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BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Frage der Zuständigkeit eines deutschen Insolvenzgerichts im Falle eines Wohnsitzes des Schuldners im Ausland; Frage einer Verlagerung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen oder der Begründung eines neuen Wohnsitzes durch den Vollzug der Untersuchungshaft
- unalex.eu
Art. 3 EuInsVO
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuInsVO Art. 3 Abs. 1
Örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ravensburg, 20.12.2002 - 5 IN 561/02
- LG Ravensburg, 28.01.2003 - 3 T 5/03
- BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03
Papierfundstellen
- NZI 2008, 121
- NZI 2008, 50
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren …
Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03
Dort lag der Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen (Art. 3 Abs. 1 EuInsVO; vgl. dazu noch BGH, Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 164/06, ZIP 2007, 878, 879 f). - BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Begründung eines Wohnsitzes am …
Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03
Der Vollzug der Untersuchungshaft gegen den Schuldner führte weder zur Verlagerung des Mittelpunktes seiner hauptsächlichen Interessen noch zur Begründung eines neuen Wohnsitzes (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juni 1996 - XII ARZ 5/96, NJW-RR 1996, 1217 zur Strafhaft).