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   BGH, 21.09.2006 - IX ZR 187/05   

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https://dejure.org/2006,11177
BGH, 21.09.2006 - IX ZR 187/05 (https://dejure.org/2006,11177)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2006 - IX ZR 187/05 (https://dejure.org/2006,11177)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2006 - IX ZR 187/05 (https://dejure.org/2006,11177)
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  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZR 187/05
    Die Anrechnung der Vorteile muss außerdem dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen, d.h. den Geschädigten nicht unzumutbar belasten und den Schädiger nicht unbillig begünstigen (BGH, Urt. v. 17. Oktober 2003 - V ZR 84/02, NJW-RR 2004, 79, 80).
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZR 187/05
    Für die Frage, ob der hier von der Beklagten begehrte Vorteilsausgleich durchzuführen ist, ist maßgebend, ob ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen Schaden und Vorteil sowie Kongruenz besteht (BGHZ 136, 52).
  • BGH, 20.06.1990 - XII ZR 93/89

    Bereicherungsausgleich bei gefälschtem Überweisungsauftrag

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZR 187/05
    Besteht der Vorteil in einem Anspruch gegen einen Dritten, muss dieser an den Schädiger abgetreten werden (BGH, Urt. v. 20. Juni 1990 - XII ZR 93/89, NJW-RR 1990, 1200, 1201), auch wenn es sich um einen künftigen Anspruch handelt (BGH, Urt. v. 6. Oktober 1989 - V ZR 223/87, NJW-RR 1990, 78, 80).
  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 223/87

    Rückzahlung einer Maklervergütung - Kauf eines Grundstücks unter Ausschluss

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZR 187/05
    Besteht der Vorteil in einem Anspruch gegen einen Dritten, muss dieser an den Schädiger abgetreten werden (BGH, Urt. v. 20. Juni 1990 - XII ZR 93/89, NJW-RR 1990, 1200, 1201), auch wenn es sich um einen künftigen Anspruch handelt (BGH, Urt. v. 6. Oktober 1989 - V ZR 223/87, NJW-RR 1990, 78, 80).
  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZR 187/05
    Soweit sich die Beklagte in der Berufung zur fehlenden Kausalität des geltend gemachten Schadens in dem durch das Teilurteil entschiedenen Bereich geäußert hat, lag darin nicht der Kern ihres Vorbringens, auf den das Berufungsgericht in seiner Entscheidung jedenfalls hätte eingehen müssen (BVerfG, NJW-RR 1993, 383).
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