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   BGH, 08.10.2002 - IX ZB 200/02   

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https://dejure.org/2002,11558
BGH, 08.10.2002 - IX ZB 200/02 (https://dejure.org/2002,11558)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2002 - IX ZB 200/02 (https://dejure.org/2002,11558)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - IX ZB 200/02 (https://dejure.org/2002,11558)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung - Auftrag an Gerichtsvollzieher - Kostenansatz - Pfändung - Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde - Doppelter Auftrag

  • Judicialis

    GKG § 5 Abs. 2; ; GKG § 5 Abs. 3; ; GKG § 5 Abs. 4; ; GKG § 5 Abs. 5; ; GKG § 5 Abs. 6; ; GKG § 5 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 574 Abs. 3 Satz 2; ; GvKostG § 5 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - IX ZB 200/02
    An dieser schon vor dem 1. Januar 2002 geltenden Beschränkung des Rechtsmittelzuges im Kostenansatzverfahren ist es nach der Neugestaltung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887) geblieben (BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, z.V.b.).

    Eine Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO besteht nicht, weil eine Entscheidung, die von Gesetzes wegen der Anfechtung entzogen ist, auch bei irriger Rechtsmittelzulassung unanfechtbar bleibt (BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, z.V.b.).

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