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   BGH, 07.04.2005 - IX ZB 273/04   

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https://dejure.org/2005,14952
BGH, 07.04.2005 - IX ZB 273/04 (https://dejure.org/2005,14952)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2005 - IX ZB 273/04 (https://dejure.org/2005,14952)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2005 - IX ZB 273/04 (https://dejure.org/2005,14952)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltzwang bei Einlegung von Rechtsbeschwerden am Bundesgerichtshof (BGH)

  • Judicialis

    LwVG § 29; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574
    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Einlegung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZB 273/04
    Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (BGH, Beschl. v. 20. März 2002 - XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958; v. 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181 f).

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 21. März 2002 (aaO) ausführlich die sachlichen Gründe dargelegt, die in sich nach der Zivilprozeßordnung richtenden Rechtsbeschwerdesachen die Vertretung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts erfordern.

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZB 27/02

    Umdeutung einer Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZB 273/04
    Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (BGH, Beschl. v. 20. März 2002 - XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958; v. 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181 f).
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