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   BGH, 03.12.2009 - IX ZR 127/08   

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https://dejure.org/2009,18369
BGH, 03.12.2009 - IX ZR 127/08 (https://dejure.org/2009,18369)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2009 - IX ZR 127/08 (https://dejure.org/2009,18369)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - IX ZR 127/08 (https://dejure.org/2009,18369)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - IX ZR 127/08
    Entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde hat das Berufungsgericht sich bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und der Kenntnis des Gläubigers hiervon nicht in Widerspruch gesetzt zu der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach ein einmal zahlungsunfähiger Schuldner erst dann wieder als zahlungsfähig angesehen werden kann, wenn er seine Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen hat (BGHZ 149, 100, 109; 149, 178, 188; BGH, Urt. v. 20. Dezember 2007 - IX ZR 93/06, ZIP 2008, 420, 422 Rn. 24).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - IX ZR 127/08
    Entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde hat das Berufungsgericht sich bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und der Kenntnis des Gläubigers hiervon nicht in Widerspruch gesetzt zu der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach ein einmal zahlungsunfähiger Schuldner erst dann wieder als zahlungsfähig angesehen werden kann, wenn er seine Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen hat (BGHZ 149, 100, 109; 149, 178, 188; BGH, Urt. v. 20. Dezember 2007 - IX ZR 93/06, ZIP 2008, 420, 422 Rn. 24).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - IX ZR 127/08
    Entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde hat das Berufungsgericht sich bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und der Kenntnis des Gläubigers hiervon nicht in Widerspruch gesetzt zu der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach ein einmal zahlungsunfähiger Schuldner erst dann wieder als zahlungsfähig angesehen werden kann, wenn er seine Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen hat (BGHZ 149, 100, 109; 149, 178, 188; BGH, Urt. v. 20. Dezember 2007 - IX ZR 93/06, ZIP 2008, 420, 422 Rn. 24).
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