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BGH, 07.04.2005 - IX ZB 273/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Anwaltzwang bei Einlegung von Rechtsbeschwerden am Bundesgerichtshof (BGH)
- Judicialis
LwVG § 29; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Einlegung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02
Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZB 273/04
Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (BGH, Beschl. v. 20. März 2002 - XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958; v. 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181 f).Der Senat hat in seinem Beschluß vom 21. März 2002 (aaO) ausführlich die sachlichen Gründe dargelegt, die in sich nach der Zivilprozeßordnung richtenden Rechtsbeschwerdesachen die Vertretung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts erfordern.
- BGH, 20.03.2002 - XII ZB 27/02
Umdeutung einer Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in …
Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZB 273/04
Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (BGH, Beschl. v. 20. März 2002 - XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958; v. 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181 f).