhältnis der Kläger mit den Eltern des Klägers entspreche nicht dem Fremdvergleich und sei deshalb steuerrechtlich nicht anzuerkennen.
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 8/98

    Rechtsmissbrauch durch Mietverträge nach Grundstücksübertragung zwischen nahen

    Das FG hat von seinem Standpunkt aus folgerichtig nicht geprüft, ob der Mietvertrag dem Fremdvergleich genügt (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 5. November 2002 IX R 30/01, BFH/NV 2003, 465).
  • BFH, 15.05.2007 - IX B 166/06

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Insoweit hat der BFH bereits in der Vergangenheit Werbungskostenüberschüsse aus der Vermietung von Wohnungen an Angehörige der Besteuerung zugrunde gelegt, ohne die ggf. in den Mietverträgen vereinbarte Unkündbarkeit als mögliches Hindernis für eine Anerkennung der Verträge würdigen zu müssen (vgl. BFH-Urteile vom 5. November 2002 IX R 30/01, BFH/NV 2003, 465; vom 17. Dezember 2003 IX R 30/99, BFH/NV 2004, 1271); auch eine darauf bezogene nachhaltige Diskussion ist weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 284/02

    Steuerrechtliche Anerkennung eines mit einem Darlehensvertrag wirtschaftlich

    Im Streitfall stehen der von den Klägern mit GF geschlossene Mietvertrag und die zwischen diesen Beteiligten getroffene Darlehensabsprache in einem wirtschaftlichen Zusammenhang, so dass beide Vereinbarung nicht getrennt beurteilt werden können (ebenso zur Verknüpfung von Miet- und Arbeitsvertrag BFH, Urteil vom 5. November 2002 IX R 30/01, BFH/NV 2003, 465).
  • FG Baden-Württemberg, 06.12.2010 - 6 K 2894/07

    Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Eltern und Kindern - Gesamtheit

    Stehen Mietverträge unter nahen Angehörigen mit anderen Verträgen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang, so können diese Verträge nicht getrennt voreinander beurteilt werden, sondern sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung dahingehend zu prüfen, ob Sie einem Fremdvergleich standhalten (siehe BFH-Urteil vom 5. November 2002 IX R 30/01, BFH/NV 2003, 465 zur Verknüpfung von Miet- und Arbeitsvertrag).
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