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BGH, 03.05.2005 - IX ZB 69/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Unzulässigkeit der Beschwerde
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 577 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574 Abs. 1 § 575 Abs. 1
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als unzulässig mangels Einlegung durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02
Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 03.05.2005 - IX ZB 69/05
Da sie außerdem nicht - wie erforderlich (BGH, Beschl. v. 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181, seither ständig) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist, war sie als unzulässig zu verwerfen (§ 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO).